Arslan Sibel · Nationalrat · 2019-03-13
Arslan Sibel · Nationalrat · Basel-Stadt · Grüne Fraktion · 2019-03-13
Wortprotokoll
Diese Vorlage wurde damit begründet, dass das Bundesgericht seit der letzten Revision, jener von 2007, überlastet ist. Die Grünen sehen ein, dass sich seither beim Bundesgericht die Zahl der Beschwerden erhöht hat, aber dieser Entwicklung gleich eine Gesamtrevision entgegenzuhalten erscheint uns nicht folgerichtig und erscheint uns übertrieben.
Die Gewährung der verfassungsmässigen Rechte ist eine der wichtigsten Staatsaufgaben. Wenn es nötig ist, muss die Zahl der Richterstellen erhöht und muss das Geld dafür ausgegeben werden. Immerhin ist es auch möglich, bei den Gerichten intern eine Effizienzsteigerung zu prüfen, denn es liegt im Interesse von uns Bürgerinnen und Bürgern, also im Interesse der Rechtsuchenden dieses Landes, dass eine einheitliche und qualitativ hochstehende Rechtsprechung garantiert ist.
Die Grünen begrüssen es, dass die subsidiäre Verfassungsbeschwerde anders als beim Vorentwurf wieder in der Vorlage ist und in der Kommission eine Mehrheit gefunden hat. Darauf werden wir in der Detailberatung vertieft eingehen. Auch begrüssen wir es, dass die Möglichkeit, abweichende Minderheitsmeinungen - sogenannte "dissenting opinions" - in den Entscheid aufzunehmen, von der Kommission aus dieser Vorlage entfernt wurde. Denn dafür besteht keine Notwendigkeit.
Trotzdem bleiben für uns Grüne in dieser Vorlage wesentliche Mängel bestehen. Herr Vogler hat es vorhin erwähnt: Gemäss Artikel 191 der Bundesverfassung ist es die Aufgabe des Gesetzgebers, den Zugang zu den Gerichten zu gewährleisten. Zwar wird in diesem Artikel in Absatz 3 auch dargelegt, dass das Gesetz für bestimmte Sachgebiete den Zugang ausschliessen kann, aber die gleiche Verfassung sagt in Artikel 8 auch, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind. Das Gesetz darf folglich Sachgebiete, die nur Ausländer und Ausländerinnen tangieren, nicht von anderen unterscheiden, die das nicht tun. Rechtsgebiete, die das Asylwesen oder die Einbürgerung betreffen, betreffen persönliche Rechte und können nicht eingeschränkt werden. Es stellt sich auch die Frage, wieweit die Menschenrechte tangiert werden. Schon hier besteht unseres Erachtens eine verfassungswidrige Auffassung des Gesetzgebers, wenn er den Zugang zum höchsten Gericht für Rechtsuchende einschränkt oder erschwert.
Was bedeutet das genau? Während eine erhebliche Reduktion des Ausnahmenkataloges bei der Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten vorgesehen wird, werden weitgehende Einschränkungen zum Bundesgerichtszugang besonders im Ausländer-, Asyl- und Einbürgerungsrecht gemacht. Dies führt zu einer weiteren Schwächung des Rechtsschutzes für Personen ohne Schweizer Staatsangehörigkeit und für ihre Angehörigen. Dabei sind Rechtsgebiete betroffen, in denen regelmässig hohe Rechtsgüter zur Diskussion stehen. Die Limitierung des Zugangs zum Bundesgericht ist sehr einschneidend.
Die Erweiterung des Ausnahmenkataloges im Bereich des Migrationsrechts deutet auf eine politische Gewichtung, welche nicht einzig mit dem Entlastungspotenzial des Gerichtes erklärt werden kann. Dabei wäre in diesen Bereichen eine gesamtschweizerisch einheitliche Praxis viel erstrebenswerter. So fallen die Entscheide über Einbürgerungen, die neu generell von der Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten ausgenommen werden sollen, zahlenmässig nicht sehr hoch aus. Gleichzeitig wird es dem Bundesgericht nicht möglich sein, eine einheitliche Praxis zu den detailliert umschriebenen Einbürgerungsvoraussetzungen zu etablieren. Würde man effektiv das Bundesgericht entlasten wollen, wäre auch in Rechtsgebieten mit konstant hohen Fallzahlen, wie zum Beispiel dem Abgabe- oder Baurecht, eine Zugangsbeschränkung angezeigt gewesen.
Die grüne Fraktion ist zudem klar der Meinung, es sei nicht auf die Vorlage einzutreten, weil sie den Zugang von Einzelpersonen zum Bundesgericht zu sehr einschränkt. Einige Fälle scheinen allgemein betrachtet nicht von grosser Bedeutung zu sein. Sie sind aber für die betroffenen Menschen von entscheidender Bedeutung, insbesondere im Bereich der Menschenrechte. Es ist klar, dass man sagt, dass Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung auch hier aufgenommen werden. Es ist aber nirgends klar definiert, was das genau [PAGE 270] heissen soll. Schon heute wird beim Bundesgericht sehr restriktiv damit umgegangen.
Diese Änderung in der Praxis ist für das Verhältnis der Öffentlichkeit zur Justiz nicht vorteilhaft. Die Richter sollen über Fälle diskutieren und ihre Ressourcen dafür einsetzen. Genau dies soll die Arbeit der Richter und Richterinnen sein. Sie sollen nicht darüber diskutieren, ob einzelne Fälle von grosser Bedeutung sind oder nicht.
Ich fasse zusammen: Bei einer wachsenden Bevölkerung nehmen die Rechtsfälle tendenziell zu, weshalb die Gerichte, besonders das Bundesgericht, entsprechend personell auszustatten sind. Ein funktionierendes Rechtswesen gehört zum Fundament unseres Staates und darf etwas kosten. Dafür zahlen die Rechtsuchenden auch Steuern. Eine Beschränkung der Schutzrechte und der Prozessbeteiligung kommt nicht infrage. Die vorliegende Reform ist aus Sicht der Grünen eine mangelhafte Reform. Sie schränkt die Bürgerrechte ein und erhöht die Macht der Richter und Richterinnen.
Wir bitten Sie, auf die Vorlage nicht einzutreten.