Ammann Thomas · Nationalrat · 2019-03-11
Ammann Thomas · Nationalrat · St. Gallen · CVP-Fraktion · 2019-03-11
Wortprotokoll
Ich spreche für die CVP-Fraktion und kann es gleich vorwegnehmen: Die Fraktion ist bei der heutigen Differenzbereinigung zum revidierten Fernmeldegesetz beim noch zur Diskussion stehenden Artikel 40 für die Mehrheit gemäss Kommissionsentscheid und für den Beschluss des Ständerates.
Wir haben bereits in der ersten Runde einer Konzessionsbefreiung für Blaulichtorganisationen zugestimmt. Der Ständerat hat dann ohne Gegenantrag dem Bundesrat zugestimmt, worauf wir oppositionslos die Formulierung von Artikel 40 Absatz 1bis mitunterstützt haben. Demnach sollen keine Verwaltungsgebühren für Funkkonzessionen von Armee, Zivilschutz, Grenzwachtkorps, Polizei, Feuerwehr und Schutz- und Rettungsdiensten im öffentlichen Interesse sowie den zivilen Führungsstäben erhoben werden. Mit der Präzisierung des Ständerates - mit der Formulierung "den ausschliesslich im öffentlichen Interesse tätigen Schutz- und Rettungsdiensten" - werden Blaulichtorganisationen von den Gebühren befreit, welche eben ausschliesslich im öffentlichen Interesse arbeiten.
Am Ende meiner Ausführungen darf ich im Namen der CVP-Fraktion mit Genugtuung feststellen, dass im Bereich des Kinder- und Jugendschutzes bei Artikel 46a Absatz 2 der Antrag Regazzi eine fast einstimmige Mehrheit in der Kommission gefunden hat und nun im Sinne der Beschlüsse des Ständerates übernommen wird. Die Meldepflicht der Fernmeldedienstanbieterinnen soll nun im Gesetz verankert werden. Gemäss Antrag Regazzi melden Anbieterinnen von Fernmeldediensten dem Bundesamt für Polizei Verdachtsfälle über Informationen mit pornografischem Inhalt nach Artikel 197 Absätze 4 und 5 des Strafgesetzbuches, auf die sie im Rahmen ihrer Tätigkeit zufällig gestossen sind oder auf die sie von Dritten schriftlich hingewiesen wurden.
Ich kann es nur wiederholen: Nebst dem ausreichenden Schutz der Benutzerinnen und Benutzer vor Missbräuchen soll diese Gesetzesrevision insbesondere Kinder und Jugendliche vor den Gefahren der Fernmeldedienste schützen. Mit dem Änderungsantrag zu Artikel 46a Absatz 2 wird nun einem verbesserten Kinderschutz gebührend Rechnung getragen.