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Durrer Adalbert · Nationalrat · 2000-03-15

Durrer Adalbert · Nationalrat · Obwalden · Christlichdemokratische Fraktion · 2000-03-15

Wortprotokoll

Zuerst zur Ausgangslage: Die schweizerische Energiewirtschaft steht vor dem grössten Umbruch seit ihrem Bestehen. Die bisherigen nationalen und regionalen Versorgungsmonopole im Elektrizitätsmarkt werden aufgebrochen. Sie werden durch einen liberalisierten Markt abgelöst. Dieser Prozess beschränkt sich nicht auf die Schweiz, nicht auf Europa. Es gibt ihn auch in den USA. Es gibt ihn zunehmend in Südamerika, in Ozeanien. Auch dort werden die Märkte geöffnet. Auch in Japan gibt es heute entsprechende Diskussionen.

Die Marktöffnung ist in der Schweiz, als sehr wichtiger Drehscheibe des Stromhandels mitten in Europa, bereits in vollem Gange. Daran können wir als Parlament nichts ändern. Unsere Monopole sind faktisch aufgebrochen, und die Elektrizitätswirtschaft befindet sich in einem fortschreitenden, also dynamischen Umbau.

Die Frage für den Gesetzgeber kann deshalb nicht mehr lauten, ob wir den liberalisierten Markt wollen oder nicht. Es geht darum, so schnell als möglich Spielregeln für eine kontrollierte Einführung der Strommarktliberalisierung zu schaffen und diese nicht den Gesetzen des Dschungels zu überlassen. Es stünde unserem Parlament sicher schlecht an, wenn die Liberalisierung aufgrund des Kartellrechtes von der Wettbewerbskommission erzwungen werden müsste, also losgelöst von einem demokratischen Prozess.

Es steht uns unzweifelhaft eine sehr anspruchsvolle Aufgabe bevor, die Aufgabe, verschiedene Ziele in Einklang zu bringen: die Sicherstellung des freien Zugangs zu den EU-Märkten, die Gewährleistung gleich langer Spiesse der inländischen Wirtschaft gegenüber ihrer ausländischen Konkurrenz, den möglichst raschen Zugang für alle Konsumentinnen und Konsumenten zum freien Strommarkt, die Einhaltung der Zielsetzung des Energieartikels der Bundesverfassung - auch das ist wichtig: die dauernde, sichere, flächendeckende, wirtschaftliche Elektrizitätsversorgung für das ganze Land - und die Förderung der sparsamen und rationellen Energieverwendung und der erneuerbaren Energien, namentlich auch unserer einheimischen Wasserkraft.

Es besteht ein klarer Konsens über die Notwendigkeit eines Elektrizitätsmarktgesetzes. Wie die seit Mitte der Neunzigerjahre in Fachkreisen und seit Erscheinen der Botschaft nun in einer breiten Öffentlichkeit geführte Diskussion aber offensichtlich macht, gehen die Vorstellungen über die inhaltliche Ausgestaltung dieses Gesetzes weit auseinander. Wir wurden noch selten mit so vielen Positionspapieren eingedeckt und von Lobbyisten so intensiv umworben wie bei dieser Vorlage. Deshalb ist unsere Aufgabe auch so anspruchsvoll.

Welches sind die Rahmenbedingungen, unter denen wir diese Beratungen aufnehmen und durchziehen?

Da ist zum einen die EU-Richtlinie 96/92 zu erwähnen: Die Schweiz als wichtiges Land innerhalb des europäischen Stromverbundes kann ihre Marktöffnung nur in Abstimmung mit den Bestrebungen der EU und der EU-Mitgliedstaaten vornehmen. Es ist deshalb wichtig, dass wir auch zur Kenntnis nehmen, was sich in Europa bewegt: Mit dem Inkrafttreten der EU-Richtlinie 96/92 am 19. Februar 1997 ist die Grundlage für den EU-Binnenmarkt für Elektrizität geschaffen worden. Mit Ausnahme von Irland und Griechenland haben zwischenzeitlich alle EU-Staaten diese Richtlinie bereits in nationales Recht umgesetzt. Der Binnenmarkt ist in der EU heute somit politisch und rechtlich bereits Realität.

