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Bregy Philipp Matthias · Nationalrat · 2019-03-13

Bregy Philipp Matthias · Nationalrat · Wallis · CVP-Fraktion · 2019-03-13

Wortprotokoll

Kollege Vogler hat es im Rahmen der Eintretensdebatte auf den Punkt gebracht: Eines der Ziele dieser Revision ist es, das Bundesgericht von Bagatellfällen zu befreien. Auch wenn gemäss dem Kommissionssprecher, Herrn Aebischer, dieses Ziel nicht mehr ganz erreicht ist, hat es doch für die CVP hohe Priorität. Gemeint ist hier eine Effizienzsteigerung ohne Verlust von Rechtsschutz. Es ist daher nichts als konsequent, dass die CVP-Fraktion bei Artikel 79 der Minderheit I (Flach) folgt, welche zum Text des Bundesrates zurückkehren will, und zwar, indem sie bei Übertretungstatbeständen eine Streitwertgrenze von 5000 Franken verankert haben will.

Es ist klar, wir reden bei Artikel 79 weder über Gefängnis noch über Geldstrafen, sondern einzig und allein über Übertretungsbussen - Übertretungsbussen, die nicht einmal zu einem Strafregistereintrag führen. Auch wenn eine Strafe zweifelsfrei immer eine Strafe ist, gilt es zu beachten, dass wir uns hier im Bagatellbereich befinden. Aus prozessökonomischer Sicht ist die Einführung der Streitwertgrenze daher mehr als richtig. Dies auch als Hinweis an all jene, die sich sonst stets die Effizienz auf ihre Fahne schreiben und hier plötzlich von dieser Effizienz abkehren wollen. Wollen Sie wirklich einen Teil der Ressourcen des Bundesgerichtes durch Bagatellfälle binden? Für die CVP-Fraktion ist klar: Es war, ist und bleibt ein Ziel, dass das Bundesgericht in diesen Bereichen effizienter wird, und aus diesem Grunde ist der Vorschlag, wie er vom Bundesrat gemacht worden ist, der einzig richtige.

Wir bitten Sie daher, die Minderheit I (Flach) zu unterstützen.