Lohr Christian · Nationalrat · 2019-03-14
Lohr Christian · Nationalrat · Thurgau · CVP-Fraktion · 2019-03-14
Wortprotokoll
Erlauben Sie mir, noch einige kurze Bemerkungen zu dem zu machen, was in der Eintretensdebatte erwähnt wurde.
Ich denke, die Kommission steht voll dahinter, dass Leistungen, die ausgerichtet werden, im Sozialversicherungsrecht einer guten gesetzlichen Grundlage bedürfen. Sie müssen gerecht sein, und es müssen Regeln bestehen, die klar, verständlich und auch nachvollziehbar sind.
Es wurde erwähnt, dass alle - wir alle, um es deutsch und deutlich zu sagen - einmal von dieser Gesetzgebung betroffen sein können. Das darf uns aber sicher nicht davon abhalten, die gesetzlichen Grundlagen sauber und vertieft zu erarbeiten. Es wurde erwähnt, dass verschiedene Revisionsanliegen noch nicht aufgenommen worden sind. Das hat uns auch der Fachmann, Professor Thomas Gächter von der Universität Zürich, in seinem Referat vor der Eintretensdebatte in der Kommission bestätigt. Man muss sich aber auch bewusst sein, dass diese Gesetzgebung eben auch in einem Prozess drin steckt. Es wird auch in den nächsten Jahren wieder Entwicklungen geben. Ich muss kein wahnsinnig guter Prophet sein, um voraussagen zu können, dass wir in ein paar Jahren wieder revisionsmässig tätig sein müssen. Ein Beispiel ist auch, dass man das Thema Überwachung, also die Observationsthematik, bereits vorab an der vergangenen Urnenabstimmung zu Ende geführt hat. [PAGE 334]
Es wurde gesagt, dass einschneidende Massnahmen getroffen werden, die ihre Wirkungen haben. Das ist richtig, und das verlangt natürlich auch immer wieder, dass man die ganze Geschichte mit Augenmass und menschlicher Vernunft anschaut und die Verhältnismässigkeit berücksichtigt. Uns wurde diesbezüglich aber auch von der Verwaltung zugesichert, dass das ein - so nenne ich das jetzt einmal - eiserner Grundsatz ist, dem man sich immer verpflichtet fühlt.
In diesem Zusammenhang möchte ich kurz darauf eingehen, dass man dieser Vorlage ein wenig unterstellt, sie wolle zusätzliches Misstrauen streuen. Aus Sicht des Berichterstatters kann ich sicher sagen: Das ist nicht die Absicht. Es geht unter anderem - und da berufe ich mich eben auch auf die Verwaltung bzw. auf den Direktor des Bundesamtes für Sozialversicherungen, Jürg Brechbühl, der dies in der Kommissionssitzung explizit gesagt hat - eben auch darum, mit verschiedenen Regelungen den Schutz der Betroffenen zu sichern und eine faire Regelung zu machen. Ich nenne ein Beispiel: Schauen Sie die Regelung an, wonach man nur Zahlungen vornehmen soll, die eine gute Basis und eine gesetzliche Grundlage haben. Wenn man eine Auszahlung macht und diese dann wieder zurückfordert, kann diese Rückforderung für die betroffene Person eine noch schlimmere Situation auslösen.
Diese Revision basiert auf einem Sammelsurium an Erfahrungen aus der Praxis der letzten Jahre. Es ist versucht worden, zu koordinieren und zu verbessern.
Deshalb empfiehlt Ihnen die Kommission mit 17 zu 7 Stimmen, auf das Geschäft einzutreten.