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preparatory:AB 242675

Pezzatti Bruno · Nationalrat · Zug · FDP-Liberale Fraktion · 2019-03-14

Wortprotokoll

Ihre Kommission hat sich an der Sitzung vom 25./26. Oktober letzten Jahres im Anschluss an die Beratung der Vorlage 18.036, "Anpassung der Franchisen an die Kostenentwicklung", dazu entschieden, die vorliegende Kommissionsmotion einzureichen. Sie kam nach Abwägung der dafür respektive dagegen sprechenden Gründe zum Schluss, den Bundesrat zu beauftragen, die ordentliche Franchise gemäss Verordnung über die Krankenversicherung von 300 auf 500 Franken zu erhöhen. Die Kommissionsmotion wurde in diesem Sinne mit 15 zu 7 Stimmen - also deutlich - gutgeheissen.

Die Argumente der Kommissionsmehrheit lauten: Eine erhöhte Kostenbeteiligung seitens der Versicherten schafft grundsätzlich positive Anreize für selbstverantwortliches, kostenbewusstes Verhalten und senkt gleichzeitig die Prämienbelastung aller Versicherten. Damit kann die Krankenkassenprämienlast um rund 430 Millionen Franken, das heisst um 1,7 Prozent, gesenkt werden, wie der Bundesrat in seiner Antwort auf eine vorgängig eingereichte Interpellation festgehalten hat. Die Erhöhung der Mindestfranchise um 200 Franken pro Jahr würde zwar einerseits wegen der Kostenentwicklung zur erwähnten Mehrbelastung der betroffenen erwachsenen Personen führen, andererseits aber auch zu einer wirksamen Entlastung bei den Krankenkassenprämien aller Versicherten.

Die vom Departementsvorsteher, von der Verwaltung und von der Kommissionsminderheit vorgebrachten Hinweise, wonach sich wegen der erhöhten Kostenbeteiligung Teile der Bevölkerung den Arzt nicht mehr leisten könnten, müssen, so die Kommissionsmehrheit, relativiert werden. Personen in schwierigen wirtschaftlichen Verhältnissen erhalten Prämienverbilligungen, die pro Jahr mehrere Tausend Franken betragen können und damit weit über die Franchisenkosten hinausgehen. Je nach Situation kommen noch Ergänzungsleistungen und Hilflosenentschädigungen dazu. Diese staatlichen Unterstützungsleistungen gelten auch für chronisch kranke Menschen, die zwar meistens die maximale Kostenbeteiligung bezahlen dürften, die aber auch das grösste Interesse daran haben müssten, dass die Krankenversicherung im Gesamten bezahlbar bleibt und dass unnötige Spital- und Arztkonsultationen grundsätzlich von den Betroffenen selbst bezahlt werden.

Schliesslich weist die Kommissionsmehrheit darauf hin, dass die erwähnten Einsparungen in der Höhe von 430 Millionen Franken auch das Budget der öffentlichen Hand entlasten. Diese Einsparungen ermöglichen es den Kantonen, Prämienverbilligungen auch weiterhin bedarfsgerecht auszurichten.

Zu den Argumenten der Kommissionsminderheit: Die beantragte Mindestfranchise wird abgelehnt, weil sie vor allem Personen mit kleinen Einkommen - insbesondere ältere und chronisch kranke Menschen - betrifft. Zudem zweifelt die Kommissionsminderheit an der kostendämpfenden Wirkung der Massnahme. Es sei zu befürchten, dass erkrankte Personen den Arzt wegen der erhöhten Franchise zu spät aufsuchten, was nachträglich zu höheren Kosten für das Gesundheitswesen führen würde.

Die Kommission empfiehlt Ihnen mit 15 zu 7 Stimmen, die Motion anzunehmen.