Müller Damian · Ständerat · 2019-03-11
Müller Damian · Ständerat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2019-03-11
Wortprotokoll
Die Bundesverfassung verpflichtet ja den Bund, das Angebot an preisgünstigem Wohnraum zu fördern und damit auch den Fonds de Roulement, mit welchem gemäss Wohnraumförderungsgesetz preisgünstige Miet- und Eigentumswohnungen gefördert werden können. Diese Mittel stellen neben den Bürgschaften das einzige Finanzierungsinstrument des Bundes zugunsten des preisgünstigen Wohnraums dar.
Kollege Graber hat es bereits erwähnt: Wir stammen aus einem Kanton, der relativ viele Baugenossenschaften kennt, insbesondere auch liberale Baugenossenschaften, und es gilt, die Wohnungsbaugenossenschaften durch Rahmenbedingungen und Anreize zu fördern. Quoten, absolute Vorschriften sowie Eingriffe in die Eigentumsfreiheit Privater, wie von der vorliegenden Initiative "Mehr bezahlbare Wohnungen" des Schweizerischen Mieterinnen- und Mieterverbandes gefordert, sind dabei absolut fehl am Platz.
Der vorliegende Bundesbeschluss sieht nun einen neuen Rahmenkredit in der Höhe von 250 Millionen Schweizerfranken für zehn Jahre vor. Dieses bewährte und marktnahe Finanzierungsinstrument für den preisgünstigen Wohnraum soll im bisherigen Umfang weitergeführt werden. Es gilt auch zu bedenken, dass es sich hier um einen Rahmenkredit handelt. Die definitiven Kredittranchen werden jeweils im Rahmen der jährlichen Budgetdebatten festgelegt, und sollten sich zukünftig die Verhältnisse auf dem Immobilienmarkt aufgrund der konjunkturellen Entwicklung verändern und damit einhergehend die Leerstandsquoten in den relevanten Segmenten erhöhen, so können die entsprechenden Kredittranchen ja entsprechend angepasst oder ausgesetzt werden.
Aufgrund dessen stellt der vorgeschlagene Bundesbeschluss in dieser Form einen ausgewogenen und pragmatischen Ansatz in der Wohnraumförderung im Sinne einer Hilfe zur eigenverantwortlichen Selbsthilfe dar und ist aus liberaler Sicht zu unterstützen. Auch der Nationalrat hat sich ja im Rahmen der Wintersession als Erstrat klar, mit 124 zu 73 Stimmen, für eine Aufstockung des Fonds de Roulement ausgesprochen und damit ein starkes Zeichen dafür gesetzt, dass dieses Instrument breit abgestützt ist und partei- und fraktionsübergreifend getragen wird.
Dies wird auch durch die Tatsache untermauert, dass 24 Kantone, welche sich im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens zur Vorlage geäussert haben, dem vorliegenden Bundesbeschluss und somit dem neuen Rahmenkredit zugunsten des Fonds de Roulement vollumfänglich zustimmen. Dieselbe Position vertritt auch die Volkswirtschaftsdirektorenkonferenz: Die bundesrätliche Vorlage wird unisono unterstützt, die Volksinitiative "Mehr bezahlbare Wohnungen" jedoch abgelehnt; dies, da die Initiative insbesondere für die Kantone und Gemeinden neue, kaum erfüllbare Aufgaben schaffen würde, was dem föderalen und subsidiären Ansatz in der Wohnungspolitik widersprechen würde. Weiter unterstützen auch namhafte Verbände den vorliegenden Bundesbeschluss: die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete, der Schweizerische Gemeindeverband, der Schweizerische Städteverband und der Schweizerische Baumeisterverband.
