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Aebischer Matthias · Nationalrat · 2019-03-13

Aebischer Matthias · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2019-03-13

Wortprotokoll

Ehe ich Antwort gebe, möchte ich für alle sagen, was in Artikel 89a steht. Dort geht es eben um Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung. Bei besonders bedeutenden Fällen kann das Bundesgericht sagen, dass es einen Fall behandeln möchte - das ist das Entscheidende! Gemäss Artikel 89a sagt das Bundesgericht, ob es einen Fall behandeln will oder nicht. Aber die subsidiäre Verfassungsbeschwerde gibt der Bevölkerung eben auch die Gewissheit, dass man trotzdem noch ans Bundesgericht gelangen kann, wenn es in den Kantonen und Gemeinden zu Willkür kommt oder wenn man glaubt, dass es zu Willkür gekommen ist.

Ich habe vorhin gesagt, dass mit dieser Möglichkeit in Artikel 89a, die auch Sie immer wieder eingebaut haben, diese 8 von 429 Fällen aus dem Jahr 2017 wohl auch gefunden worden wären, aber vielleicht eben auch nicht. Ich finde es ganz wichtig, dass die Leute in diesem Land wissen: Es gibt eine Möglichkeit, ans Bundesgericht zu gelangen. Das ist die subsidiäre Verfassungsbeschwerde. Deshalb möchte die Mehrheit der Kommission sie im Gesetz belassen.

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