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Thurnherr Walter · 2019-03-18

Thurnherr Walter · Aargau · 2019-03-18

Wortprotokoll

Das fragliche, derzeit getestete E-Voting-System ist in der Schweiz nicht in Betrieb. Gemäss der Post wurde der Mangel während der Entwicklungsphase erkannt, jedoch nicht vollständig behoben. Der Mangel betrifft die Umsetzung der universellen Verifizierbarkeit. Die universelle Verifizierbarkeit bildet die nächste Entwicklungsstufe der Systeme zur elektronischen Stimmabgabe. Die Bundeskanzlei wurde nach der Veröffentlichung des Quellcodes respektive während des laufenden öffentlichen Intrusionstests über den Mangel informiert. Am 12. März 2019 hat die Bundeskanzlei die Öffentlichkeit per Medienmitteilung informiert. Weshalb der Mangel in der Entwicklungsphase nicht vollständig behoben wurde, ist Gegenstand von Abklärungen. Die Post wurde bei Bekanntwerden des Mangels aufgefordert, die Ursachen zu analysieren und die Sicherheitsprozesse zu überprüfen. Die Post wird aufzeigen müssen, wie sie sicherstellt, dass entsprechende Mängel verhindert werden.

Der Bund wird vor dem Hintergrund dieser Vorkommnisse den Zertifizierungs- und Zulassungsprozess evaluieren. Mit dem festgestellten Mangel erfüllt das System der Post die gesetzlichen Anforderungen an ein System mit universeller Verifizierbarkeit nicht.

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