Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2019-03-12
Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2019-03-12
Wortprotokoll
Erlauben Sie mir, zunächst kurz auf die Arbeiten der Kommissionen beider Räte zurückzublicken und dann noch etwas insbesondere zur Initiative zu sagen.
Am 14. Juni 2018 hat der Nationalrat im Rahmen der Aktienrechtsrevision einen indirekten Gegenvorschlag zur Konzernverantwortungs-Initiative angenommen. Er hat gleichzeitig beschlossen, daraus einen separaten Erlassentwurf zu machen; das ist der sogenannte Entwurf 2. Die Volksinitiative hat der Nationalrat zur Ablehnung empfohlen.
Der Kommissionssprecher hat es gesagt, Ihre Kommission ist am 15. Oktober 2018 auf diesen indirekten Gegenvorschlag eingetreten und hat für die Folgearbeiten eine Subkommission eingesetzt. Nach Abschluss der Arbeiten der Subkommission hat sich Ihre Kommission an der Sitzung vom 19. Februar 2019 mit 6 zu 4 Stimmen bei 3 Enthaltungen für einen indirekten Gegenvorschlag im Rahmen der Aktienrechtsrevision ausgesprochen.
Ebenfalls an der Sitzung vom 19. Februar hat Ihre Kommission einen erläuternden Bericht zum indirekten Gegenvorschlag verabschiedet und auch veröffentlicht. Im Grundsatz folgt Ihre Kommission dem Ansatz des Nationalrates, Sie haben es von Ständerat Engler bereits gehört.
In einem Punkt war schon im Nationalrat eine Ergänzung gewünscht worden. Ihre Kommission hat hier einen Vorschlag entwickelt. Unternehmen sollen die Möglichkeit erhalten, den Bericht über die Sorgfaltsprüfung durch einen zugelassenen Revisionsexperten prüfen zu lassen. In einem Haftungsprozess soll das Gericht diese Prüfungsbestätigung berücksichtigen müssen. Eine gesetzliche widerlegbare Vermutung für die Erfüllung der Sorgfaltsprüfung soll die Prüfungsbestätigung hingegen nicht begründen.
Ihre Kommission beantragt zudem eine Subsidiaritätsregelung. In der Schweiz soll erst gegen die Muttergesellschaft geklagt werden dürfen, wenn das ausländische kontrollierte Unternehmen in Konkurs geraten ist oder die Rechtsverfolgung gegen das kontrollierte Unternehmen im Ausland wesentlich erschwert ist. Schliesslich hat Ihre Kommission ganz knapp entschieden, dass sich die Sorgfaltsprüfungspflicht der Unternehmen analog den OECD-Leitsätzen auf sämtliche Geschäftsbeziehungen mit Dritten erstrecken soll; dies in Übereinstimmung mit der Version des Nationalrates.
Je eine Minderheit Ihrer Kommission möchte mit dem indirekten Gegenvorschlag den Umfang der Sorgfaltsprüfungspflicht auf Zulieferer beschränken und auf die Subsidiarität sowie die Haftungsregelung verzichten.
Wie stellt sich der Bundesrat zum Gegenvorschlag? Wenn das Parlament selbst einen Gegenvorschlag erarbeitet, tut es das üblicherweise im Rahmen einer Kommissionsinitiative, und dies ermöglicht eine ordentliche Vernehmlassung und eine Stellungnahme auch durch den Bundesrat. In diesem Fall hat das Parlament ein anderes Vorgehen gewählt. Es hat den indirekten Gegenvorschlag in einem laufenden Gesetzgebungsprojekt entwickelt und dann in eine separate Vorlage abgespalten, und in diesem Verfahren wird der Gegenvorschlag der Regierung nicht zur politischen Beurteilung unterbreitet.
Aus rechtlicher Sicht kann ich darauf hinweisen, dass der indirekte Gegenvorschlag im Vergleich zur nationalrätlichen Vorlage verschiedene gesetzestechnische Verbesserungen bringt. Damit hat Ihre Kommission insbesondere der Kritik Rechnung getragen, die Vertreter der Wirtschaft bei den Anhörungen an der Vorlage des Nationalrates geäussert haben.
Sie haben zunächst aber über einen Nichteintretensantrag von Ständerat Noser zu befinden. In diesem Zusammenhang rufe ich einfach in Erinnerung, dass der Bundesrat dem Parlament in seiner Botschaft vom 15. September 2017 beantragt hatte, die Volksinitiative Volk und Ständen ohne direkten Gegenentwurf oder indirekten Gegenvorschlag zur Ablehnung zu empfehlen.
