Müller Thomas · Nationalrat · 2019-03-11
Müller Thomas · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2019-03-11
Wortprotokoll
Die Finanzkommission hat das Geschäft einzig unter finanzpolitischen Gesichtspunkten geprüft und ist im Rat antragsberechtigt wie die KVF.
Es geht bei zwei Positionen um Geld für die Nationalstrassen in den Jahren 2020 bis 2023: zum einen um einen Zahlungsrahmen von 8,156 Milliarden Franken für Betrieb und Unterhalt sowie den Ausbau im Sinne von Anpassungen, zum andern um einen Verpflichtungskredit von 4,651 Milliarden Franken für den Ausbau im Sinne der Kapazitätserweiterung des Ausbauschritts 2019 inklusive Planungen für noch nicht beschlossene Projekte. Die materielle Beurteilung, ob die richtigen Projekte im Beschluss aufgeführt sind, ist Sache der KVF.
Für die Finanzkommission kann ich es kurz machen. Es gibt drei Berichtspunkte: [PAGE 208]
1.[NB]Die Finanzierungsart entspricht dem Beschluss der Stimmberechtigten in der Volksabstimmung über den NAF.
2.[NB]Nach unseren Abklärungen sind die Finanzierungsmittel im NAF vorhanden, um die vom Bundesrat beantragten Ausgaben zu stemmen. Die Anträge der KVF und die Einzelanträge auf Aufnahme zusätzlicher Projekte in die Vorlage waren zum Zeitpunkt der Beratung in der Finanzkommission noch nicht bekannt. Für die Finanzkommission kann ich mich deshalb zur Zusatzfinanzierung dieser Projekte nicht äussern; aber nach der Erfahrung mit dem Agglomerationsprogramm heute Nachmittag stellt sich die Frage, ob es nicht zweckmässig ist, nach den Beratungen der Sachbereichskommission das Geschäft nochmals an die Finanzkommission zurückzugeben - für jenen Teil, in dem die Sachbereichskommission den Kreditbetrag erhöht hat -, damit die Finanzkommission zum höheren Kreditbetrag auch noch Stellung nehmen kann.
3.[NB]Diesen Berichtspunkt hat auch Herr Burkart aufgeworfen: Aus der Sicht der Finanzkommission ist bei den Ausbauschritten insbesondere auch der Aspekt der ökonomischen Nachhaltigkeit zu beachten. Es geht um die Frage der Netzhierarchie. Wenn wir auf dem Nationalstrassennetz Engpässe beseitigen und den Verkehrsfluss erhöhen, ist gleichzeitig sicherzustellen, dass der Verkehr an den Ausfahrten der Nationalstrassen oder Autobahnen in die Agglomerationen und Städte abfliessen kann. Wenn wir diese Netzhierarchie nicht berücksichtigen, verlegen wir die heutigen Staus auf den Autobahnen einfach an die Ausfahrten.
Zum Schluss noch das Ergebnis der Beratung: Die Finanzkommission hat die Vorlage des Bundesrates mit Zahlungsrahmen und Verpflichtungskredit mit 25 zu 0 Stimmen - also einstimmig - gutgeheissen.