Thurnherr Walter · 2019-03-18
Thurnherr Walter · Aargau · 2019-03-18
Wortprotokoll
Das fragliche, zurzeit getestete E-Voting-System ist in der Schweiz nicht in Betrieb. Der Bundesrat beurteilt den festgestellten Mangel jedoch als erheblich. Die Sicherheitsanforderungen der Verordnung der Bundeskanzlei über die elektronische Stimmabgabe sind damit nicht erfüllt. Das System würde keine Grundbewilligung für den Einsatz als vollständig verifizierbares System erhalten. Die Post wurde bei Bekanntwerden des Mangels aufgefordert, die Ursachen zu analysieren und die Sicherheitsprozesse zu überprüfen. Die Post wird aufzeigen müssen, wie sie sicherstellt, dass entsprechende Mängel verhindert werden.
Der Bund wird, wie bereits angekündigt, nach Abschluss des öffentlichen Intrusionstests den Zertifizierungs- und Zulassungsprozess prüfen. Er wird darüber hinaus klären, ob weitere Korrekturen am neuen System notwendig sind und ob ein Anpassungsbedarf am bestehenden System besteht. Die Prüfberichte der KPMG sind im Besitz der Post. Der Bundesrat würde eine Publikation der Berichte als Transparenzmassnahme begrüssen. Das Vertrauen der Stimmberechtigten in die korrekte Ermittlung von Abstimmungs- und Wahlergebnissen ist unerlässlich. Aus diesem Grund sind die Anforderungen an die E-Voting-Systeme hoch. Massnahmen wie die Offenlegung des Quellcodes und der öffentliche Intrusionstest schaffen Transparenz und sollen dazu beitragen, die Systeme, wo nötig, zu verbessern und das Vertrauen in die E-Voting-Systeme zu sichern.