preparatory:AB 242479
Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2019-03-13
Wortprotokoll
Es gibt zwei Hauptgründe, weshalb ich Sie bitte, die Motion abzulehnen. Den einen hat Herr Nationalrat Gschwind jetzt gerade angesprochen: Es ist die fehlende rechtliche Grundlage. Wir haben ein Bundesgerichtsurteil, das diesbezüglich wegweisend ist, das aussagt, dass der Eigenmietwert 60 Prozent der effektiven Miete nicht unterschreiten darf. Wenn wir hier zusätzliches Entgegenkommen signalisieren, widersprechen wir eigentlich der Praxis des Bundesgerichtes und der bisher gelebten Praxis. Ein Paradigmenwechsel im Sinne der Motion, ohne dass dazu entsprechende rechtliche Grundlagen bestehen, ist nicht zu empfehlen. Denn auch hier zählt wieder der Grundsatz der Rechtssicherheit, der Berechenbarkeit, und es gibt eigentlich keinen Anlass, in diesem Fall davon abzuweichen. Das ist der erste Grund: die fehlende rechtliche Grundlage.
Der zweite Grund sind schlicht und einfach die Steuereinnahmen, und zwar sind hier insbesondere die Steuereinnahmen von Kantonen und Gemeinden betroffen. Wenn Sie Abzüge beim Eigenmietwert erhöhen können, dann kann das, wenn Sie eine grössere Revision machen, durchaus dazu führen, dass Sie während Jahren kaum mehr Einkommenssteuern einnehmen. Damit sind Kantone und Gemeinden von einer solchen Regelung direkt betroffen, die dann durchaus in [PAGE 315] Bezug auf die Einkommenssteuern einschenken kann. Wenn wir hier diese Büchse der Pandora öffnen, sind sehr grosse Abzüge möglich.
Wir haben ja andere Bereiche, zum Beispiel bei der Energieeffizienz, um solche Möglichkeiten zu schaffen. Aus unserer Sicht ist es nicht notwendig, hier einen zusätzlichen Anreiz im Bereich des Eigenmietwerts zu schaffen; dies insbesondere auch darum, weil ja jetzt auf anderer Ebene in Ihren Kommissionen und dann auch hier im Rat die Frage des Eigenmietwerts ebenfalls noch aus anderer Perspektive beleuchtet und diskutiert wird.
Zusammengefasst bitte ich Sie, die Motion abzulehnen. Die rechtliche Grundlage besteht aufgrund der Rechtsprechung des Bundesgerichtes hier nicht; und die Einkommensausfälle insbesondere für die nächsten Ebenen - Kantone und Gemeinden - können so beträchtlich sein, dass wir das so nicht empfehlen können.