Weibel Thomas · Nationalrat · 2019-03-11
Weibel Thomas · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2019-03-11
Wortprotokoll
Da der Bundesrat dem Parlament zwei Verpflichtungskredite für die Beiträge ab 2019 in der Höhe von 1,345 Milliarden Franken beantragt, kommt beim Bundesbeschluss das Mitberichtsverfahren nach Artikel 50 Absatz 3 des Parlamentsgesetzes zur Anwendung, bei dem die Finanzkommission ihren Antrag im Nationalrat vertritt. Die Finanzkommission hat an ihrer Sitzung vom 12. Oktober 2018 das Geschäft beraten. Die Kommission beantragt dem Nationalrat einstimmig, den Bundesbeschluss im Ausmass, wie er vom Bundesrat beantragt worden ist, zu genehmigen. Die Finanzierungsform der Agglomerationsprogramme über den NAF wurde mit der Volksabstimmung vom 12. Februar 2017 festgelegt. Die Mittel für die Beiträge von 1,345 Milliarden Franken an die dritte Generation der Agglomerationsprogramme sind im NAF sichergestellt. Die materielle Beurteilung der für Bundesbeiträge vorgesehenen Programme von einzelnen Agglomerationen ist Sache der KVF.
Die Finanzkommission weist zusätzlich auf folgende drei Punkte hin:
1.[NB]Der erste Hinweis erfolgt zum Umsetzungsstand der ersten und zweiten Generation: Für die erste und zweite Generation der Agglomerationsprogramme wurden die bereitgestellten Finanzmittel bisher erst teilweise abgerufen beziehungsweise mit Finanzierungsvereinbarungen verpflichtet. Bei der ersten Generation sind es erst 872 Millionen Franken von 1,51 Milliarden, also erst 58 Prozent. Bei der zweiten Generation sind es 461 Millionen Franken von 1,7 Milliarden, also erst 27 Prozent. Dieser Umstand blockiert die Verwendung von Verpflichtungskrediten auf unbestimmte Zeit. Die Finanzkommission begrüsst es deshalb, dass der Bundesrat und das zuständige Departement Vorgaben für den Stand von beitragsberechtigten Projekten festlegen wollen.
2.[NB]Der zweite Hinweis erfolgt zur Nachfinanzierung: Mit der Genehmigung der Agglomerationsprogramme werden die Beitragssätze für die einzelnen Projekte festgelegt und in der Folge mit Finanzierungsvereinbarungen betragsmässig bestimmt. In einzelnen Fällen kann es sein, dass sich die von der Agglomeration ursprünglich gemeldeten Kosten nachträglich mit zunehmender Planungstiefe und/oder erforderlichen Projektänderungen verändern. Das heutige System berücksichtigt solche Kostenänderungen nicht, auch nicht im Fall von exogen bestimmten Kosten, die eine beitragsberechtigte Agglomeration nicht steuern kann. Die Finanzkommission hat die KVF ersucht, für solche Fälle eine Lösung zu suchen.
3.[NB]Der dritte Hinweis erfolgt zur Koordination der Programme: Als wichtig betrachtet die Finanzkommission die Koordination der Infrastrukturprogramme Step Schiene und Step Nationalstrassen sowie der Agglomerationsprogramme. Es geht letztlich um die ökonomische Nachhaltigkeit der Verkehrsinfrastruktur. Die aufeinander abgestimmten Funktionen der Verkehrsträger haben volkswirtschaftliche Bedeutung. Mit Blick auf die gleichzeitig zu beratende Vorlage 18.066, "Nationalstrassen 2020-2023", sind Überlegungen zur Netzhierarchie angezeigt. Engpassbeseitigungen auf Nationalstrassen bringen nur dann den erwünschten volkswirtschaftlichen und ökologischen Mehrwert, wenn die Schnittstellen zum regionalen und/oder örtlichen Strassennetz unter gleichzeitiger Beachtung der übrigen gesetzlich verankerten Wirkungsziele [PAGE 193] wie Umweltbelastung oder Ressourcenverbrauch funktionieren.
Zusammengefasst: Die Finanzkommission beantragt dem Nationalrat einstimmig, den Bundesbeschluss über die Verpflichtungskredite ab 2019 für die Beiträge an Massnahmen im Rahmen des Programms Agglomerationsverkehr gemäss Entwurf des Bundesrates vom 14. September 2018 zu genehmigen.