Stadler Hansruedi · Ständerat · 2002-06-18
Stadler Hansruedi · Ständerat · Uri · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-06-18
Wortprotokoll
Im Namen der Kommissionsminderheit beantrage ich Ihnen, die Motion als Motion zu überweisen.
Lassen Sie mich unseren Antrag wie folgt begründen: Wenn ich die Stellungnahme des Bundesrates zur Motion lese, denke ich bis zum letzten Satz, dass die konsequente Folgerung des Bundesrates daraus sein muss, die Motion als Motion entgegenzunehmen. Dem ist aber nicht so. Im allerletzten Satz versucht der Bundesrat gerade noch die Kurve in Richtung eines Postulates zu kriegen. Der Bundesrat unterstützt als Erstes die Zielsetzung der Motion; er anerkennt als Zweites den gesetzgeberischen Handlungsbedarf für eine verbesserte koordinierte Kinder- und Jugendpolitik. Auch nach seiner Ansicht genügt dafür das durchaus gut funktionierende Jugendförderungsgesetz als gesetzliche Grundlage nicht. Als Drittes findet auch der Bundesrat, dass der Verfassungsauftrag zu konkretisieren sei. Der Bundesrat hat wie der Motionär auch ganz ähnliche Vorstellungen bezüglich der Ausgestaltung des notwendigen Rahmengesetzes. Der Bundesrat fügt im Weiteren an, dass ein Gesetz Zeit für eine umsichtige Vorbereitung benötige; auch diesen Punkt anerkennt der Motionär. Der Bundesrat macht jedoch schlussendlich auf die mangelnden Ressourcen der Bundesverwaltung aufmerksam. Ich habe allenfalls Verständnis für diese Bemerkung, aber es ist meines Erachtens keine Begründung für einen Schwenker zu einem Postulat. Denn die Motion fordert nicht einen genau fixierten Zeitplan, sondern sie ist diesbezüglich sehr offen formuliert.
All diese Gründe sprechen dafür, dass diese Motion als Motion zu überweisen ist.
Die Motion verfolgt eine dreifache Stossrichtung: Es soll einmal die Aufgabenteilung zwischen dem Bund, den Kantonen und den Gemeinden festgehalten werden; man spricht hier von einer so genannten vertikalen Koordination. Als Zweites soll auf der Stufe des Bundes eine horizontale Koordination der schweizerischen Kinder- und Jugendpolitik erfolgen. Schlussendlich soll diese Stelle auf Bundesebene eine partizipative Struktur aufweisen.
Was die erste Stossrichtung anbelangt, ist es auch für die Kommissionsminderheit absolut klar, dass es nicht darum geht, irgendwelche kantonale Kompetenzen zu beschneiden; die Kompetenzen werden respektiert. Aber wenn wir mit kantonalen Beauftragten für die Jugendförderung sprechen, besteht gegenüber dem Bund insbesondere ein Bedürfnis nach besserer Information und besserer Koordination. Eine gute Lösung ist hier sicher mit einem engen Einbezug der Kantone zu finden.
Was die notwendige Koordination auf der Stufe des Bundes anbetrifft, wird immer deutlicher, dass die Kinder- und Jugendpolitik heute eine typische Querschnittaufgabe ist, die nach einer besseren Zusammenarbeit der verschiedenen Ämter und Abteilungen ruft.
Themen sind beispielsweise die Familienpolitik, Gewalt oder jugendliche Ausländerinnen und Ausländer in der Berufsbildung. Gerade das letzte Thema hat uns in der WBK im Zusammenhang mit dem neuen Berufsbildungsgesetz beschäftigt.
Was schlussendlich den partizipativen Einbezug der Jugendlichen anbetrifft, ist dieser Gedanke auch alles andere als revolutionär. Ich meine, dass im sportlichen Bereich mit "Jugend und Sport 2000" ein gutes Beispiel dafür besteht.
Das Anliegen der Motion ist breit abgestützt. Von der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbände über die Konferenz der kantonalen Beauftragten für Jugendförderung, die Pfadfinderbewegung, Pro Familia und Pro Juventute bis hin zur Eidgenössischen Kommission für Jugendfragen stehen viele Organisationen hinter diesem Anliegen. Auch gerade deshalb sollten wir das Anliegen ernst nehmen und es in der verbindlichen Form der Motion überweisen. Das Grundanliegen ist ja auch vom Bundesrat anerkannt und nicht bestritten. Es braucht deshalb nicht ein Postulat, um etwas nochmals zu prüfen.
Ich ersuche Sie deshalb, der Kommissionsminderheit zuzustimmen.