preparatory:AB 242346
Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2019-03-13
Wortprotokoll
Sie haben hier eine Güterabwägung zwischen zwei Möglichkeiten vorzunehmen. Eigentlich besprechen Sie hier mit dem Mehrheitsantrag - ich sage das etwas salopp - eine versteckte Subventionierung, insbesondere für die Tourismusbranche. Die Frage ist, ob die Mehrwertsteuer das richtige Instrument dafür ist oder ob man das doch infrage stellen sollte. Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Ich kann versuchen, Ihnen das mit Beispielen zu erklären. Wir sprechen hier von einem Gesamtpaket. Dieses Gesamtpaket kann neu zum niedrigeren Steuersatz versteuert werden, wenn das Verhältnis 55/45 beträgt. Nehmen wir einen Tourismusort irgendwo in den Bergen. Wenn Sie ein Hotelarrangement haben, bezahlen Sie auf der Tageskarte beim Skilift den reduzierten Satz von 3,4 Prozent. Wenn Sie kein Arrangement haben, bezahlen Sie die volle Mehrwertsteuer. Wenn Sie Vollpension im Hotel haben, bezahlen Sie den reduzierten Steuersatz für das Essen. Ihr Nachbar, der nur für das Nachtessen kommt, bezahlt den vollen Mehrwertsteuersatz.
Hier ist eine Güterabwägung vorzunehmen. Können wir Produkte oder Angebote fördern, indem wir andere, die das genau Gleiche konsumieren, eigentlich benachteiligen bzw. nicht bevorzugt behandeln? Ich bin nicht dagegen, dass man im Tourismusbereich Möglichkeiten schafft, damit der Tourismus wettbewerbsfähig ist. Wenn das aber im Inland zu unterschiedlichen Behandlungen führen kann, wenn am gleichen Skilift, am gleichen Sessellift, am gleichen Tisch unterschiedliche Mehrwertsteuersätze bezahlt werden müssen, dann empfinde ich das persönlich als ungerecht.
Wir sind der Meinung, dass wir nicht dem Tourismus, insbesondere nicht auf diese Art und Weise, unter die Arme greifen sollten. Wenn wir die Regel hier entsprechend lockern, wird die Branche kreativ sein. Aus einer im Moment vielleicht eher kleinen Ausnahme kann eine gewisse Welle entstehen. Auch hier ist eine der Grundaufgaben des Staates die Rechtssicherheit. Die Bürger wollen sich darauf verlassen können, dass der Staat die Gesetze und die Vorschriften für alle in etwa gleich anwendet. Je mehr Ausnahmen wir machen, desto mehr bevorzugen wir die einen und benachteiligen gleichzeitig die anderen. Im Moment geht es noch nicht um sehr viel Geld. Es ist schwierig abzuschätzen, was diese Ausnahme im Mehrwertsteuergesetz auslösen würde. Wir gehen von einem tieferen zweistelligen Millionenbetrag aus. Wir sind aber überzeugt, dass dahinter Wachstumspotenzial steckt.
Wenn Sie Sympathien für den Gastrobereich haben, wenn Sie in diesen Bereichen Tourismusprojekte fördern wollen, dann glaube ich nicht, dass in diesem konkreten Fall die Mehrwertsteuer das geeignete Instrument ist. Die Mehrwertsteuer schafft Ungleichheiten unter den Bürgerinnen und Bürgern in unserem Land, sodass es immer solche gibt, die sich benachteiligt fühlen. Sie können sich vielleicht kein Hotelarrangement leisten, kommen am Morgen mit dem Zug zum Skilift und bezahlen dann mehr Mehrwertsteuern. Solche Dinge sollten wir vermeiden, wenn es nicht um mehr Geld geht.
Wenn Sie andere Vorstösse eingereicht haben, kann man das wieder prüfen. Wir sollten aber grundsätzlich aufpassen, dass wir in der Steuergesetzgebung und insbesondere im Mehrwertsteuerbereich nicht eine Ausnahme nach der [PAGE 294] anderen schaffen. Sonst wird es unübersichtlicher, komplexer und beinhaltet die Gefahr von zusätzlichem Missbrauch. Das bedingt eine höhere Kontrolle von unserer Seite. Ich glaube, dass die Mehrwertsteuer hier nicht das geeignete Instrument ist, um Tourismusförderung zu betreiben.
Ich bitte Sie also, die Motion abzulehnen und die Idee, wenn schon, an anderen Projekten zu prüfen. Hier würden Sie mehr Unmut schaffen als Probleme lösen.