Zanetti Roberto · Ständerat · 2019-03-11
Zanetti Roberto · Ständerat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2019-03-11
Wortprotokoll
Ich glaube, da sind wir uns einig: Wohnen ist ein Grundbedürfnis, ebenso wie sich ernähren. Es ist ja immer von einem intakten und ausgewogenen Markt die Rede, der sich im Gleichgewicht befindet. Stimmt das wirklich? Bei der Nahrungsversorgung würde ich sagen: Ja, Sie können in der ganzen Schweiz überall ausreichend Nahrungsmittel zu vergleichbaren Preisen kaufen. Beim Wohnungsangebot, das sagt sogar der Bundesrat, gibt es eben lokal und von möglichen Nachfragesegmenten her sehr grosse Unterschiede. Sagen Sie einer jungen Familie in der Agglomeration Zürich, der Markt sei im Gleichgewicht. Oder sagen Sie das einer jungen Frau oder einem jungen Mann im Kanton Graubünden, die oder der irgendwo studieren gehen will. Ich weiss von einem konkreten Beispiel, vom Sohn einer Puschlaver Familie, der im Engadin eine Lehre absolvieren will, und die suchen jetzt nach einer Unterkunft für diesen jungen Mann. Das ist im Kanton Graubünden in gewissen Gegenden nicht ganz einfach. Natürlich, irgendwo in der äussersten Ecke des Kantons, da findet er relativ einfach zu günstigen Preisen Wohnraum. Aber das Problem ist eben, dass diese Angebote häufig entweder am falschen Ort stehen oder sich in einem Preissegment befinden, das nicht nachgefragt wird oder nicht nachgefragt werden kann.
Selbst der Bundesrat sagt in der Botschaft: "Darüber hinaus braucht es aber auch Investoren, die sich nicht allein an den am Markt erzielbaren Preisen orientieren, sondern gezielt Wohnraum für finanziell schwächere Wohnungssuchende, für ältere Menschen und für andere Nachfrager mit besonderen Bedürfnissen erstellen." Der Bundesrat appelliert also eigentlich an eine gute Seele als Marktplayer. Bei allem Glauben an die Segnungen des Marktes - so funktioniert der Markt nicht. Der Markt gehorcht seiner eigenen Logik. Das hat nichts mit Moral zu tun, sondern mit Marktgesetzen. Der Investor muss schauen, dass er eine möglichst hohe Rendite erzielen kann. Ich denke da insbesondere auch an Pensionskassen. Die müssen ja schauen, dass ihre Gelder verzinst werden. Wir haben da also ein echtes Problem, und man kann sagen: Mindestens in gewissen Bereichen, geografisch oder bezogen auf Gesellschaftsschichten, ist der Markt nicht im Gleichgewicht.
Dass dieses Grundbedürfnis eben eine wichtige Angelegenheit ist, das hat der Verfassunggeber erkannt und in den [PAGE 94] Sozialzielen in Artikel 41 Absatz 1 festgeschrieben: "Bund und Kantone setzen sich in Ergänzung zu persönlicher Verantwortung und privater Initiative dafür ein, dass" - dann kommt Litera e - "Wohnungssuchende für sich und ihre Familie eine angemessene Wohnung zu tragbaren Bedingungen finden können." Das ist in den Sozialzielen als übergeordnetes Ziel formuliert.
Dann wird im zuständigen Artikel 108, der mit der Initiative erweitert werden soll, ein bisschen konkreter stipuliert, was der Bund machen kann, nämlich, Absatz 1: "Der Bund fördert den Wohnungsbau, den Erwerb von Wohnungs- und Hauseigentum ... sowie die Tätigkeit von Trägern und Organisationen des gemeinnützigen Wohnungsbaus." Das ist der Kernabsatz von Artikel 108 der Bundesverfassung.