Betrachten wir ganz kurz noch die Eckpunkte des europäischen Rechtes:

[PAGE 253] Erster Eckpunkt ist die Schaffung der Rahmenbedingungen für Wettbewerb in der Elektrizitätsversorgung. Die Richtlinie sieht da zwei Verfahren vor: das Genehmigungs- und das Ausschreibungsverfahren. Mit Ausnahme von Portugal haben sich alle für das Genehmigungsverfahren entschieden.

Zweiter Eckpunkt ist die Marktöffnung. Die Richtlinie schreibt eine Mindestöffnung der nationalen Elektrizitätsmärkte in drei Schritten vor. Bis 1999 mussten mindestens 26 Prozent geöffnet werden, bis 2002 müssen es mindestens 30 Prozent und bis 2005 mindestens 34 Prozent sein. Nun ist die Öffnung aber in der Realität viel schneller vorangeschritten. Deutschland, Schweden, Finnland, England und Wales haben ihre Märkte voll geöffnet. Die Marktöffnung betrug 1999 bereits 63 Prozent. Auch andere Länder gehen hier ganz klar schneller vor, als sie rechtlich gezwungen wären.

Dritter Eckpunkt ist die Frage des Netzzuganges. Da sieht die EU-Richtlinie zwei Prinzipien vor: das Prinzip des Alleinabnehmers, des "single buyer", und das des Netzzuganges Dritter, des "third party access". Das zweite Prinzip ist eigentlich dasjenige, das sich grossmehrheitlich durchsetzt und auch für uns im Vordergrund steht.

Vierter Eckpunkt ist die Entflechtung von Erzeugung und Netz. Da gibt es ganz unterschiedliche Systeme. Es gibt EU-Mitgliedstaaten, wie Schweden, Finnland, Dänemark, Grossbritannien usw., die in diesem Bereich zum Teil weiter gehende Bestimmungen erlassen. Sie sagen ganz klar, dass das Netz im Eigentum anderer, völlig eigenständiger Unternehmen sein solle. Diese Art der Abgrenzung ist in verschiedenen anderen europäischen Ländern sehr differenziert gelöst. Schliesslich sieht man auch eine Streitschlichtungsbehörde vor.

Die zweite wichtige Rahmenbedingung, die wir bei dieser Diskussion beachten müssen, betrifft einmal mehr den Sonderfall Schweiz, nämlich unsere Elektrizitätswirtschaft: In unserem kleinen Land versorgen nicht weniger als 1200 Elektrizitätswerke die Bevölkerung und die Wirtschaft mit Strom. Aus historischen Gründen sind diese Werke bezüglich Grösse, Absatzgebiet, Liefermengen und Art der Betriebsstruktur sehr unterschiedlich ausgestaltet, als Erzeuger, als Übertragungs- und Verteilungswerke. Sie unterscheiden sich aber auch in ihrer Organisations- und Rechtsform. Es gibt Überlandwerke, Kantons- und Gemeindewerke, lokale Genossenschaften, private Unternehmen und Partnerwerke. In einigen Kantonen und Städten ist ein einziges vertikal integriertes Unternehmen für die ganze Versorgungskette zuständig, also von der Produktion bis zur Steckdose. In anderen Kantonen wird die Versorgung über die drei Stufen Erzeugung, Übertragung und Verteilung von jeweils unterschiedlichen Unternehmen wahrgenommen.

Unsere sechs grossen Überlandwerke, NOK, BKW, EOS, CKW, Atel und EGL, sind gemessen an unseren schweizerischen Dimensionen Riesen, im Vergleich zu den grössten europäischen Unternehmungen dagegen verhältnismässig klein. Alle sechs zusammen entsprechen beispielsweise etwa 15 Prozent von Electricité de France. Deshalb sind die bisherigen Strukturen auf europäischer und schweizerischer Ebene aus strategischen Gründen im Hinblick auf die Marktöffnung stark in Bewegung geraten. Die Überlandwerke haben sich in den Gruppen Ost und West organisiert. Diese beiden Gruppen haben im Hinblick auf die Bildung einer nationalen Netzgesellschaft auch Dispositionen getroffen. Auch die städtischen Werke beginnen sich zu formieren; auch die kleineren Werke können sich letztlich dieser Neuausrichtung nicht entziehen.

