Cassis Ignazio · Bundesrat · 2019-03-13
Cassis Ignazio · Bundesrat · Tessin · 2019-03-13
Wortprotokoll
Besten Dank, Herr Ständerat Minder, für die Darlegung Ihrer Meinung zu diesen Fragen. Offenbar haben Sie bereits eine feste Meinung. Der Bundesrat hat den Text des Rahmenabkommens am 7. Dezember letzten Jahres diskutiert und konnte sich noch keine definitive Meinung bilden. In weiten Teilen erachtet er das Resultat der Verhandlungen als gut für die Schweiz und als im Interesse der Schweiz. Es gibt aber offene Fragen, die so gross sind, dass der Bundesrat das Ganze nicht unterschreiben kann.
Ich möchte darauf verzichten, auf die Einzelheiten Ihrer Überlegungen einzugehen, weil die materielle Debatte im Parlament noch gar nicht läuft. Wir befinden uns in einer Phase der sogenannten Ad-hoc-Konsultationen. Der Bundesrat hat entschieden, diese Aussprachen mit verschiedenen Kreisen der Gesellschaft zu führen. Ich erinnere Sie an die fünf Hearings, die mit den Parteien, mit den Sozialpartnern, mit Vertreterinnen und Vertretern der Wissenschaft, der Wirtschaft und der Kantone - die eine wichtige Rolle spielen - stattfinden werden. Gleichzeitig liessen sich auch die Kommissionen für eine Aussprache gewinnen.
Es ist eine komplexe Materie, und es braucht etwas Zeit, damit man in jedes Detail hineinkommt und es entsprechend auch erklären kann. Ich mache Ihnen zwei Beispiele. Sie haben lange über das Schiedsgericht und die Streitbeilegung gesprochen. Es ist tatsächlich so, dass die Frage der Streitbeilegung ein wichtiger Auslöser dieses Rahmenabkommens ist. Warum? Weil seit dem Inkrafttreten der Bilateralen I gewisse Streitigkeiten im Rahmen der Personenfreizügigkeit offengeblieben sind. Man hat lange Jahre versucht, sich zu einigen, ohne einen Erfolg zu erzielen. Deshalb hat man gesagt: Was wir brauchen, sind Mechanismen, die dazu dienen, dass wir unsere Streitigkeiten beilegen können.
Ihre Interpretation der Rolle des Europäischen Gerichtshofes trifft natürlich nicht zu. Es sind vier institutionelle Fragen: die Rechtsentwicklung - darüber haben Sie gesprochen -, also die dynamische Rechtsübernahme, die Rechtsauslegung, die Rechtsüberwachung und die Streitbeilegung. Als Sie die Rolle des Europäischen Gerichtshofes in Erinnerung riefen, haben Sie eine Vermischung zwischen Auslegung und Streitbeilegung gemacht. Sie sagen, das Urteil des Europäischen Gerichtshofes bei der Auslegung sei verbindlich. Das ist natürlich so, weil die Auslegung auf einem Zweisäulensystem beruht. Die Schweiz legt ihr Recht autonom aus, und die Europäische Union legt ihr Recht autonom aus. Wir wollen natürlich keine fremden Richter für die Schweiz, und die Europäische Union will keine fremden Richter. Wenn das Recht einmal ausgelegt ist, dann ist es Sache des Schiedsgerichtes zu entscheiden, wie der Streit beigelegt wird. Dort sind drei Richter drin, ein Schweizer, ein Europäer und ein Präsident. Das ist nur ein Beispiel dafür, wie dann eine Kommissionsdiskussion stattfinden würde. Ich glaube, wir können diese Diskussion jetzt nicht im Rahmen der Behandlung einer Motion führen.
So viel zu den nächsten Etappen. Der Bundesrat hat entschieden, diese Aussprachen, diese Hearings zu machen, um zu spüren, wie die Schwachpunkte besser definiert werden können, was wir allenfalls an diesem Text noch verbessern könnten. Er wird sich vor der Sommerpause, also noch Ende Frühjahr, entscheiden, wie die Reise weitergehen wird. Wir werden gleichzeitig durch diese Hearings, diese Aussprachen darauf fokussieren, wo die Schwerpunkte sind, was geht und was nicht geht, und entsprechend über eine Strategie entscheiden.
Auf der anderen Seite haben wir die Europäische Union, wo man sich am Ende der Legislatur befindet und in einen schmerzhaften Brexit-Prozess mit Grossbritannien verwickelt ist. Das ist eine Scheidung; bei uns ist es keine Scheidung. Wir müssen natürlich auch auf die andere Seite schauen. Beide Seiten verfolgen ihre Interessen. Herr Ständerat Minder, Sie haben in Ihrer Ansprache oft von Macht gesprochen. Ja, das ist Machtpolitik. Je weniger wir geregelt haben, wie wir unsere Differenzen beilegen, desto mehr Machtpolitik gibt es. Ich überlasse es Ihnen zu raten, wer aufgrund der Grösse, der Kraft im Verhältnis zwischen der Europäischen Union und der Schweiz mehr Macht hat.
Ich glaube, es kommt gerade deshalb zu diesen Drohungen, diesen Repressalien, wie Sie das nennen, weil wir keine Spielregeln definiert haben. Wir wollen mit Spielregeln genau solche Repressalien und Sanktionen vermeiden und einen Mechanismus zur geordneten Beseitigung von Differenzen schaffen.
Zur Konsultation möchte ich sagen: Es ist nicht unüblich, dass vor der Behandlung schwerwiegender Themen eine breite Aussprache und ein breites Hearing stattfinden. Denken Sie beispielsweise an die gescheiterte Rentenreform Altersvorsorge 2020. Da hat der Bundesrat auch die Partner dazu aufgerufen, zusammenzukommen und mal die Ausgangslage zu besprechen. Ich glaube, jedes Mal, wenn die Schweiz vor einem ganz, ganz wichtigen Thema betreffend ihre innen- und wohlstandspolitische Situation steht, tut sie gut daran, eine Konsultation durchzuführen. Wir sind eine direkte Demokratie; wir haben keinen Premierminister oder Präsidenten, der in eigener Regie entscheidet. Wir brauchen immer auch das Verständnis des Volkes, weil dieses schlussendlich in einer Abstimmung entscheiden wird, ob es klappt oder nicht.
Ich bitte Sie daher im Namen des Bundesrates, diese Motion abzulehnen.