Rytz Regula · Nationalrat · 2019-03-12
Rytz Regula · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion · 2019-03-12
Wortprotokoll
Am 14. Juni 2019 findet in der Schweiz der zweite Frauenstreik statt, und zwar werden sich von den Landfrauen bis zum Gesundheitspersonal viele Frauen daran beteiligen und aufzeigen, dass die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern in der Schweiz immer noch ein uneingelöstes Versprechen ist. Nach wie vor verdienen Frauen weniger als Männer, und diese Lohnlücke hat lebenslange Folgen; denn auch im Rentenalter müssen Frauen im Durchschnitt mit weniger Mitteln als die Männer auskommen.
Wenig verändert hat sich in den letzten Jahren auch an der traditionellen Arbeitsteilung in den Familien. Frauen erledigen immer noch zwei Drittel der unbezahlten Arbeit wie jener im Haushalt sowie der Betreuung und Erziehung der Kinder und reduzieren deshalb ihre Erwerbsarbeit. Auch viele sehr gut ausgebildete Frauen machen eine Kinderpause oder reduzieren ihr Pensum stark, und das hat sehr stark mit der unbefriedigenden Situation bei der familienergänzenden Kinderbetreuung in der Schweiz zu tun. Während in Deutschland oder in Schweden jedes Kind Anspruch auf einen Betreuungsplatz zu einem finanzierbaren Tarif hat, ist die Schweiz an vielen Orten immer noch ein Entwicklungsland, was die familienexternen Kinderbetreuungsmöglichkeiten und die Tagesschulen anbelangt.
Immerhin hat das nationale Parlament mit der Verlängerung der Kita-Anschubfinanzierung doch noch einmal Gegensteuer gegeben. Es geht aber trotz dieses Impulsprogramms immer noch sehr langsam vorwärts. Die Nachfrage ist vor allem in den ländlichen Gebieten immer noch viel grösser als das Angebot. Es fehlt vor allem an subventionierten, bezahlbaren Plätzen. Gerade Eltern mit bescheidenem Einkommen können sich ausserhalb der grossen Städte deshalb nach wie vor nicht so viel familienergänzende Kinderbetreuung leisten, wie sie eigentlich brauchen würden. Davon haben wir schon viel gesprochen.
Heute reden wir einmal von einem anderen Segment, nämlich von gutverdienenden Familien, die auch ein Problem mit dem heutigen System haben. Die progressiv ausgestalteten Kita-Tarife halten nämlich viele gutqualifizierte Frauen von einer Erwerbstätigkeit ab. Dazu gibt es viele Studien, die zeigen, dass vor allem ab dem zweiten Kind von der Finanzierung her eine eigentliche Erwerbshürde besteht. In vielen Gemeinden bezahlen nämlich die gutverdienenden Haushalte den vollen Tarif oder erhalten gar keine Subventionen, wenn sie einen Kita-Platz beanspruchen. Das sind dann schon ganz grosse Summen, bei denen es zum Beispiel bei fünf Betreuungstagen um 2200 bis 2700 Franken pro Monat geht, die für eine familienexterne Kinderbetreuung bezahlt werden müssen. Rechnet man neben diesen Drittbetreuungskosten auch noch die Auswirkungen der höheren Steuerprogression dazu, dann sind die Kosten in vielen gutverdienenden Familien höher als der Zusatzverdienst. Das ist doch in Zeiten der Gleichstellung ganz klar ein absolut falsches Signal und wirkt sich dann eben auch auf das Problem des Fachkräftemangels aus.
Wir Grünen haben uns in der Vernehmlassung skeptisch zur Lösung geäussert, die jetzt vom Bundesrat und auch von der Kommission vorgeschlagen wird. Demnach soll das geschilderte Problem dadurch gelöst werden, dass höhere Abzüge für Drittbetreuungskosten möglich sein sollen. Es gibt steuersystematische Gründe, hier kritisch zu sein; es gibt aber vor allem auch familienpolitische Gründe, die dagegen sprechen. Für uns ist ganz klar: Wir sollten uns eigentlich dafür einsetzen, dass die sehr hohen Kita-Betreuungskosten in der Schweiz endlich gesenkt werden, sodass für alle Familien, unabhängig von ihrem Einkommen, günstige Tarife gelten. Damit würde die Kinderbetreuung, die Drittbetreuung von Kindern, ein Teil des Service public, der zu günstigen Kosten für alle zugänglich ist. Darauf haben wir allerdings auf Bundesebene wenig Einfluss. Deshalb bleibt uns am Schluss eigentlich nur, neben der Anschubfinanzierung den Ausbau der Drittbetreuung mit höheren Steuerabzügen zu begünstigen.
