Bischof Pirmin · Ständerat · 2019-03-11
Bischof Pirmin · Ständerat · Solothurn · CVP-Fraktion · 2019-03-11
Wortprotokoll
Ich habe die Begründung der Kommissionsmehrheit vorgebracht. Wir haben jetzt die Begründung für den Nichteintretensantrag gehört. Der Kommission ist, wie gesagt, dieser Antrag nicht vorgelegen, aber die Kommission hat die Frage indirekt diskutiert. Die Kommission ist einhellig für Eintreten, und zwar eigentlich aus der Begründung heraus, dass ein klarer Verfassungsauftrag besteht, in der Schweiz Wohneigentumsförderung zu machen.
Der Nichteintretensantrag zielt eigentlich auf die Abschaffung der gesamten Wohneigentumsförderung in der Schweiz ab. Das kann man marktwirtschaftlich schon diskutieren, aber das ist nicht die Auffassung der Kommissionsmehrheit, weil die Förderung, wie sie heute mit dem Fonds de Roulement gemacht wird, aus Sicht der Kommissionsmehrheit eine sinnvolle ist. Der Fonds de Roulement - so haben wir uns orientieren lassen - existiert ja seit Jahrzehnten.
Der Vergleich mit der Hochseeschifffahrt, mit Verlaub, Kollege Müller, ist schon etwas gewagt. Wir haben uns orientieren lassen, dass in den letzten fünfzehn Jahren von sämtlichen Darlehen - und es sind kleine Darlehen, die gewährt worden sind - kein einziger Ausfall entstanden ist! Rein von der Investitionssicherheit her scheint das also ein gutes Geschäft zu sein. Es ist auch für den Bund eine kostengünstige Art der Wohnbauförderung, indem die entsprechenden Gesuchsprüfungen nicht durch die Bundesverwaltung selber, sondern durch die beiden Dachorganisationen des gemeinnützigen Wohnungsbaus, also durch Wohnbaugenossenschaften Schweiz und Wohnen Schweiz, gemacht werden.
Die Kriterien sind sehr einschränkend. Kollege Müller hat Recht: Es gibt Gebiete, wo eine entsprechende Wohnbauförderung nicht nötig ist. Dort wird sie auch nicht gemacht. Je höher die Leerstandsquote einer Region ist, desto tiefer sind die Zuschüsse aus dem Fonds de Roulement. Es wird durchaus darauf geachtet, wie die Situation ist; es gibt eine umfassende Individualprüfung.
Nach heutigem Recht dient die Finanzierung über den Fonds de Roulement vor allem jüngeren, aber auch alten Wohneigentümerinnen und Wohneigentümern, die eine Rest- oder Überbrückungsfinanzierung über den Fonds erhalten. Es ist also nicht so, dass einfach eine Allgemeinfinanzierung durch den Bund stattfinden würde, sondern diese Finanzierung bietet gemeinnützigen Bauträgern - vor allem jungen - eine Möglichkeit, ins Wohneigentum einzusteigen.
In der Kommission ist auch zu Recht darauf hingewiesen worden, dass wir in nächster Zeit einmal über die Abschaffung des Eigenmietwertes verhandeln werden. Auch dort hat sich die Kommission sehr eingehend die Frage gestellt, wie man jungen Bauträgern einen Eigentumserwerb weiterhin sinnvoll ermöglichen kann, wenn der Abzug von Schuldzinsen in der Steuererklärung nicht mehr möglich ist. Der Fonds de Roulement bietet hier, im Bereich des gemeinnützigen Wohnungsbaus, aus Sicht der Kommissionsmehrheit eine sehr intelligente Lösung. Der Bundesrat selber spricht von einem Randphänomen: Wir sprechen von 4 Prozent des Wohnungsbaus; die übrigen 96 Prozent sind überhaupt nicht betroffen.
In diesem Bereich ist also die Kommissionsmehrheit zwar gegen eine weitere Aufstockung, aber klar für Eintreten.