Engler Stefan · Ständerat · 2019-03-11
Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · CVP-Fraktion · 2019-03-11
Wortprotokoll
Die Auffassung von Herrn Kollege Caroni wäre in juristischer Hinsicht vielleicht richtig, wenn der Bundesbeschluss zum Fonds de Roulement dem Referendum unterstehen würde, was aber genau nicht der Fall ist. Insofern ist die Frage, die hier gestellt wird, ob das staatsrechtlich und verfassungsrechtlich korrekt ist oder nicht, eine sehr berechtigte Frage. Das war auch der Grund, weshalb ich mich der Minderheit angeschlossen habe. Es geht nicht um Opportunitäten, sondern es geht darum, ob es verfassungsrechtlich korrekt ist, dass man eine Abhängigkeit herstellt zwischen der Bewilligung des Rahmenkredits und der Initiative, die zurückgezogen oder abgelehnt werden muss, damit der Rahmenkredit überhaupt in Kraft tritt.
Ich kann die Rechtsauffassung, die von Kollege Levrat angesprochen wurde und die auf einem Gutachten von Professor Glaser basiert, durchaus nachvollziehen. Herr Professor Glaser kommt nämlich zum Schluss, um es hier nochmals zu sagen, dass die Verknüpfung des Fonds de Roulement mit der Ablehnung der Initiative in verfassungsrechtlicher Hinsicht problematisch ist, da bei der Behandlung von Volksinitiativen die Abstimmungsfreiheit zu beachten ist, wonach die Bundesversammlung eine unverfälschte Stimmabgabe seitens der Stimmberechtigten ermöglichen soll.
Genau das ist hier nicht möglich, weil der Bundesbeschluss selber nicht dem Referendum untersteht. So gesehen ist das schlechte Gefühl, das Kollege Zanetti zum Ausdruck [PAGE 102] gebracht hat, ohne es juristisch zu untermauern, durchaus berechtigt. Denn es lässt sich auch rechtlich untermauern, nämlich mit dem Grundsatz der Abstimmungsfreiheit, die mit diesem Vorgehen und mit dieser Verknüpfung eingeschränkt würde.[GZ]
Ich bitte Sie deshalb, die Minderheit II zu unterstützen.