Beerli Christine · Ständerat · 2002-06-18
Beerli Christine · Ständerat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-06-18
Wortprotokoll
Ich möchte dem Bundesrat herzlich dafür danken, dass er bereit ist, mein Postulat entgegenzunehmen. Mein Dank dehnt sich auch darauf aus, dass sehr rasch gehandelt worden ist, dass ein Bericht mit dem Datum vom 17. Mai dieses Jahres vorliegt, in dem eine gewisse aktualisierte Gesamtschau vorliegt.
Ich muss Ihnen jedoch sagen, dass ich mich mit dieser Antwort nicht ganz befriedigt erklären kann; das möchte ich kurz ausführen. Ich kann dies erstens vor allem deshalb nicht tun, weil sie in einigen Teilen doch recht beschönigend ausgestaltet ist - ich werde darauf zurückkommen -, und zweitens, weil es eine reine Tatsachenfeststellung ist und keinerlei Prioritäten gesetzt werden. Wir sind gehalten, zum heutigen Zeitpunkt wirklich Prioritäten zu setzen.
Erlauben Sie mir aber zwei kurze Vorbemerkungen: Ich bin überzeugt, dass unsere Sozialwerke tragende Pfeiler dieses Landes sind, dass sie den sozialen Frieden erhalten und damit auch die Voraussetzungen für einen konkurrenzfähigen Wirtschaftsstandort schaffen. Wir stehen aber auch in der Verantwortung, sie langfristig finanzierbar zu erhalten. Über diese Fragen zu sprechen heisst nicht, Panik zu machen oder gar den Sozialabbau zu predigen, sondern sich der Verantwortung bewusst zu sein und auch Freiraum und Sicherheit für die späteren Generationen zu schaffen.
Der uns vorgelegte Bericht versucht, wo er kann, zu beschönigen und, wo zu Tatsachen gestanden werden muss, diese als unverrückbare Realität hinzustellen. Glaubt der Bundesrat wirklich, dass die heute geborenen Generationen im Jahr 2025 ohne Murren bereit sein werden, einzig für die Sozialversicherungen 8,7 Mehrwertsteuer-Äquivalentprozente mehr zu bezahlen? Sollte eine solche Prognose uns und auch den Bundesrat nicht heute zwingen, Prioritäten zu setzen? Wenn wir nicht bereit sind zu handeln, geben wir nur schaumschlägerischen Vorschlägen Auftrieb, die suggerieren, mit einer Einlage aus Sondervermögen in den AHV-Fonds sei das Problem gelöst.
Was Not tut, sind Strukturentscheide, der feste Wille, nicht bei jeder Revision mit dem Anspruch anzutreten, die Finanzierung sicherzustellen, und dann trotzdem eine [PAGE 481] Ausbauvorlage zu verabschieden. Ich werde für mich die Konsequenzen ziehen und in der hängigen Revision noch vermehrt dem Argument der langfristigen Finanzierbarkeit Rechnung tragen, z. B. bei der Flexibilisierung der AHV, aber auch bei der Erhöhung des Beitragssatzes z. B. für die Selbstständigerwerbenden.
Nun noch zu zwei Punkten, in denen der Bericht meiner Ansicht nach unzulässig beschönigt:
1. Er geht von stark steigenden Einnahmen der Mehrwertsteuer pro Prozentpunkt aus. Würde man die Einnahmen 2010 gleich belassen wie 2002, also wie heute, so wären zwischen 2000 und 2010 nicht 4,1, sondern 7,2 Mehrwertsteuer-Äquivalentprozente mehr nötig.
2. Der Bericht weist zwar aus, dass die Ausgaben des Bundes wegen des Entscheides des Nationalrates - den Bundesbeitrag an die AHV von 17 Prozent und denjenigen an die IV von 37 Prozent nicht aus den demographiebedingten Mehrwertsteuererhöhungen bezahlen zu lassen - massiv steigen, nämlich von 3,8 Mehrwertsteuerprozenten im Jahr 2000 auf 4,6 im Jahr 2010 und 5,3 im Jahr 2025. Es wird jedoch mit keinem Wort gesagt, wie diese Steigerung um 1,5 Äquivalentprozentpunkte - das entspricht etwa 4,4 Milliarden Franken - finanziert werden soll. Dies kann wegen der Schuldenbremse nur auf zwei Arten geschehen: Entweder wird der Betrag bei anderen Bundesausgaben, z. B. bei der Bildung oder bei der Landwirtschaft, eingespart, oder die Mehrwertsteuer wird zusätzlich zu den ausgewiesenen 8,7 Prozent noch einmal um 1,5 Prozent, also total um 10,2 Prozent, erhöht.
Dies waren nur einige ganz kurze Bemerkungen zu diesem Bericht in einem ausserordentlich vielschichtigen, vernetzten Themenbereich. Deshalb bin ich der Ansicht, dass wir es bei diesem Bericht nicht bewenden lassen können. Wir müssen weiterarbeiten, wir müssen Prioritäten setzen. Ich ziehe für mich zwei Schlussfolgerungen: Wir dürfen in der Sozialversicherung nicht mehr jede uns einzeln vorgelegte Revision auch einzeln angehen und in sich abgeschlossen behandeln. Wir werden in der SGK die nun hängigen Revisionen zusammenführen müssen, also IV, BVG und AHV. Ich werde mir vorbehalten, in der SGK auch einen entsprechenden Antrag zu stellen, dass wir uns genügend Zeit nehmen, dieses ganze Paket in seiner Gesamtheit anzusehen, und dass wir auch die Schnittstellen beachten, d. h., dass wir sehen, welche Auswirkungen eine Änderung bei einer Revision auf die andere Revision hat. Wir müssen diese ganze Sache mit genügend Zeit vernetzt angehen. Wir dürfen, wenn wir ein Revisionsvorhaben behandeln, nicht immer nur an die heute Wahlberechtigten denken, sondern wir müssen auch an diejenigen denken, die in zwanzig Jahren werden Steuern zahlen müssen.