Weibel Thomas · Nationalrat · 2019-03-14
Weibel Thomas · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2019-03-14
Wortprotokoll
Das ATSG enthält Regelungen, die grundsätzlich für alle Sozialversicherungszweige gelten, mit Ausnahme der beruflichen Vorsorge. Mit der vorliegenden ATSG-Revision will der Bundesrat verschiedene Revisionsanliegen, welche aus dem Parlament an ihn herangetragen, in der Rechtsprechung erkannt und in der Lehre angesprochen wurden, umsetzen.
Mit der Revision sollen die Abläufe bei der Bekämpfung des Versicherungsmissbrauchs verbessert werden. Konkret: Renten oder Taggelder können nicht nur dann sistiert werden, wenn sich jemand im Straf- oder Massnahmenvollzug befindet, sondern auch, wenn jemand ungerechtfertigt den Straf- oder Massnahmenvollzug nicht antritt. Es wird geregelt, wie die Leistungen vorsorglich eingestellt werden können, wenn ein begründeter Verdacht auf unrechtmässige Leistungserwirkung besteht. Die Frist für die Rückforderung von unrechtmässig bezogenen Leistungen wird verlängert. Es wird zudem geregelt, wann Beschwerden oder Einsprachen bei Leistungsverfügungen keine aufschiebende Wirkung mehr haben sollen und wer die Mehrkosten trägt, die infolge der Bekämpfung von ungerechtfertigtem Leistungsbezug entstehen. Weiter wird die Kostenpflicht der kantonalen sozialversicherungsrechtlichen Gerichtsverfahren neu geregelt. Heute gilt eine Kostenpflicht einzig im Bereich der Invalidenversicherung. Neu soll es allen dem ATSG unterstehenden Sozialversicherungen möglich sein, den Parteien Gerichtskosten für die Beschwerdeverfahren, soweit das Gesetz der entsprechenden Versicherung dies ausdrücklich vorsieht, aufzuerlegen. Zudem werden mit der Revision die Systeme der sozialen Sicherheit der Schweiz und der EU besser koordiniert, etwa mit Bestimmungen zum elektronischen Datenaustausch. Das alles unterstützen wir Grünliberalen.
Der Ständerat hat die Vorlage in der Herbstsession mit nur geringfügigen Anpassungen gutgeheissen. Abgelehnt hat er den Entwurf des Bundesrates zur Genehmigung von Sozialversicherungsabkommen. Der Bundesrat möchte Abkommen mit ähnlichem Inhalt wie bereits bestehende vom fakultativen Referendum ausnehmen.
Die SGK ist mit 17 zu 7 Stimmen auf die Vorlage eingetreten. In der Detailberatung sind wir im Wesentlichen den Beschlüssen des Ständerates bzw. der Vorlage des Bundesrates gefolgt.
Wir Grünliberalen begrüssen insbesondere die Einführung einer differenzierten Kostenpflicht in Verfahren der verschiedenen Sozialversicherungseinrichtungen vor kantonalen Versicherungsgerichten. Wir erwarten uns davon eine Entlastung der kantonalen Gerichte, weil negative Anreize zur Prozessverlängerung gemindert und unnötige Gerichtsfälle vermieden werden. Die Differenzierung minimiert also die Bürokratie und gibt dennoch ein Signal, dass Verfahren nicht kostenlos sind.
Wir sind der Meinung, dass internationale Versicherungsabkommen nicht systematisch vom fakultativen Referendum ausgenommen werden sollen, und folgen hier der Mehrheit und dem Ständerat. Wir unterstützen es auch, dass die Versicherer einer Person die Mehrkosten auferlegen können, die wissentlich mit unwahren Angaben eine Versicherungsleistung erwirkt.
Wir Grünliberalen treten auf die Vorlage ein und folgen überall der Mehrheit. Das heisst, wir lehnen alle Minderheitsanträge und auch den Einzelantrag Schenker Silvia ab.
Im Sinne einer effizienten Ratsdebatte werde ich in der Detailberatung das Wort nicht mehr ergreifen.