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Brand Heinz · Nationalrat · 2019-03-14

Brand Heinz · Nationalrat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2019-03-14

Wortprotokoll

Wir haben hier eine kleine Differenz zu bereinigen, eine Differenz, welche der Ständerat bei der Beratung dieses Geschäftes geschaffen hat. Es geht um die Differenz bei Artikel 64 Absatz 3. Der Ständerat hat bei dieser Bestimmung eine sprachliche Präzisierung vorgenommen, und zwar in dem Sinne, dass er den Begriff "Kosten" durch den Begriff "Bruttokosten" ersetzt hat. Inhaltlich führt diese Präzisierung bzw. Ergänzung zu keinem Unterschied. Es ist einfach eine sprachliche Anpassung mit Blick auf die Übereinstimmung von Gesetz und Botschaft. Die Kommission beantragt ohne Gegenstimme Zustimmung.

In Zusammenhang mit der Beratung dieses Geschäftes hatte die Kommission noch über einen Ordnungsantrag zu befinden, welcher diese Vorlage in das Kostendämpfungsprojekt des Bundesrates integrieren wollte. Zur Begründung wurde darauf hingewiesen, dass dieses Geschäft sachlich auch in das Kostendämpfungsprogramm gehöre, dass es sachlich dazu passe und durchaus damit kombiniert werden könne. Es sei deshalb in dieses Kostendämpfungsprojekt des Bundesrates zu integrieren, weil damit eben auch sichergestellt werden könne, dass es eine Opfersymmetrie zwischen Prämienzahlern, Leistungserbringern, Kostenträgern usw. gebe. Der Antrag lautete erstens auf Sistierung des Geschäftes und zweitens auf Integration in das Kostendämpfungsprogramm. Die Kommission hat diesen Ordnungsantrag mit 12 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt.

Lediglich der Vollständigkeit halber weise ich bei dieser Gelegenheit noch darauf hin, dass es noch einen zweiten Ordnungsantrag zur Motion 18.4096 gegeben hat. Ich fühle mich aber als Kommissionssprecher nicht befugt, zu diesem Geschäft Stellung zu nehmen, weil ich wie gesagt nur Kommissionssprecher für das Geschäft 18.036 bin.