David Eugen · Ständerat · 2002-06-19
David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-06-19
Wortprotokoll
Der Antrag zu Artikel 11b geht zurück auf den gleich lautenden Antrag des Bundesrates in Artikel 18 - Sie finden ihn weiter hinten auf der Fahne. Der Antrag der Minderheit stimmt also überein mit dem Antrag des Bundesrates und dem Beschluss des Nationalrates.
Warum sind wir von der Minderheit der Meinung, dass diese Möglichkeit gegeben bleiben soll? Wie Sie alle wissen, erleben wir immer mehr, dass die Berufsbildung eine sehr dynamische Angelegenheit ist. Unser Berufsbildungssystem hat - und das haben die Neunzigerjahre auch bewiesen - zum Teil darunter gelitten, dass es zu statisch konzipiert war, dass die Möglichkeit einer schnellen Reaktion auf die Veränderungen des Arbeitsmarktes nicht hinreichend vorhanden waren. Wir mussten in der zweiten Hälfte der Neunzigerjahre deswegen mit den Lehrstellenbeschlüssen praktisch mit Dringlichkeitsrecht und auch nicht hinreichend vorbereitet intervenieren.
Wir von der Minderheit wollen hier wie der Bundesrat dieses Instrument im Gesetz belassen, im Interesse einer flexiblen Antwort auf Veränderungen am Arbeitsmarkt und insbesondere am Lehrstellenmarkt. Wir können keineswegs davon ausgehen, dass sich nach diesen eher turbulenten Zeiten in den Neunzigerjahren die Dinge jetzt einfach beruhigen werden und wir wieder für viele Jahre eher eine statische Situation haben, sei es beim Angebot, sei es nachfrageseitig. Im Gegenteil bin ich der Überzeugung: Unsere Berufsbildung wird weiterhin sehr grossen Veränderungsprozessen unterworfen sein, insbesondere von der technologischen Seite her. Da kommt vieles auf uns zu: neue Berufsbilder, neue Anforderungen in verschiedensten Bereichen.
Wir haben festgestellt, dass sich bestimmte Branchen aus verschiedenen Gründen teilweise auch aus der Lehrlingsausbildung zurückziehen. Wir haben festgestellt, dass bestimmte Branchen wie beispielsweise die Informatikbranche zuerst gar nicht richtig in die Lehrlingsausbildung hineingegangen sind. Denn die Informatikbranche bestand eben zu einem grossen Teil aus vielen Kleinbetrieben, die noch keinen Erfahrungshintergrund mit der Lehrlingsausbildung usw. hatten.
Mit anderen Worten: Wir müssen das Berufsbildungssystem als reaktives und flexibles System verstehen, das sich immer in einer gewissen Veränderung befindet, und auf die Veränderung müssen die Verantwortlichen der Berufsbildung reagieren.
Nun macht die Mehrheit geltend, das sei eben staatlicher Interventionismus. Mit dem Berufsbildungsgesetz übernehmen Bund und Kantone eine ganz grosse Verantwortung in diesem Bereich. Die Berufsbildung ist nicht dem Privatsektor überlassen, sondern sie ist eine Verbundaufgabe zwischen [PAGE 503] Bund und Kantonen und dem Privatsektor, aber - das ist auch klar im Gesetz niedergelegt - der Bund hat zusammen mit den Kantonen auch eine Führungsfunktion, und er hat die Funktion, vor allem dann, wenn sich Ungleichgewichte und Fehlentwicklungen einstellen, rechtzeitig die Weichen in die andere Richtung zu stellen.
Was wichtig ist und was der Bundesrat in seiner Botschaft zu diesem Artikel auf Seite 5752 auch schreibt, ist Folgendes: Man will mit diesem Instrument keine Sachzwänge auf Dauer schaffen, sondern es soll so sein, dass man überbrückt, bis die normalen Kanäle, die allenfalls angepasst wurden, wieder richtig ihre Funktion erfüllen können. Aber zuzuwarten, bis diese Kanäle organisiert sind, ist falsch. Das haben die Neunzigerjahre gezeigt.
Daher bitte ich Sie, diese Möglichkeit von Artikel 11b - im Entwurf des Bundesrates Artikel 18 - im Gesetz zu belassen, wie es der Bundesrat vorschlägt.