Auch die Volksinitiative des Schweizerischen Mieterinnen- und Mieterverbandes will den gemeinnützigen Wohnungsbau in der Schweiz stärken, schiesst jedoch aus meiner Sicht am Ziel vorbei. Die darin enthaltenen Forderungen sind unrealistisch und mit meiner Denkhaltung nicht zu vereinbaren. Insbesondere die Forderung, dass gesamtschweizerisch mindestens 10 Prozent der neugebauten Wohnungen im Eigentum gemeinnütziger Wohnbauträger sein sollen, ist utopisch. Auch über die praktische Umsetzung der in der Initiative festgelegten Zielgrössen schweigen sich die Initianten aus. Aufgrund welcher Faktoren und Sachverhalte soll eine entsprechende Quote gesamtschweizerisch definiert, zugeordnet und umgesetzt werden? Was soll geschehen, wenn diese unrealistischen Ziele dann in der Realität national, kantonal oder eben auch regional nicht umgesetzt werden können? Dazu kommt, dass sich mein wirklich stark liberales Herz auch aufgrund ordnungspolitischer Grundsätze gegen starre Quoten in der Bundesverfassung sträubt. Wohnungspolitik soll primär vor Ort in den Gemeinden und Städten unter Berücksichtigung der regionalen und lokalen wohnungspolitischen Bedürfnisse umgesetzt werden und sich so in den Dienst des Gemeinwohls stellen.
In diesem Zusammenhang ist auch zu bedenken, dass in den letzten Jahren in vielen Kommunen wohnungspolitische Initiativen mit teilweise ebenfalls ambitionierten Forderungen lanciert und zu einem grossen Teil vom Volk angenommen wurden. Diese jüngsten Abstimmungsresultate, vor allem auch in den Städten und Agglomerationen, haben gezeigt, dass die Förderung von bezahlbaren Wohnungen einem grossen Bedürfnis der Bevölkerung entspricht und somit einen politischen Auftrag darstellt. Dieser Verantwortung dürfen wir uns nicht entziehen.
Mit dem vorliegenden Bundesbeschluss und der damit verbundenen Stärkung des Fonds de Roulement können wir den Forderungen der Volksinitiative "Mehr bezahlbare Wohnungen" eine zielführende und wirkungsvolle Alternative gegenüberstellen; denn grundsätzlich haben sich die bestehenden Förderinstrumente zugunsten des preisgünstigen Wohnungsbaus gemäss geltendem Artikel 108 der Bundesverfassung bewährt und sollen fortgeführt werden.
Vonseiten des Mieterverbandes wurden nun die Diskussionen rund um die Verknüpfung des Fonds-de-Roulement-Geschäfts mit seiner Initiative vom Zaun gerissen. Es wird moniert, dass mit dieser Verknüpfung die Einheit der Materie verletzt würde. Die vorliegende Verknüpfung dieser Geschäfte ist jedoch absolut sachgerecht, ja sogar notwendig; denn müssen die Verfassungsziele gemäss Initiative umgesetzt werden, so wäre das Instrument Fonds de Roulement in keiner Weise zielführend bzw. ausreichend - schon gar nicht mit den vorliegenden, gemäss Bundesbeschluss geforderten Ressourcen: Wie soll es denn konkret möglich sein, mit jährlich 25 Millionen Franken gesamtschweizerisch 10 Prozent aller zu erstellenden Wohnungen zu fördern?
Im Falle einer Annahme der Initiative müssten andere bzw. weitere Instrumente zum Einsatz kommen, welche weder pragmatisch noch marktkonform wären und tiefgreifende staatliche Eingriffe in den Wohnungsmarkt notwendig machen würden. Kurz gesagt: Mit dieser Initiative würden wir uns in eine ganz andere Dimension der Wohnbauförderung bewegen, welche nichts mehr mit dem Markt zu tun hätte und dessen Kräfte und Gesetze ausser Acht lassen würde. Mit einer Ablehnung des vorliegenden Bundesbeschlusses würde somit der bisherige und erprobte Weg der Wohnbauförderung grundsätzlich infrage gestellt, und die über das Ziel hinausschiessenden sowie marktfremden Forderungen der Initiative des Mieterverbandes würden zusätzlichen Auftrieb erhalten. [PAGE 99]
Darum ersuche ich Sie, den vorliegenden Bundesbeschluss über einen zusätzlichen Rahmenkredit in der Höhe von 250 Millionen Franken für weitere zehn Jahre zu unterstützen.