Müller Leo · Nationalrat · 2019-03-13
Müller Leo · Nationalrat · Luzern · CVP-Fraktion · 2019-03-13
Wortprotokoll
Wir haben heute die Motion Engler 18.3235 zu behandeln und zu beraten. Der Ständerat hat diese Motion am 12. Juni 2018 behandelt und ihr mit 25 zu 18 Stimmen bei 1 Enthaltung zugestimmt.
Worum geht es? Gemäss geltendem Recht kann eine Leistungs- oder Produktkombination - auf Neudeutsch: Packages - angeboten werden. Diese Kombinationen können zu einem tieferen Mehrwertsteuersatz abgerechnet werden, wenn mindestens 70 Prozent der Gesamtleistung den tieferen Steuersatz betreffen. Bei solchen Leistungskombinationen wird der Leistungsanteil von 30 Prozent wertmässig aber schnell überschritten. Diese 70/30-Prozent-Regel, wie sie heute gilt, soll nun in eine 55/45-Prozent-Regel umgewandelt werden. Das heisst also, wenn 55 Prozent der Gesamtleistung zu einem tieferen Mehrwertsteuersatz erbracht werden, kann das ganze Paket zu diesem tieferen Steuersatz abgerechnet werden.
Diese Packages betreffen vor allem Tourismusangebote, Angebote in der Hotellerie, aber zum Beispiel auch Angebote bei Bäckereien, Gärtnereien usw. All diese Betriebe haben mit diesem Problem zu kämpfen. Wenn das jetzt im Mehrwertsteuergesetz geändert wird, soll damit erreicht werden, dass die sogenannten Wertschöpfungsketten gestärkt werden, und es soll die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Schweiz gefördert werden.
Deshalb hat die Kommission für Wirtschaft und Abgaben dieses Rates diese Motion befürwortet. Sie stellt Ihnen hiermit den Antrag, Artikel 19 des Mehrwertsteuergesetzes anzupassen, und zwar mit einer Motion. Gemäss Bundesrat wird das zu Steuerausfällen führen. Der Bundesrat schätzt, dass diese im niedrigen zweistelligen Millionenbereich liegen werden. Das ist aber eine statische Betrachtung, nicht eine dynamische.
Dennoch gibt es ein Problem, wenn wir die Motion, wie sie der Ständerat beschlossen hat, annehmen. Artikel 19 des Mehrwertsteuergesetzes ist nämlich auch ein Anknüpfungspunkt für den Ort der Leistung. Würde nun die Regel von 70/30 Prozent auf 55/45 Prozent geändert, würde das bewirken, dass bei Leistungsangeboten, von denen z. B. 55 Prozent im Ausland steuerfrei erbracht würden, die Gesamtleistung in der Schweiz steuerfrei erbracht werden könnte - [PAGE 293] also auch der Anteil von 45 Prozent, der in der Schweiz erbracht würde, wäre dann steuerfrei. Da sind wir uns einig, das darf nicht so sein.
Deshalb hat die vorberatende WAK diese Motion abgeändert und eingefügt, dass die Packages-Lösung nur für Leistungen gilt, die im Inland erbracht werden. Es braucht also die Inlandleistung, damit diese Leistungskombination dann entsprechend abgeändert werden kann. Die WAK unseres Rates hat dieser geänderten Motion mit 11 zu 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen zugestimmt, und sie beantragt dem Rat, hier ebenfalls zuzustimmen.
Sie haben es im Bericht gesehen, es gibt auch eine Minderheit. Die Minderheit befürchtet, dass es eine Wettbewerbsverzerrung zwischen den verschiedenen Akteuren gäbe. Sie befürchtet, dass es Steuerausfälle gäbe, die höher wären als jetzt berechnet. Sie befürchtet auch, dass eine Salamitaktik betrieben würde, indem dann weitere solche Leistungskombinationen kreiert und angeboten würden, und dort so fortgeschritten und die Mehrwertsteuerbelastung dann insgesamt gesenkt würde. So viel zur Haltung der Minderheit.
Aber im Sinne und im Auftrag der Mehrheit bitte ich Sie, dieser abgeänderten Motion hier im Rat zuzustimmen.