Stähelin Philipp · Ständerat · 2002-06-18
Stähelin Philipp · Ständerat · Thurgau · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-06-18
Wortprotokoll
Die Schaffung von familienergänzenden Betreuungsplätzen für Kinder ist in der heutigen Zeit schlicht eine familienpolitische Notwendigkeit. Es fehlt heute vielerorts an solchen Kinderbetreuungsplätzen. Obwohl die Situation erkannt ist, trotz der ringsum anerkannten Notwendigkeit, wird ohne einen kräftigen Anstoss des Staates kaum Abhilfe geschaffen werden können. Ich kann aus eigener Erfahrung und Anschauung festhalten, dass es neue Einrichtungen schwer haben, in Schuss zu kommen. Ebenso stelle ich fest, dass aber einmal etablierte Betreuungsmöglichkeiten dann tatsächlich bleiben und blühen, weil sie eben eine Lücke füllen. Natürlich wäre es schön, wenn die Familie allein für die Geborgenheit und das Hineinwachsen ihrer Kinder in die Gesellschaft sorgen könnte. Aber wir alle wissen, dass die realen Verhältnisse, insbesondere die Arbeitswelt, aber auch schulische Bedingungen, das nicht mehr möglich machen. Darunter dürfen aber nicht die Kinder leiden, und dies darf auch nicht zum Verzicht auf Kinder führen. Die Kinder müssen anderen Kindern und auch Erwachsenen begegnen können. Sie müssen soziale Kontakte und Gemeinschaftssinn entwickeln können, und dies nicht einfach auf der Gasse und nicht einfach vor der Fernsehröhre. Es braucht ein System von Krippen, Horten, Tagesschulen, Mittagstischen und anderen Betreuungsformen. Dies scheint mir heute auch weit herum unbestritten zu sein. Wenn wir über die eigenen Landesgrenzen hinausschauen, können wir auch feststellen, dass solche Einrichtungen durchaus zur Stärkung der Familie als gesellschaftlicher Grundstruktur führen können. Dies ist ja hier unser Ziel.
So weit, so gut. Wenn aber auch diese Vorlage einen Pferdefuss aufweist, dann liegt er insbesondere bei der Verteilung der Zuständigkeiten in unserem Staatssystem und bei der Frage, auf welcher Ebene nach den Prinzipien der Subsidiarität die Aufgabe, für familienergänzende Betreuungsstrukturen zu sorgen, anzusiedeln ist. Ist sie bei Privaten und der Wirtschaft allein, bei Gemeinden, Kantonen oder eben auch beim Bund anzusiedeln?
In der längerfristigen Optik sehe ich die familienergänzende Kinderbetreuung völlig klar nicht als Bundesaufgabe. Ich meine sogar, dass hier auch die Kantone in der Subsidiaritätsleiter tendenziell zu hoch sind. Insbesondere muss es nicht ihre Rolle sein, die Trägerschaft von Einrichtungen zu übernehmen und diese gar selbst zu führen. Hingegen sehe ich die Aufsicht bei ihnen, und diese üben sie ja aufgrund der Pflegekinderverordnung auch bereits über weite Strecken aus. Kinderbetreuung bleibt aber eine lokale Aufgabe. Sie bleibt damit primär auf der Gemeindeebene angesiedelt, wobei zu berücksichtigen ist, dass viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihren Arbeitsort ausserhalb des Wohnorts haben, ja selbst ausserhalb des Wohnkantons, in dem sie ihre Steuern zahlen. Es geht mir aber in der Stufung der Zuständigkeiten insbesondere auch darum, die Privaten - und dabei vor allem die Arbeitgeber, aber auch die Eltern selbst - nicht aus der Verantwortung zu entlassen.
Gerade aus diesem Grund gehen die Lasten im Übrigen auch nach Auslaufen des vorgesehenen Bundesprogrammes nicht einfach auf die Kantone über. Die Kantone treten nachher nicht automatisch an die Stelle des Bundes. Ich glaube, auch das müssen wir berücksichtigen.
Unsere Vorlage darf nach dem Gesagten nicht dazu führen, dass die familienergänzende Kinderbetreuung zur neuen bleibenden Bundesaufgabe wird. Die Idee einer [PAGE 463] Anstossfinanzierung ist ein richtiger Weg, weil nur der Bund innert nützlicher Frist flächendeckend wirken und dem Grundgedanken zum Durchbruch verhelfen kann. Ich bin deshalb für Eintreten. Ich bitte Sie, den Rückweisungsantrag Hess abzulehnen.
