Schwander Pirmin · Nationalrat · 2019-03-13
Schwander Pirmin · Nationalrat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2019-03-13
Wortprotokoll
Ich bin einverstanden mit dem, was von den Vorrednern gesagt worden ist, dass es hier um Übertretungsbussen ohne Strafregistereintrag gehe; das ist richtig. Wenn aber gesagt wird, dass man das Bundesgericht von Bagatellfällen entlasten wolle, dann stelle ich natürlich die Frage, wie es aus Sicht des Bürgers aussieht: Wie beurteilt die Bürgerin, der Bürger, ob es ein Bagatellfall ist oder nicht? Aus Sicht des Betroffenen, desjenigen, der eine Busse bekommt, ist es eigentlich nie eine Bagatellsache - wenn sein Portemonnaie klein ist, erst recht nicht. Deshalb beantragt Ihnen die SVP-Fraktion ganz klar, hier keine Schranken zu setzen und der Minderheit II (Nidegger) zu folgen.
Um was für Fälle geht es konkret? Es geht z. B. um die Verletzung von Verkehrsregeln. Jemand ist mit einem Auto gefahren, das Mängel hatte, womit er gegen Vorschriften des Verkehrsgesetzes verstiess - das ist übrigens ein konkreter Fall. Er wurde dann mit einer Busse von 600 Franken bestraft, obwohl er das Auto drei Tage zuvor im Service gehabt hatte. Es wurde ein Mangel festgestellt, und er hat eine Busse von 600 Franken bekommen. Das ist für ihn eine Katastrophe: Er muss eine Rechnung von 3000 Franken für den Service bezahlen, der mangelhaft gemacht worden war, und dann muss er auch noch eine Busse bezahlen. Hier muss er doch die Möglichkeit haben aufzuzeigen, und zwar eben über alle Instanzen, dass diese Busse nicht gerechtfertigt war. Für ihn ist es kein Bagatellfall.
Ein anderer Fall: Ein Autofahrer wurde gebüsst, weil die Kontrollschilder nicht am Auto montiert waren. Was war passiert? Sie waren gestohlen worden, und er hatte es schlichtweg nicht gemerkt. Kontrollieren Sie morgens zuerst, bevor Sie ins Auto steigen, ob die Kontrollschilder montiert sind? Also, ich mache das nicht. Es kann passieren, dass man das nicht sieht. Es gab eine Busse von 1100 Franken. Für den Betroffenen ist das kein Bagatellfall.
Kommen wir zu Bussen im Steuerstrafrecht. Eine alleinerziehende Mutter hat vergessen, die Vergünstigung für ihre Wohnung gemäss Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetz bei der Steuererklärung anzugeben, weil sie sich sagte: "Ich bekomme ja Geld vom Bund, weshalb muss ich das noch versteuern?" Es ist also nicht irgendwie mutwillig geschehen, sondern ganz klar aus der Haltung: "Ich bekomme eine Vergünstigung, weil ich die Miete nicht bezahlen kann, und gehe davon aus, dass ich das in der Steuererklärung nicht noch aufführen muss." Vom Steueramt eine Busse von 3000 Franken zu erhalten ist für diese Frau als alleinerziehende Mutter kein Bagatellfall.
So könnte ich noch stundenlang Fälle aufzählen, bei welchen man meines Erachtens aus Sicht der Betroffenen nicht von Bagatellfällen sprechen kann. Es sollte möglich sein, dass das Bundesgericht solche Fälle eben auch noch beurteilt und dies nicht nur die kantonalen Instanzen tun. Wir wissen ja: Gerade in solchen Fragen haben wir eine sehr unterschiedliche Rechtspraxis in den Kantonen. Nun könnten Sie sagen, es sei ohnehin gewährleistet, weil es sich vielleicht eben um einen besonders bedeutenden Fall oder um eine grundsätzliche Rechtsfrage handle. Aber gerade hier ist ein Fragezeichen zu setzen, ob es dann tatsächlich eine grundsätzliche Rechtsfrage ist. [PAGE 274]
Aufgrund dieser Überlegungen bitte ich Sie namens der SVP-Fraktion, der Minderheit II (Nidegger) zu folgen.