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Engler Stefan · Ständerat · 2019-03-06

Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · CVP-Fraktion · 2019-03-06

Wortprotokoll

Ich nehme konkret Bezug auf die Standesinitiative 17.318 aus meinem Kanton Graubünden, für die die SiK die Abschreibung beantragt. Das Thema betrifft aber alle drei diskutierten Standesinitiativen, unabhängig davon, in welchem Verfahrensstadium sie sich befinden, weil mit allen drei Initiativen das gleiche Ziel verfolgt wird, nämlich die Aufstockung des Grenzwachtkorps.

Unsere SiK, vor allem aber die Verwaltung tut sich schwer, wenn es darum geht, die Höhe der Bestände des Grenzwachtkorps überhaupt nur zu diskutieren, und man möchte mit dem Abschreibungsantrag dieses für die Verwaltung womöglich leidige Thema der Erhöhung des Bestandes des Grenzwachtkorps endlich vom Tisch haben. Das ist aus mehrfachen Gründen erstaunlich: Erstens hat eine Vielzahl von Kantonen mit entsprechenden Standesinitiativen den Bund zum Handeln aufgefordert. Zweitens aber haben wir, also der Ständerat selber, mindestens den Standesinitiativen Graubünden und Wallis Folge gegeben. Drittens haben [PAGE 59] beide Kammern, also Ständerat und Nationalrat, keine zwei Monate vor dem Entscheid der SiK, die Abschreibung zu beantragen, in der Budgetberatung im vergangenen Jahr eine Erhöhung des Bestandes des Grenzwachtkorps um 44 Vollzeitstellen beschlossen und das Globalbudget der Eidgenössischen Zollverwaltung entsprechend erhöht. Man hat also das Globalbudget bewilligt und dieses um die erforderlichen Mittel für 44 Vollzeitstellen aufgestockt.

Wie bindend ein Budgetbeschluss ist beziehungsweise wie viel Spielraum der Bundesrat und die Verwaltung haben, um eine beschlossene Budgetaufstockung zu sabotieren beziehungsweise nicht zu beanspruchen, mag vielleicht eine parlamentsrechtlich interessante Frage sein. Ob sich das Parlament das gefallen lässt, ist aber eine politische Frage. Ich meine, uns sollte es nicht gleichgültig sein, was mit unseren Beschlüssen im Rahmen der Budgetberatung geschieht. Wir sollten nicht zum Mittel der "Durchsetzungs-Initiative" greifen müssen, um beschlossenen Budgetpositionen auch zum Durchbruch zu verhelfen.

Schauen wir auf die Begründung der SiK, warum sie diesen Abschreibungsantrag stellt, so zeigt sich, dass sie auf Artikel 113 des Parlamentsgesetzes verweist. Was steht da genau geschrieben? Da steht in Absatz 1, dass eine Abschreibung beantragt werden kann, wenn innert zwei Jahren kein Erlassentwurf vorliegt. Diese Frist ist noch lange nicht abgelaufen, sie läuft am 25. September 2020 ab. Bis dann hätte die Kommission Zeit, dem Parlament einen entsprechenden Erlassentwurf vorzulegen.

Nach Absatz 2 von Artikel 113 des Parlamentsgesetzes kann eine Initiative in zwei Fällen zur Abschreibung beantragt werden: wenn sie gemäss Litera a "durch einen anderen Erlassentwurf erfüllt ist" - das ist vorliegend nicht der Fall - oder, gemäss Litera b, wenn "der Auftrag an die Kommission nicht aufrechterhalten werden soll". Darauf beruft sich auch unsere Kommission.

Nach Auffassung der SiK soll also der Auftrag - keine zwei Monate nach dem erfolgten Budgetbeschluss - nicht weiter aufrechterhalten werden. Sie vertraut darauf, dass das Informatikprogramm und -projekt Dazit kurzfristig die Sicherheit an der Grenze erhöhen wird. Ich habe da meine Zweifel.

Wir haben heute Morgen ja verschiedentlich vom Wunderprojekt Dazit gesprochen. Dieses Projekt soll vieles lösen: Es soll eine vereinfachte Zollabwicklung ermöglichen, die Mehrwertsteuer-Problematik im Grenzverkehr lösen, auch die Probleme mit dem Online-Handel und sogar noch den Grenzschutz verbessern und damit mehr Sicherheit im Inland schaffen. Ich bin gespannt, welche Ansprüche, die man mit diesem Informatikprojekt verknüpft, auch tatsächlich befriedigt werden können.

Wir haben heute über die Vorstösse betreffend die Subventionierung des Einkaufstourismus gesprochen, über die Standesinitiative St. Gallen 18.300, die Motion Hösli 17.3131, die Motion Hegglin Peter 17.3428 und die Motion Dobler 17.3417. In der Stellungnahme zur Motion Hösli sagte uns der Bundesrat, dass "aufgrund der aktuellen Situation ... die vorhandenen Ressourcen des Grenzwachtkorps prioritär für die Bekämpfung der irregulären Migration und der grenzüberschreitenden Kriminalität eingesetzt" werden sollen. Damit sagt der Bundesrat auch, dass der Bestand zu klein ist, um alle Aufgaben lösen zu können, die an der Grenze entstehen, sei es bei der Abwicklung der Wareneinfuhr oder bei den Grenzkontrollen.

