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Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2019-03-11

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2019-03-11

Wortprotokoll

Herr Nationalrat Jans, ich beantworte die Frage gerne. Es trifft zu, dass man damals bei der Gesetzgebung von 12[NB]000 bis 15[NB]000 zu bewilligenden Gesuchen ausgegangen ist. Eingegangen sind dann tatsächlich 9000 Gesuche, weshalb damals entschieden wurde, dass man den Maximalbetrag von 25[NB]000 Franken ausschütten werde.

Der Zahlungsrahmen würde also grundsätzlich noch für weitere 3000 Opfer reichen. Es ist nicht so, dass es finanziell problematisch wäre. "Problematisch" ist die Frage der Frist. Der Betrag müsste bis 2021 ausgeschöpft werden, es sei denn, der Gesetzgeber - und das sind Sie - verlängert die Frist. Sie müssten auch den Zahlungsrahmen ändern, denn beides ist verbindlich.

Ich war damals noch nicht Bundesrätin, und ich war auch als Ständerätin nicht in der Kommission, aber ich habe versucht, das so weit wie möglich nachzuvollziehen. Bei der Gesetzgebung war es ja damals keineswegs so, dass dieses Gesetz einfach so durchgegangen wäre. Der Bundesrat und auch das Bundesamt für Justiz haben sich sehr eingesetzt. In der parlamentarischen Arbeit wurde damals bewusst ein Zahlungsrahmen und eine Frist gesetzt.

Meine Aussage ist, dass der Zahlungsrahmen - wenn man von der Menge der Gesuche und von der Frist ausgeht - noch für weitere 3000 Opfer ausreichen sollte.