Wir Grünen haben uns nach langen Diskussionen dazu durchgerungen, aus gleichstellungspolitischen Gründen - das ist uns noch wichtiger als die Bekämpfung des Fachkräftemangels - diese Erhöhung der Steuerabzüge auf dieser Ebene zu unterstützen. Wir ziehen den Spatz in der Hand der Taube auf dem Dach vor. Und wir sehen es als wichtig an, dass es endlich vorwärtsgeht.
Wir möchten Ihnen mit einem Minderheitsantrag allerdings beliebt machen, diesen erhöhten Steuerabzug auf die Unterstützung der Betreuung in institutionellen Betreuungsformen zu beschränken - das heisst auf Kitas, Tagesschulen, Tagesfamilien oder Tagesmütter -, die von Gemeinden begleitet werden und zum Beispiel über Kita-Gutscheine mitfinanziert werden, dies aus zwei Gründen:
Wir wollen erstens, das habe ich erläutert, die Ungleichbehandlung der verschiedenen Einkommensklassen bei der Drittbetreuung im subventionierten Bereich mit dieser Vorlage und vor allem mit unserem Antrag korrigieren. Familien mit hohen Einkommen finanzieren ja mit ihren Steuern Betreuungseinrichtungen mit, die sie selber voll bezahlen müssen. Wenn sie diese beanspruchen, schlägt die Progression doppelt zu, nämlich bei den Steuern wie auch bei den Betreuungstarifen. Das ist unseres Erachtens ganz klar unfair. Das kann auf Bundesebene nur mit höheren Steuerabzügen korrigiert werden.
Es gibt aber auch noch einen zweiten Grund, weshalb wir finden, dass wir diesen erhöhten Steuerabzug - es geht um 25[NB]000 Franken pro Kind, also um 75[NB]000 Franken bei drei Kindern - korrigieren und auf institutionelle Betreuungsformen beschränken sollten. Wir wollen nämlich die Ungleichheit zwischen den Familien mit unterschiedlichen Familieneinkommen durch diese Vorlage nicht weiter erhöhen. Das würden wir tun, wenn wir die Beschränkung, wie ich sie mit meiner Minderheit beantrage, nicht machen würden. Denn ohne Beschränkung auf die institutionelle Drittbetreuung gäbe es die Möglichkeit, z. B. mittels einer Nanny - eine solche private Betreuung könnte sich Familien mit tiefen Einkommen nicht leisten - zu Hause Kinderbetreuung und Hausarbeit zu kombinieren. Das ist das, was heute häufig passiert. Schauen Sie mal die Inserate der Stellen für solche Nannys an, die heute ausgeschrieben werden. Da sehen Sie, dass praktisch bei allen Kinderbetreuungspersonen zu Hause, eben diesen Nannys, die Kinderbetreuungsarbeit mit Hausarbeit kombiniert wird.
Natürlich gibt es hier eine klare Vorgabe der Steuerbehörde, dass das getrennt werden muss. Aber zeigen Sie mir mal die Steuerbehörde, die das kontrollieren kann. Es ist [PAGE 243] so: Wer zu Hause eine Nanny hat, kann gleichzeitig auch Kosten für Hausarbeit von den Steuern abziehen - mit dieser Vorlage in einem sehr grossen Ausmass. Deshalb kommt es zu einer Ungleichheit für Familien mit tiefen Einkommen. Weil sich diese gar keine Nanny leisten können, haben sich auch keine Möglichkeit, eine Kombination von Kinderbetreuung und Hausarbeit zu Hause zu haben, auch wenn Frauen und Männer in tiefen Einkommensklassen durchaus auch unregelmässige und flexible Arbeitszeiten haben.
Deshalb möchte ich Sie bitten, den höheren Steuerabzug auf die institutionelle Drittbetreuung auszurichten und zu reduzieren und meine Minderheit zu unterstützen. Selbstverständlich wäre es gut - damit möchte ich schliessen, das ist auch meine Zusammenfassung für die Fraktion -, wenn wir den Antrag Badran Jacqueline gutheissen würden, weil sie eigentlich das viel logischere System vorschlägt, das aber in diesem Rat schon mehrfach abgelehnt wurde. Aber es ist klar die bessere Lösung.