Aufschlussreich ist die Interpellation Gysi 18.3885. In dieser Interpellation wird gefragt, was das Dazit-Projekt genau für die Zollverwaltung bedeutet. Es geht dabei vor allem um personalrechtliche Themen. Man fürchtet, dass in der Zollverwaltung Personal abgebaut werden muss. Zur neunten der gestellten Fragen äussert sich der Bundesrat in seiner Antwort vom 14. November 2018 wie folgt: "Die EZV soll mittelfristig nur noch über einen Personalkörper mit einer einheitlichen Basisausbildung und Spezialisierungen in den Bereichen Personen, Waren und Transportmittel verfügen. Dabei kann grossenteils auf den heutigen Ausbildungen aufgebaut werden. Ziel ist es, das gesamte Personal der EZV flexibler und risikoorientierter einsetzen zu können. Der erforderliche Aus- und Weiterbildungsbedarf kann noch nicht beziffert werden."

Das heisst nichts anderes, als dass aus Mitarbeitenden der Zollverwaltung, die heute vor allem auch im administrativen Bereich tätig sind, in Zukunft bewaffnete Grenzwächter werden sollen. Das Profil des Grenzwächters soll sich - immer vorausgesetzt, dass Dazit auch erfolgreich abgeschlossen wird - in Zukunft verändern. Das ist womöglich der Grund, weshalb sich der Bundesrat und die Eidgenössische Zollverwaltung zieren, das Grenzwachtkorps im heute bekannten beruflichen Umfeld aufzustocken.

Man muss aber wissen, dass die Umsetzung der Vorgaben des Parlamentes - ich spreche von unserem Budgetbeschluss, 44 zusätzliche Vollzeitstellen für die Grenzwacht zu schaffen - einige Jahre beanspruchen wird. Die Umsetzung dieser Vorgabe benötigt für die Personalsuche und die Ausbildung, bis diese Leute auch in den Einsatz kommen, eineinhalb bis zwei Jahre. Wir haben das mehrfach gehört. Selbst bei der schnellstmöglichen Aufstockung des Grenzwachtkorps würde es mindestens bis 2021 dauern, bis diese Aufstockung auch wirksam würde.

Wenn man die Rekrutierung jetzt an die Hand nähme, würde sich diese auf Kandidatinnen und Kandidaten konzentrieren, die dem heutigen Anforderungsprofil des Grenzwächters auch entsprechen. Wir wissen, dass der Arbeitsmarkt, das Angebot an geeigneten Kandidaten, welche dem Berufsprofil entsprechen, je nach Region - und ich spreche jetzt vor allem auch aus Sicht eines ländlichen Kantons - eher ausgetrocknet ist. - Ich komme gerade zum Schluss, Herr Präsident. Ich sehe, Sie werden ungeduldig; ich auch! (Heiterkeit)

Das Projekt Dazit soll innerhalb der Zollverwaltung durch Stellentransfers vom Zoll ins Grenzwachtkorps realisiert werden. Der Bestandsausgleich wird womöglich noch viel länger dauern, bis die Aufstockung dann auch realisiert ist, bis alle Mitarbeiter des Zolls uniformiert sind und die geeigneten Mitarbeiter dann auch noch bewaffnet ihre Sicherheitsaufgabe an der Grenze wahrnehmen können.

Sie hören aus dem heraus, dass ich grosse Zweifel habe, dass hier im Dunkeln eine Umorganisation und eine Umstrukturierung im Gange ist. Womöglich werden wir uns dann die Augen reiben, wenn der Grenzschutz, die Sicherheit an der Grenze, darunter leidet.

Wenn wir jetzt diesem Abschreibungsantrag der Kommission folgen, was machen wir dann? Dann annullieren wir einmal unseren Budgetbeschluss vom Dezember, der sagt: Wir wollen für das Jahr 2019 die Mittel für 44 Vollzeitstellen zur Verfügung stellen! Mit dem Abschreiben dieser Standesinitiativen sagen wir: Was interessiert uns unser Geschwätz von gestern, nämlich der Beschluss zur Budgeterhöhung? Wir kaufen die Katze im Sack und schauen, was dann herauskommt. Ich möchte der Kommission zugutehalten, dass es ihr nicht gleichgültig ist, wie mit dem Dazit-Projekt weiter verfahren wird. Man hat in der Kommission verlangt, dass periodisch darüber informiert wird. Ich meine, wir sollten uns diese Zeit auch geben, indem wir von der Abschreibung der Standesinitiativen absehen. Das kann man auch zu einem späteren Zeitpunkt noch machen, wenn wir genauer wissen, wie diese Transformation von Zöllnern, die heute eher administrativ tätig sind, zu Grenzwächtern vollzogen wird.

Um etwas Druck auf der Leitung zu behalten, würde ich Ihnen empfehlen, die Standesinitiative Graubünden nicht abzuschreiben.