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Luginbühl Werner · Ständerat · 2019-03-11

Luginbühl Werner · Ständerat · Bern · Fraktion BD · 2019-03-11

Wortprotokoll

Mit meinem Antrag vom 6.[NB]Dezember 2018 auf Rückweisung des Geschäftes wollte ich zwei Dinge erreichen: erstens eine Streichung des zweiten Satzes ermöglichen, den ich ebenfalls als problematisch erachte, und zweitens der Kommission die Möglichkeit geben, eine Formulierung zu suchen, deren Signalwirkung etwas weniger problematisch wäre. Möglich gewesen wäre angesichts der nun eingereichten Volksinitiative auch eine Sistierung des Geschäftes.

Die Kommission hat keine dieser Möglichkeiten ergriffen. Vielleicht waren meine Erwartungen auch etwas zu hoch. Gemäss Stellungnahme des Bundesrates kam ja der Anstoss zur geplanten Lockerung vom 15. Juni 2018 hauptsächlich gestützt auf eine Initiative der SiK-SR zustande. Damit müssen wir heute über den ursprünglichen Text befinden.

Was die prozedurale Argumentation der Kommission betrifft, kann ich dieser durchaus folgen. Nicht einverstanden bin ich aber mit der Schlussfolgerung. Eine Ablehnung der Motion kann man in diesem Saal durchaus prozedural begründen. Die Signalwirkung nach aussen liegt jedoch ausserhalb unseres Einflussbereiches. Ich will keine Waffenexporte in Bürgerkriegsländer, und ich will keinen Entscheid, der falsch interpretiert werden kann!

Darum unterstütze ich den Vorstoss und bitte Sie, den Antrag der Minderheit zu unterstützen.