Huber Annemarie · 2002-06-17
Huber Annemarie · Bern · 2002-06-17
Wortprotokoll
Ich bin mir bewusst, dass es bei dieser Differenz nicht um eine Schicksalsfrage geht und dass sie im Rahmen dieser Revision vor allem nicht zur Schicksalsfrage hochstilisiert werden darf. Trotzdem liegt es mir mit Blick auf die kommenden Wahlen sehr am Herzen, dass der Staat die Möglichkeit erhält, etwas zur Förderung der Wahlbeteiligung und zur ausgewogenen Vertretung der Geschlechter beizutragen. Ich möchte betonen, dass es nur um die Nationalratswahlen und nicht um Sensibilisierungskampagnen im Vorfeld von Abstimmungen geht; davon ist nicht die Rede. Der Wortlaut ist klar auf die Nationalratswahlen beschränkt, die einmal alle vier Jahre stattfinden. Im Übrigen hat der Bundesrat, was seine Politik im Hinblick auf Volksabstimmungen betrifft, einen entsprechenden Bericht verabschiedet, der Ihrer Kommission auch zugestellt wurde. Dort werden die Grenzen und Limiten des Einsatzes in diesem Bereich klar dargelegt.
Ich denke, dass es gerechtfertigt ist, einen zusätzlichen Beitrag zum Courant normal im Hinblick auf die nächsten Nationalratswahlen zu leisten. Meines Erachtens sind sowohl das Ausmass als auch die in Aussicht genommenen bescheidenen Mittel - es handelt sich um eine Kann-Formulierung - angemessen und verhältnismässig. Das vergangene Wochenende hat gezeigt, dass die Wahlbeteiligung auch in anderen Staaten zurückgeht und dieser Rückgang dort beklagt wird. In Frankreich gingen aber immerhin über 60 Prozent der Stimm- und Wahlberechtigten an die Urnen. Dass die Schweiz als Musterbeispiel der direkten Demokratie mit einer Wahlbeteiligung um die 40 Prozent noch viel schlechter dasteht als das Ausland, ist für mich bedenklich. Es muss uns einfach gelingen, neue Wählerkreise und die junge Generation an die Wahlurnen zu bringen. Das ist das Anliegen dieser Gesetzesbestimmung.
Ich schlage Ihnen deshalb vor, zumindest diese gesetzliche Grundlage zu schaffen und uns damit zu ermöglichen, dass wir mit den bescheidenen Mitteln versuchen können, einen Beitrag an unsere Demokratie zu leisten, aber auch den Gleichstellungsartikel zu verwirklichen. [PAGE 443]
Frau Spoerry, aber auch Herr Cornu haben ausführlich die Gründe dargelegt und daran erinnert, welche Versprechungen anlässlich der letzten Wahlen abgegeben wurden. Über die finanziellen Mittel werden Sie im Rahmen des Budgets beschliessen können. Es wird dann unsere Aufgabe sein, im Hinblick auf die Wahlen nach 2003 zu evaluieren, ob die geplanten Informations- und Sensibilisierungskampagnen die gewünschten Resultate auch wirklich erzielen.
An die Adresse von Herrn Briner: Wir werden dann auch prüfen, ob es nötig ist, weiter zu gehen und vielleicht das Modell des Kantons Schaffhausen bei einer nächsten Gesetzesrevision in unsere Vorlage aufzunehmen. Wenn Sie uns aber diese gesetzliche Grundlage nicht geben, wird es uns nicht möglich sein, zu beweisen, dass eine Informations- und Sensibilisierungskampagne einen Beitrag für eine glaubwürdige Demokratie leisten kann.
Frau Spoerry greift mit ihrem Antrag die ursprüngliche Fassung der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates auf, welcher auch der Bundesrat zugestimmt hat. Diese Fassung war auch die Grundlage für die Diskussion in der Staatspolitischen Kommission des Ständerates. Insofern liegt hier eigentlich kein neuer Antrag vor, sondern ein Antrag, den Sie auch bei der ersten Lesung gekannt haben.
An die Adresse von Herrn Stähelin möchte ich doch sagen, dass es uns ein Anliegen sein wird, eine solche Kampagne rechtzeitig zu lancieren. Wir wollen diese Sensibilisierung nicht erst einen Monat vor dem Wahlgang, sondern rechtzeitig vornehmen, damit wir bereits zu dem Zeitpunkt, wo die Parteien die Kandidatenlisten aufstellen, mit unserer Kampagne wirksam werden.
Ich bitte Sie deshalb, diesem Kompromissvorschlag, dem Antrag Spoerry, auch in der abgeänderten Form zuzustimmen, um damit auch zu ermöglichen, dass die Vorlage in dieser Session verabschiedet werden kann. Das ist für uns absolut notwendig, vor allem auch für die Kantone, die nach dieser Gesetzgebung ihre eigene Gesetzgebung anpassen müssen. Die Gesetzgebung in den Kantonen sollte noch dieses Jahr erfolgen können, damit sowohl die Kantone als auch die Bundeskanzlei für die Eröffnung der Vorbereitungsarbeiten für die Nationalratswahl 2003 gewappnet sind und rechtzeitig damit beginnen können.
Ich bitte Sie also, dem Antrag Spoerry zuzustimmen.