Was ist in diesem Zusammenhang bisher geschehen? Wir haben das Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetz (WEG), das von 1975 bis 2001 in Kraft war und zum Teil mit Darlehen, die gewährt worden sind, immer noch nachwirkt. Das hat eine gewisse Wirkung erzielt. Die Wohneigentumsförderung ist, würde ich sagen, ordentlich unterwegs. Wir haben Vorbezugsmöglichkeiten in der zweiten und dritten Säule, günstig eingemittete Eigenmietwertbesteuerungen in praktisch allen Kantonen, wir können Unterhaltsabzüge und Schuldzinsabzüge machen - die Wohneigentumsförderung ist also eigentlich gut unterwegs. Dann hat man 2003 das Wohnraumförderungsgesetz geschaffen. Da schreibt der Bundesrat in der Botschaft auf Seite 2220 insbesondere, was man mit dieser neuen Rechtsgrundlage alles abgeschafft hat, nämlich: Allgemeine Förderungsmassnahmen sind entfallen, und im Rahmen des Entlastungsprogrammes 2003 hat man Massnahmen gemäss Wohnraumförderungsgesetz zur Reduktion von Wohnkosten von Eigentümer- und Mieterhaushalten sistiert. Man hat also dort, wo es ans Eingemachte geht, entweder abgebaut oder sistiert und somit eigentlich den Verfassungsauftrag nur rudimentär erfüllt. Im Moment findet eigentlich Wohnbauhilfe praktisch nur über diese indirekte Förderung gemeinnütziger Bauträger durch diesen Fonds de Roulement statt.
Was will die Initiative ganz genau? Artikel 108 Absatz 1 der Bundesverfassung erweitert sie dahingehend, dass nicht nur der Bund, sondern der Bund in Zusammenarbeit mit den Kantonen das Angebot an preisgünstigen Mietwohnungen fördern soll. Das ist eine Erweiterung auf die Kantone. Sonst gibt es keine grundlegende Veränderung gegenüber den jetzigen Pflichten, die der Bund bereits hat. Dass man die Kantone in die Pflicht nehmen soll, das sieht sogar der Bundesrat so, wie er in der Botschaft schreibt.
Weiter sollen gemäss Absatz 5 Programme der öffentlichen Hand nicht zu Verlust von günstigem Wohnraum führen. Das ist meinetwegen eine etwas verzwickte Aufgabe, aber mit ein bisschen Fantasie ist das zu machen. Es kann ja wohl nicht sein, dass der Bund mit Programmen, die er initiiert, billigen Wohnraum einfach wegrationalisiert.
Dann kommt Absatz 6, wonach der Anteil der Wohnungen im Eigentum von Trägern des gemeinnützigen Wohnungsbaus erhöht werden soll. Selbst dazu sagt ja der Bundesrat in der Botschaft, der Bund solle seinen Anteil "mindestens halten"! "Mindestens halten" schliesst eine Erhöhung nicht aus. Die Initianten sagen explizit Erhöhung. Dann kommt das mit der Quote von 10 Prozent. 10 Prozent sind - das gebe ich zu - eine ambitionierte Quote. Wenn ich aber schaue, wie die jetzigen Wohnbauförderungs-Vorschriften der Verfassung umgesetzt werden, könnte man auch sagen, dass das eher ein abstraktes Ziel mit deklamatorischem Charakter ist, das man zwar ins Auge fassen kann, das aber nicht innerhalb kürzester Zeit erreicht werden muss und kann.
Dann kommt Absatz 7 zum Vorkaufsrecht für Gemeinden und Kantone. Dazu schreibt der Bundesrat, das sei eigentlich gar nicht nötig, weil die Kantone das jetzt schon machen könnten. Ja gut, dann kann man sagen, dass man damit den Initiativtext vielleicht ein bisschen aufgeblasen hat. Aber etwas, was jetzt bereits möglich ist, kann ja nicht einfach des Teufels sein. Was das Vorkaufsrecht von Grundstücken im Eigentum des Bundes betrifft, schreibt der Bundesrat, das entspreche bereits jetzt gängiger Praxis. Also: Was gängiger Praxis entspricht, kann ja auch in die Verfassung geschrieben werden.
Fazit für mich ist: Die Initiative fordert eigentlich nichts Unmögliches, bloss das, was bisher möglich oder Praxis ist, ein bisschen ambitionierter. Es steht also eigentlich nichts im Wege, um diesen ambitionierteren Zielsetzungen zuzustimmen.
