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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2019-03-12

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2019-03-12

Wortprotokoll

Das Wasserrechtsgesetz gibt es jetzt seit über hundert Jahren. Es hat schon einige Revisionen hinter sich, bei denen es meist nur um ein Thema ging: das Wasserzinsmaximum. Ich rede hier sehr bewusst von einem Maximum und nicht vom Wasserzins an sich, denn der Wasserzins ist eine kantonale Abgabe, und der Bund kann in die Abgabenhoheit der Kantone nur insoweit eingreifen, als er Schranken setzt. Richtigerweise müssten Sie sagen, dass die Kantone den Wasserzins bestimmen, und der Bund sagt ihnen, wie hoch dieser maximal sein darf. Es ist übrigens auch heute so, dass nicht alle Kantone dieses Maximum ausschöpfen: Es gibt Kantone, die einen tieferen Wasserzins haben, aber Sie setzen die obere Limite.

Bei der letzten Revision haben Sie gesagt, dass Sie diese Regelung auf Ende 2019 befristen und dann die Auswirkungen einer vollständigen Marktöffnung überprüfen wollen. Nun, diese vollständige Marktöffnung gibt es jetzt eben nicht oder noch nicht. Auftragsgemäss hat der Bundesrat trotzdem eine Vorlage erarbeitet, über die Sie jetzt befinden können. Schon während der Beratung zum neuen Energiegesetz wurde eine Motion eingereicht, die daran erinnert, dass der Bund diese Regelung zügig an die Hand nehmen soll. Der Bundesrat hat das gemacht.

Wir haben uns vor der Vernehmlassung intensiv Gedanken gemacht und unter anderem ein flexibles Modell näher studiert. Die Zeit für einen Systemwechsel schien dem Bundesrat aber noch etwas verfrüht. Man konnte sich noch nicht auf ein klares flexibles Modell festlegen. Deshalb hat der Bundesrat für die Vernehmlassung vorgeschlagen, die heutige Regelung beizubehalten, das Maximum des Wasserzinses allerdings von damals 110 Franken auf 80 Franken pro Kilowatt Bruttoleistung zu senken. Der Bundesrat hatte also Mut, Herr Nationalrat Wasserfallen: Er hat die 80 Franken, die Sie heute vorschlagen, in die Vernehmlassung gegeben. Es ist aber auch Aufgabe des Bundesrates, nach einer Vernehmlassung den Tatsachen in die Augen zu schauen. Diese Tatsachen sahen so aus, dass vonseiten der Kantone ein starker Widerstand gegen eine Reduktion kam: Sie wurde als ungerechtfertigter Einschnitt in die Hoheit und Autonomie der Kantone angeschaut. Umgekehrt war die Stromwirtschaft auch nicht zufrieden: Sie fand die 80 Franken immer noch zu hoch. Also bestand Unzufriedenheit auf beiden Seiten.

Dazu kamen noch die politischen Parteien, deren Rückmeldungen auf den Mut des Bundesrates vorwiegend negativ waren. Sie wollten den Mut des Bundesrates nicht unterstützen. Dann ist es jeweils auch Aufgabe des Bundesrates, den Tatsachen in die Augen zu schauen. Deshalb schlägt er Ihnen nach der Vernehmlassung vor, die heutige Regelung bis 2024 fortzusetzen und das heutige Wasserzinsmaximum - ich sage es noch einmal - bei 110 Franken zu belassen. Die Kantone sind also weiterhin frei, weniger Zins zu verlangen.

Aber es ist schon so: Irgendwann wird man einen Systemwechsel beschliessen müssen. Ich glaube, wir tun gut daran, die Zeit bis 2024 zu nutzen und uns Gedanken zu machen, wie ein solches flexibles Modell aussehen könnte, damit sich an diesem Wasserzinsmaximum etwas ändern wird. Ich glaube, damit müssen sich die Kantone jetzt auch auseinandersetzen. Ich glaube, sie tun gut daran, weil sich die Rahmenbedingungen in diesem Bereich ja auch immer wieder ändern. Wir brauchen letztlich eine Balance zwischen den Ansprüchen des Gemeinwesens, die unbestritten sind, und gleichzeitig auch der Wasserkraftwerkbetreiber. Diese Balance zu finden wird die Aufgabe der nächsten fünf Jahre sein. Für den Bundesrat steht ein künftiges Wasserzinssystem im Vordergrund, das sich auch den veränderten Marktsituationen anpassen kann.

Ich bitte Sie also, auf die Vorlage einzutreten, wie es auch die Mehrheit Ihrer Kommission beantragt. Ich betone aber, dass es sich hier um eine Übergangslösung handelt.

Ich glaube, ich kann es zum Antrag der Minderheit Wasserfallen Christian zu Artikel 49 Absatz 1 kurz machen: Wie gesagt, war das eigentlich der ursprüngliche Vorschlag des Bundesrates; in der Vernehmlassung hat er keine Gnade gefunden. Deshalb würde ich Sie jetzt bitten, nicht auf diese Minderheit einzutreten, sondern die Mehrheit Ihrer Kommission zu unterstützen und dieser Übergangsregelung - ich sage es noch einmal: Sie ist befristet bis Ende 2024 - zuzustimmen. Ich bitte Sie auch, jetzt die Zeit zu nutzen, um eine Regelung zu finden, auf die man sich einigen kann und die diesen unterschiedlichen Ansprüchen auch entgegenkommt.