Zur Ablehnung der Volksinitiative möchte ich Folgendes festhalten: Der Bundesrat räumt den Menschenrechten und dem Schutz der Umwelt selbstverständlich einen hohen Stellenwert ein. Das hat auch Ständerat Jositsch gesagt. Eigentlich müsste das eine Selbstverständlichkeit sein. Ich denke, das ist auch heute ein Grund-Credo.
Die Initiative geht aber klar zu weit. Sie enthält nebst der Berichterstattungspflicht eine ausdrückliche Sorgfaltsprüfungspflicht, die sich auch auf kontrollierte Unternehmen im Ausland sowie auf sämtliche Geschäftsbeziehungen der Unternehmen erstreckt. Zudem sind die von den Initianten geforderten Haftungsregeln nach unserer Einschätzung strenger als in anderen Rechtsordnungen. Der Schweizer Alleingang ist nicht wirklich eine Basis für das bundesrechtliche Handeln. Der Bundesrat findet diesen Alleingang unnötig. Dieser Alleingang würde auch unmittelbar den Wirtschaftsstandort Schweiz gefährden. Der Bundesrat setzt deshalb primär auf das eigenverantwortliche Handeln und auf die eigenverantwortliche Umsetzung der Kernanliegen der Initiative durch die Wirtschaft.
Der Bundesrat sieht einen anderen Weg. Er hat drei Aktionspläne beschlossen, nämlich erstens den Nationalen Aktionsplan für die Umsetzung der Uno-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, zweitens das CSR-Positionspapier mit Aktionsplan - es geht um die Corporate Social Responsibility - und drittens den Aktionsplan Grüne Wirtschaft. Der Bundesrat verfolgt natürlich auch die Entwicklung bezüglich der Umsetzung und Anwendung der CSR-Richtlinie in der Europäischen Union und ist bereit, nötigenfalls Massnahmen in diesem Bereich in Einklang mit internationalen Regulierungen zu prüfen.
Ich möchte das nochmals klar festhalten: Die Schweizer Unternehmen sind gehalten, die Menschenrechte und den Umweltschutz auch im Ausland zu achten. Das liegt auch in ihrem ureigenen Interesse. Die Wirtschaft weiss das, es geht letztlich auch um Reputationsfragen. Ständerat Vonlanthen hat ja mit seinem Votum auf verschiedene Projekte, beispielsweise der Schokoladenindustrie - präziser: der Kakao-Industrie -, hingewiesen. Ich denke, es geht hier nicht nur um Nächstenliebe. Teils geht es wahrscheinlich um die Einsicht, dass diese Standards tatsächlich einzuhalten sind, weil die Konsumentinnen und Konsumenten das auch zunehmend erwarten und einfordern, und teils geht es natürlich auch um die Reputation. Ein Unternehmen möchte selbstverständlich nicht in den Dunstkreis solcher Anschuldigungen kommen.
Ich habe es aber gesagt: Die Initiative schiesst über das Ziel hinaus. Ständerat Cramer hat zwar sehr liebevoll dargelegt, dass der Bundesrat die Zielsetzung der Initiative teile. Ich habe das ausgeführt - selbstverständlich fordert der Bundesrat die Beachtung der Umweltrechte und der Menschenrechte, das ist klar. Es ist hier wie bei vielen Initiativen. Im Grundsatz sind wir uns alle schnell einig, und das ist ja auch in der Bevölkerung jeweils so, wenn Volksinitiativen kurz vor der Abstimmung stehen. Die Initiativen haben immer viel Sympathie. Wenn man sich aber mit den genauen Auswirkungen beschäftigt, dann ändert sich das manchmal. Das, Herr Ständerat Cramer, sozusagen den zweiten Teil der Botschaft respektive das Ergebnis der Analyse durch den Bundesrat, wie er die Auswirkungen beurteilt, haben Sie eben nicht zitiert.
Es wurde bereits erwähnt, die Massnahmen, welche die Initiative einführen will, sind international nicht eingebettet oder abgestimmt. Das betrifft insbesondere die ausdrückliche Sorgfaltspflicht und auch die strenge Haftungsregelung. [PAGE 139] Dem Bundesrat ist keine Rechtsordnung bekannt, in der die Massnahmen dermassen weit gehen würden. Die Initiative würde damit zu Wettbewerbsnachteilen für unser Land und unsere Betriebe führen. Deshalb ist - ich habe es bereits erwähnt - ein Alleingang der Schweiz nicht zielführend.
Im Namen des Bundesrates möchte ich Sie deshalb bitten, die Initiative Volk und Ständen zur Ablehnung zu empfehlen.[GZ]
[VS][GZ]
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Die Beratung dieses Geschäftes wird unterbrochen [GZ]
Le débat sur cet objet est interrompu