Müller Leo · Nationalrat · 2019-03-12
Müller Leo · Nationalrat · Luzern · CVP-Fraktion · 2019-03-12
Wortprotokoll
Der Bundesrat hat mit seiner Botschaft 18.050 dem Parlament beantragt, das Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer zu ändern. Der Bundesrat schlägt vor, höhere Abzüge für nachgewiesene Kosten für die Kinderdrittbetreuung zuzulassen. Sie wissen es, heute ist ein Maximalbetrag von 10[NB]100 Franken pro Kind zugelassen. Die Kantone sind da zum Teil viel grosszügiger, die Spannbreite ist dort aber auch viel grösser: Es gibt Kantone, die 3000 Franken pro Kind zulassen; es gibt Kantone, die bis auf den Betrag von 20[NB]400 Franken gehen.
Der Bundesrat schlägt deshalb vor, die Grenze für diese Abzugsmöglichkeit auf 25[NB]000 Franken pro Kind für nachgewiesene Kosten für die Drittbetreuung zu erhöhen. Diese Massnahme würde gemäss Berechnung des Bundesrates rund 10 Millionen Franken pro Jahr kosten.
Die CVP-Fraktion begrüsst diese Vorlage. Die Vorlage geht in die richtige Richtung, denn der CVP ist es wichtig, dass die Familienförderung weiterhin konsequent und vor allem unabhängig vom Familienmodell betrieben wird; dieses Anliegen ist der CVP ganz wichtig. Deshalb wird die CVP-Fraktion einstimmig auf diese Vorlage eintreten.
Sie lehnt den Rückweisungsantrag Badran Jacqueline ab, weil die Umsetzung ihres Anliegens eine tiefgreifende Änderung des Systems zur Folge hätte. Der Vorwurf, der in diesem Rückweisungsantrag erhoben wird, ist, dass tiefe Einkommen nicht entlastet werden. Auch tiefe Einkommen werden entlastet - proportional sogar noch höher -, wenn diese Abzüge zugelassen werden. Zugegebenermassen ist die Wirkung davon vielleicht halt nicht so gross bzw. effektiv gering. Aber für tiefere Einkommen gibt es andere Unterstützungsmassnahmen, so können Familien mit tieferen Einkommen z.[NB]B. davon profitieren, dass Kinderkrippenkosten zurückerstattet werden, es gibt Beiträge an Kitas usw. Im Bereich der Prämienverbilligung gibt es ebenfalls Vergünstigungen für Familien mit kleineren Einkommen. Das sind die Fördermassnahmen, die wir dort haben. Wenn wir das System ändern würden, müssten wir dann auch diese Fragen klären, und das wäre wie gesagt eine tiefgreifende Änderung.
Wir von der CVP-Fraktion treten also auf die Vorlage ein. Wie die Vorlage im Detail ausgestaltet werden soll, dazu gehen die Meinungen etwas auseinander. Für einen grossen Teil der CVP-Fraktion ist es wichtig, dass die Kinderbetreuung wertgeschätzt wird, und zwar wertgeschätzt wird in Bezug auf jene, die sie selber wahrnehmen, aber auch wertgeschätzt wird in Bezug auf jene, die einer auswärtigen Tätigkeit nachgehen oder nachgehen müssen und somit Fremdbetreuungskosten haben und diese Kosten dann geltend machen können. Diese Wertschätzung steht für uns im Zentrum.
Mit der Vorlage des Bundesrates werden nur Abzüge für effektiv geltend gemachte Kosten zugelassen, das heisst nur für jene Familien, die Kinder in Drittbetreuung geben. Die CVP-Fraktion will für alle etwas tun. Wir haben das intern intensiv diskutiert. Wir sind zum Schluss gekommen, dass wir hier einen Einzelantrag einreichen. Es ist der Einzelantrag Kutter. Wir werden diesen Antrag unterstützen.
Einige Mitglieder der CVP-Fraktion werden auch die Minderheit Aeschi Thomas unterstützen. Das ist auch ein Antrag, der bewirkt, dass jene Familien, die Kinder selber betreuen, diese Abzüge geltend machen können. Ich muss hier aber offen gestehen, dass die Formulierung noch etwas Potenzial für eine Verbesserung hätte. Aber diese könnte dann der Zweitrat vornehmen.
Wie gesagt, einige von uns werden diesem Minderheitsantrag zustimmen. Die Fraktion wird so oder so dem Einzelantrag Kutter zustimmen, weil mit diesem Antrag, mit dieser Lösung für alle Familien etwas getan wird, die Kinderbetreuungsaufgaben entweder selber leisten oder sie von Dritten wahrnehmen lassen. Insbesondere stimmen wir diesem Einzelantrag auch zu, weil viele Kantone in diesem Bereich, ich habe es eingangs erwähnt, weit höhere Abzüge zulassen.
Im Weiteren haben wir noch die Minderheit Rytz Regula. Die Minderheit Rytz Regula will, dass nur bestimmte Kosten geltend gemacht werden können. Eine solche Formulierung ist für die CVP-Fraktion zu eng. Wir lehnen deshalb die Minderheit Rytz Regula ab.
Zusammenfassend halte ich fest: Ich bitte Sie, auf diese Vorlage einzutreten und insbesondere den Einzelantrag Kutter zu unterstützen.