Die erste Frage haben wir in der Kommission - wenn ich mich richtig erinnere, aufgrund eines Votums von Kollege Jenny - durchaus geklärt. Wir haben in Artikel 2 eine etwas flexiblere Formulierung, und ich glaube, das sei auch notwendig. Wir können uns nicht nur auf neue Plätze beschränken. Wenn wir nur neu geschaffene Betreuungsplätze subventionieren wollen, dann wird diese Bestimmung mit Sicherheit umgangen werden können. Im Übrigen geht es auch darum, dass wir qualitative Steigerungen von einer unteren auf eine höhere Angebotsebene mittragen können. Das gehört nach unserer Diskussion in der Kommission auch dazu.
Ich meine auch, dass sich die zweite Frage grundsätzlich bei jeder neuen Aufgabe und jeder neuen Ausgabe stellt, die wir beschliessen. Wir haben das immer gespürt; die Schuldenbremse schwebte - quasi als Damoklesschwert - die ganze Zeit über den Beratungen der Kommission. Die Schuldenbremse allein kann nicht dazu führen, dass nun jegliche Rechtsetzung zu neuen Aufgaben hintangestellt wird. Wir müssen bei der Budgetierung in aller Selbstverständlichkeit jeweils auch die Prioritäten wieder neu setzen.
Kollege Hess hat auch noch einmal die fehlende Vernehmlassungsrunde bei den Kantonen angesprochen. Das ist auf der einen Seite bedauerlich. Auf der anderen Seite liegt ein Papier der Konferenz der Kantonsregierungen vom 21. Juni vor. Es enthält zwei wesentliche Punkte:
1. Das Anliegen sei inhaltlich weitgehend unbestritten; dies geht insbesondere auch aus der oben aufgeführten Stellungnahme der Sozialdirektorenkonferenz hervor.
2. Es würde deshalb von weiten Kreisen kaum verstanden, wenn die Kantone aus formellen Gründen die Behandlung verzögern würden.
Obschon dann natürlich auch klar gesagt sei, dass das fehlende Vernehmlassungsverfahren einen gravierenden Mangel darstellt; ich teile diese Auffassung. Ich meine aber, dass sich in einem sich nun abzeichnenden Differenzbereinigungsverfahren mit dem Nationalrat genügend Gelegenheit ergeben wird, hier noch einmal die klare, ausdrückliche Stellungnahme der Kantone einzuholen. Ich würde ein solches Vorgehen vorziehen.
Beim Ganzen darf es mit unserer Vorlage klarerweise nicht zum Aufbau administrativer Bundesstrukturen mit ihrem Hang zu immer währendem Bestand kommen. Die Bundesebene muss sich der positiven Einflussnahme auf die Familienpolitik des Landes nach dem erfolgreichen Anstoss wieder entledigen können, um keine Daueraufgabe entstehen zu lassen. Wir geben den Impuls, wir dürfen aber nicht ein Antiprogramm zur Neugestaltung des Finanzausgleiches und der Aufgaben (NFA) entstehen lassen - damit greife ich noch einmal das Wort des Kollegen Hess Hans auf. Wir haben auch darüber gesprochen - und ich habe das in der Kommission sogar in diesem Sinne angeregt -, formell in Artikel 9 des Gesetzes festzuhalten, dass dieses nur bis zum vollständigen Inkrafttreten der NFA gelten solle. Ich habe meinen Antrag dann zurückgezogen, weil diese Dauer für den erfolgreichen Anstoss unseres Anliegens, wenn wir das NFA-Projekt reibungslos und gemäss den bisherigen zeitlichen Vorstellungen durchziehen können, dann allzu kurz bemessen wäre. Ich möchte aber hier und heute klar festhalten, dass dieses Bundesgesetz befristet angelegt ist und befristet bleiben muss. Nur so ist das gegenüber der NFA kein Stilbruch - darin bin ich gleicher Auffassung.
Unter dieser Voraussetzung stimme ich ihm auch klar zu und tue dies dann auch mit Überzeugung. Ich bitte Sie, das auch zu tun.