Aeschi Thomas · Nationalrat · 2019-03-12
Aeschi Thomas · Nationalrat · Zug · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2019-03-12
Wortprotokoll
Familien mit Kindern sollen, so der breite politische Konsens, steuerlich entlastet werden. Weil eine Steuerreform immer gerecht sein muss, darf sie nicht diskriminierend wirken. Sie muss das Wohl aller Eltern mit Kindern im Fokus haben, nicht bloss die Art und Weise, wie und von wem die Kinder gehütet und betreut werden.
Gemäss der Vorlage des Bundesrates kommen die Betreuungsabzüge und damit Steuererleichterungen nur jenen Familien zugute, die ihre Kinder gegen Entgelt fremdbetreuen lassen. Diese Regelung ist ungerecht, weil so Hunderttausende Familien, in denen die Eltern ihre Kinder selber betreuen oder die Betreuung selber im privaten Rahmen organisieren, diskriminiert werden. Es ist nämlich so, dass nur diejenigen Eltern, die eine Quittung für eine externe Betreuung vorweisen können, vom heutigen Steuerabzug profitieren können. Die wenigsten Familien aber geben ihre Kinder ausschliesslich in eine Kita. Oftmals wird eine Mischform aus einer externen, kostenpflichtigen Betreuung auf der einen Seite und einer privat organisierten, unentgeltlichen Betreuung gewählt. Als Beispiel: Wenn drei Nachbarinnen die Betreuung ihrer Kinder unter sich aufteilen, verursachen sie dem Steuerzahler weniger Kosten, weil sie ihre Kinder selber betreuen und diese nicht in eine staatlich subventionierte Kita abgeben müssen. Dafür werden sie aber nicht belohnt, weil sie für diese selbstorganisierte, kostengünstige Betreuungsform dem Staat keine Rechnung präsentieren können. Dabei sollte es doch eigentlich so sein, dass eigenständiges und kostengünstiges Verhalten gefördert und nicht bestraft wird. Ihre Kinder selbst betreuende Familien werden also vom Staat gegenüber jenen Familien, welche ihre Kinder fremd und gegen Entgelt betreuen lassen, gleich mehrfach benachteiligt:
1.[NB]Die ihre Kinder selbst betreuenden Eltern verzichten auf ein Zusatzeinkommen und beanspruchen keine teuren Krippenplätze. Damit ersparen sie den Gemeinden, Städten und Kantonen Kosten, was weniger Steuern für uns alle bedeutet.
2.[NB]Sie bezahlen bei gleichem Familieneinkommen mehr Steuern, da sie keinen Abzug machen können.
3.[NB]Sie bezahlen schliesslich mit ihren Steuern erst noch die Krippenplätze der anderen.
Eine derartige Benachteiligung der Eltern, die ihre Kinder selbst betreuen, ist abzulehnen. Es ist nach der Meinung der SVP ein familienpolitisches Grundgebot, dass die Freiheit der Art und Weise der Kinderbetreuung gewährt wird. Diese darf [PAGE 242] durch den Staat nicht aufgrund steuerlicher Vor- oder Nachteile beeinflusst werden. Es darf nicht sein, dass steuerlich zwei Kategorien von Eltern geschaffen werden, nämlich solche, die vom Umstand profitieren, dass sie ihre Kinder gegen Entgelt fremdbetreuen lassen, und solche, die von diesem Steuermodell ausgeschlossen bleiben, weil sie der Aufgabe der Betreuung und Erziehung ihrer Kinder selbst nachkommen. Die Stärkung der Eigenverantwortung soll im Mittelpunkt stehen. Das heisst keineswegs, dass beide Elternteile ganz oder im Regelfall mindestens teilweise einer beruflichen Beschäftigung nachgehen sollen bzw. können. Die Tendenz aber, elterliche Pflichten je länger, je mehr an Dritte und an den Staat auszulagern, soll kritisch hinterfragt werden.
Wenn wir zur Fahne kommen, so sehen Sie, dass meine Minderheit auf Seite 5 mit der Minderheit auf Seite 6 verknüpft ist. Mit anderen Worten, unter Artikel 35 Absatz 1 Litera abis soll neu der folgende Absatz eingefügt werden: "Vom Einkommen werden abgezogen: ... 25[NB]000 Franken für die Drittbetreuung oder Eigenbetreuung jedes Kindes, das das 14.[NB]Altersjahr noch nicht vollendet hat und für das ein Abzug gemäss Buchstabe a gewährt wird." Im Gegenzug soll der Antrag des Bundesrates gestrichen werden, nämlich, dass nur 25[NB]000 Franken abgezogen werden können, wenn ein Kind extern betreut wird.
Weiter haben Sie gesehen, dass ein Antrag Kutter eingegangen ist. Kollege Kutter möchte den unter Artikel 35 Absatz[NB]1 Litera a bereits bestehenden Abzug von 6500 Franken auf 10[NB]000 Franken erhöhen. Auch diesen Antrag bitten wir Sie - im Sinne eines Eventualantrages, falls unsere Minderheit scheitern sollte - zu unterstützen.
Ich danke Ihnen für die Unterstützung unserer Minderheit und des Antrages Kutter.