Zum Fonds de Roulement: Ich glaube, der Fonds de Roulement war in der Kommission unbestritten und ist in der Vernehmlassung von praktisch allen Vernehmlassungsteilnehmern begrüsst worden. Er ist wirklich eine segensreiche Einrichtung, die Gutes bewirkt - und Sie wissen: Das Gute ist gelegentlich der Feind des Besseren. Deshalb habe ich mir erlaubt, noch Verbesserungen vorzuschlagen, die wir dann in der Detailberatung angehen können. Aber grundsätzlich sind wir alle, wie es der Kommissionssprecher gesagt hat, der Meinung, das sei eine gute Sache. Über den Fonds de Roulement gewährt der Bund Darlehen an Träger und Organisationen des gemeinnützigen Wohnungsbaus. Diese Darlehen machen rund 5 bis 10 Prozent des Finanzierungsbedarfs aus. Sie werden zugunsten des Bundes verzinst, und zwar mit 1 Prozent. In heutigen Tiefzinszeiten ist das objektiv ein Geschäft.
Dann werden sehr viele Sicherheitsventile eingebaut, sodass die Befürchtungen von Kollege Müller eigentlich zerstreut werden können. Seit 2003 waren keinerlei Ausfälle zu verzeichnen, weil die ganzen Geschichten eben sehr eng begleitet werden. Das ist doch eigentlich erfreulich. Dieser Fonds de Roulement fördert insbesondere innovative und nachhaltige Wohnbauprojekte, bei denen man auf Energieverbrauch, Wohnraumdurchmischung usw. schaut. Er ist also wirklich in jeder Beziehung eine segensreiche Einrichtung, die nicht nur in den Zentren wirkt, sondern auch ein bisschen in den Randgebieten.
Wir haben eine Zuschrift der Wohnbaugenossenschaften Schweiz erhalten, in der Beispiele in Trogen, Samedan, Gordola und Saint-Imier aufgeführt werden. Dort wird spezieller Wohnraum für Leute zur Verfügung gestellt, die sonst Probleme hätten. Für mich ist dieser Fonds de Roulement eine hervorragende Einrichtung, die in die richtige Richtung geht. Die Initiative will diesen Weg mit ein bisschen grösseren Schritten und in einem ein bisschen höheren Tempo auch beschreiten.
Wir haben in der Debatte im Nationalrat von der Sprecherin der Finanzkommission des Nationalrates gehört, dass diese verbilligten Wohnungen rund 15 Prozent unter den üblichen Marktmieten zu stehen kommen. In den letzten Jahren hat man durchschnittlich 1500 Wohnungen über dieses Instrument finanziert. Wenn ich diese 15 Prozent bei einem Mietzins von 1500 Franken pro Monat - 1500 Franken pro Monat ist nicht alle Welt - aufrechne, dann ergibt sich eine Mietzinsreduktion von rund 2700 Franken pro Jahr und Wohnung, bei 1500 Wohnungen also rund 4 Millionen Franken.
Wir haben gehört, dass rund 25 Millionen Franken in diesen Fonds de Roulement eingegeben werden sollen. Ich würde sagen, das gibt einen relativ guten Return on Investment. In rund sechs Jahren hätte man diese 25 Millionen Franken eingespart. Demgegenüber richtet die öffentliche Hand rund 1 Milliarde Franken pro Jahr an Wohnbeiträgen über die Ergänzungsleistungen und die Sozialhilfe aus. So gesehen sind diese 25 Millionen Franken, obwohl sie einen stolzen Betrag darstellen, 2,5 Prozent dieser jährlichen Ausgaben. Ich bin überzeugt, dass sie eine sehr gute Investition zur Verhinderung künftiger Notfälle sind, die dann eben über Ergänzungsleistungen oder Sozialhilfe abgefedert werden müssten.
So gesehen verstehe ich, dass 24 von 24 antwortenden Kantonen gesagt haben, man solle so weiterfahren. Die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete, der Schweizerische Gemeindeverband und der Schweizerische Städteverband sind ebenfalls positiv eingestellt.
Ich möchte Ihnen deshalb beliebt machen, erstens ganz sicher der Aufstockung des Fonds de Roulement zuzustimmen und zweitens, weil die Richtung der Initiative stimmt, auch der Initiative zuzustimmen.
Als versöhnlichen Schluss möchte ich das einzig Positive am Nichteintretensantrag von Kollege Müller hervorheben: Wenn er gutgeheissen würde, wäre das ein relativ starkes Argument für die Unterstützung der Initiative. [PAGE 95]