Glättli Balthasar · Nationalrat · 2019-03-13
Glättli Balthasar · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2019-03-13
Wortprotokoll
Ich erinnere mich, etwas erstaunt gewesen zu sein - im positiven Sinne -, als im Rahmen der Prüfungen der Geschäftsprüfungskommission Alfred Heer von der Zürcher SVP zum Thema der Haft für Minderjährige im Ausländerbereich ganz klar sagte, dass es eigentlich ja nicht sein könne, dass man Minderjährige einsperre. In den meisten Fällen ist es so, dass es sogar Minderjährige sind, deren Familie auch da ist. Das heisst, dass es sich dabei um Situationen handelt, bei denen man auch andere Mittel einsetzen könnte.
Sie erinnern sich: Auch Politikerinnen und Politiker wie Bürgerinnen und Bürger, die für eine rechte Politik und eine harte Ausländerpolitik sind, brachten ihr Entsetzen zum Ausdruck, als in den Vereinigten Staaten ruchbar wurde, wie Minderjährige sozusagen auf Anleitung des Präsidenten eingesperrt wurden. Es gibt - und das ist, glaube ich, gut so - in unserer Gesellschaft noch einen gewissen Respekt davor, dass man Kindern einen besonderen Schutz zukommen lässt. Das ist, so hoffe ich - obschon die Kommissionsmehrheit beantragt, der Initiative keine Folge zu geben -, etwas, das nicht nur rechtlich festgehalten ist. Natürlich gibt es die Kinderrechtskonvention, und es gibt die Kritik an der Schweiz vonseiten von Gremien, welche die Bekämpfung der Folter zum Ziel haben. Aber ich bin noch nicht bereit, die Hoffnung aufzugeben, dass es in dieser Schweiz unter uns Menschen, die wir Politiker ja auch sind, einen Grundkonsens gibt, dass man Kinder nicht ins Gefängnis sperren darf, und dies nur, weil sie sich ohne gültigen Aufenthaltstitel in unserem Land befinden. Um genau das geht es.
Kollegin Mazzone hat es ausgeführt: Es gibt durchaus Massnahmen, die dem Interesse der Schweiz, eine geordnete Rückführung zu ermöglichen, Rechnung tragen, ohne dass man Haft anwendet. Es gibt in diesem Land durchaus Kantone - Kollegin Mazzone hat es angeführt, ich muss die Aufzählung der Kantone nicht wiederholen -, die von sich aus freiwillig auf dieses Mittel verzichten, ohne dass es dann heisst, dass sie dem Rechtsinteresse nicht zum Durchbruch verhelfen könnten. Man kann hier auf eine anständige Art und Weise handeln.
Wenn man eine Gesellschaft an ihrer Menschlichkeit misst, ist der Umgang mit Kindern einer der deutlichsten Massstäbe. Ich fände es traurig, wenn in diesem Land dieser Konsens nicht mehr bestehen würde. Wir haben auch in unserem Strafrecht eine ganz klare Unterscheidung: Wir sagen, dass das Jugendstrafrecht nicht hauptsächlich dazu dient, Jugendliche ins Gefängnis zu stecken, sondern einen ganz anderen Ansatz verfolgt.
Wenn die Mehrheit, die zu dieser parlamentarischen Initiative leider Nichtfolgegeben empfiehlt, in den Erwägungen dann noch schreibt, es liege ja auch in der Verantwortung der Eltern, freiwillig zurückzureisen - dann könnten sie ja ihre Kinder aus dieser Haft befreien -, macht sie die Kinder damit zu Geiseln ihrer Eltern. Das ist aus meiner Sicht wirklich etwas, was in einem anständigen Rechtsstaat nicht passieren dürfte. Diese Kinder können nichts für die Entscheidung ihrer Eltern, und sie sollen dafür auch nicht mit Gefängnis bestraft werden.