Wirtschaftlich müssen wir sehen, dass in der Schweiz rund 56 Prozent der inländischen Stromerzeugung aus der Wasserkraft stammen; die fünf Kernkraftwerke tragen etwa 40 Prozent bei und die nicht nukleare thermische Produktion knapp 4 Prozent. Der Umsatz der Endverbraucher beträgt ungefähr 8 Milliarden Franken, die Bilanzsumme aller Unternehmen rund 42 Milliarden Franken. Volkswirtschaftlich gesehen ist also die Elektrizitätswirtschaft sehr bedeutungsvoll. Ich darf auch die 20 000 Arbeitsplätze erwähnen, die vielen öffentlichen Abgaben, Steuern, Wasserrechtsabgaben, die Konzessionsgebühren, die zusammen etwa 650 Millionen Franken ergeben. Sie ersehen daraus, dass die schweizerische Struktur sehr komplex ist. Das beeinflusst natürlich auch unsere Diskussion.

Im Elektrizitätsmarkt haben wir analog zur EU-Richtlinie die folgenden wesentlichen Punkte zu ordnen:

1. Beim Netzzugang gehen der Entwurf des Bundesrates und auch die Fassung der Mehrheit der Kommission in den Artikeln 5 und 6 vom geregelten Netzzugang auf Vertragsbasis, also vom "regulated third party access", aus.

2. Bei der Netzgesellschaft schlagen wir mehrheitlich eine einzige nationale privatrechtliche Gesellschaft vor. Das ist der erste grosse Streitpunkt, den wir im Gesetz haben. Es gibt Anträge, die eine staatliche Netzgesellschaft wünschen, und Anträge, die auch hier auf eine voll liberale, marktwirtschaftliche Lösung hin tendieren.

3. Zur Frage des Service public: Wenn wir einfach ohne Leitplanken liberalisieren, dann besteht die Gefahr, dass die zuverlässige und erschwingliche Versorgung aller Konsumentinnen und Konsumenten mit Elektrizität nicht mehr gewährleistet ist. Artikel 10 EMG will hier die Rahmenbedingungen entsprechend definieren.

4. Zu den Marktöffnungsstufen: Sie können sich erinnern, dass sich im Vorfeld der Vernehmlassung, im Laufe der ganzen Diskussionen während der Vernehmlassung und jetzt auch in der Vorbereitungsphase die Geister darüber geschieden haben. Die Fassung des Bundesrates, welcher sich die Kommissionsmehrheit anschliesst, sieht die Öffnung in drei Stufen innert sechs Jahren vor. Es gibt auch Bestrebungen zugunsten einer wesentlich schnelleren Öffnung; andere möchten diese Öffnung verzögern. Faktisch schreiten der Rhythmus und die Öffnung voran. Das Ganze ist im Kontext mit der Frage der nicht amortisierbaren Investitionen zu sehen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Frage des Tempos der ganzen Marktöffnung stehen.

5. Wie gehen wir mit den nicht amortisierbaren Investitionen um? Das Konzept des Bundesrates und der Mehrheit der Kommission geht davon aus, dass diese Frage im Förderabgabegesetz (FAG) geregelt ist, dessen Grundnorm - der Verfassungsartikel - ja im Herbst der Volksabstimmung unterbreitet wird. Die Mehrheit der Kommission sieht im Gesetz vor, dass das FAG mit dem EMG, dem Elektrizitätsmarktgesetz, verknüpft werden soll. Ein Scheitern des FAG im Herbst würde bedeuten, dass auch das EMG nicht in Kraft treten könnte. Das ist die brisante Ausgangslage, die hier zu diskutieren und zu klären ist. Es liegen auch Anträge vor, die NAI - die nicht amortisierbaren Investitionen - direkt im EMG selber zu regeln; auch das ist ein politisch äusserst brisantes Thema.

Die Kommission hat sich nach ausgiebigen Hearings an mehreren Sitzungen sehr intensiv mit dieser Vorlage auseinander gesetzt. Ich möchte Ihnen jetzt schon sagen, dass es auch wichtig ist, dass der Rat eine gewisse Disziplin übt und sich an den Mehrheitsanträgen der Kommission orientiert. Die Punkte, wo politischer Bedarf an Diskussion und an entsprechender Meinungsbildung besteht, habe ich angesprochen; sie erfordern dann noch genügend Zeit und auch Kraft, um befriedigende Lösungen zu finden.

In diesem Sinne hoffe ich, dass Sie auf diese Vorlage eintreten werden.