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Pardini Corrado · Nationalrat · 2019-03-07

Pardini Corrado · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2019-03-07

Wortprotokoll

Ihre Kommission hat mit einer sehr deutlichen Mehrheit, mit 16 zu 9 Stimmen, aus folgenden Überlegungen beschlossen, beim Leistungsortsprinzip - und wir sind hier, wie ein Vorredner gesagt hat, beim Kern dieses Gesetzgebungsprozesses - zu bleiben. Warum? Zum einen hat eine sehr deutliche Mehrheit bei der Vernehmlassung aufgezeigt, dass sich das geltende Recht, also der Status quo, sehr bewährt hat. Status quo, geltendes Recht, besagt, dass das Prinzip des Leistungsorts - also des Orts, an dem die Leistung durch die Unternehmung erbracht wird - für die Einhaltung der orts- und branchenüblichen Arbeitsbedingungen massgebend sein muss. Vor allem die Arbeitgeberverbände - wir haben es gehört: Centre Patronal -, aber auch der Gewerbeverband haben sich sehr deutlich für dieses Ansinnen ausgesprochen, ebenfalls die Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerverbände. Die Sozialpartner befürworten die Lösung der Mehrheit und geltendes Recht, den Status quo. Die zweite Überlegung betrifft das föderale System. Es gibt einige Kantone, die allgemeinverbindliche Gesamtarbeitsverträge erlassen.

Aus diesen Überlegungen hat die Mehrheit die Schlussfolgerung gezogen: Wenn Kantone für ihr Gebiet bestimmte Erlasse allgemeinverbindlich erklären, ist dies über die marktwirtschaftliche Logik der Minderheit zu stellen. Wir stützen das föderale schweizerische System, weil wir davon ausgehen, dass die Kantone für sich selber am besten beurteilen können, welche Eckwerte und Parameter entscheidend sein sollen. Wir dürfen hier nicht national übersteuern.

Eine weitere Überlegung der Mehrheit der Kommission war die Überlegung bezüglich der gleich langen Spiesse. Wir wollen - das wurde bei den Vorrednerinnen und Vorrednern auch deutlich - keine unnötige Verzerrung des Marktes durch ein zentrales Eingreifen über ein Bundesgesetz erwirken. Gleich lange Spiesse sind die Voraussetzung für einen fairen Wettbewerb unter den Unternehmungen. Die Mehrheit der Kommission hat die Überlegung vollzogen, dass bei einer Ausschreibung durch einen Kanton die dem eigenen Kanton zugehörigen Unternehmungen nicht gegenüber auswärtigen Unternehmungen, die Mitbewerber sind, benachteiligt werden dürfen.

Das waren die Hauptgründe für die Mehrheit der Kommission, die Ihnen empfiehlt, beim bewährten Status quo, beim geltenden Recht, zu bleiben.