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Thurnherr Walter · 2019-03-18

Thurnherr Walter · Aargau · 2019-03-18

Wortprotokoll

Das fragliche, zurzeit getestete E-Voting-System ist in der Schweiz noch nicht in Betrieb. Der Bundesrat beurteilt den festgestellten Mangel jedoch als erheblich. Ein solcher müsste bereits während der Entwicklungsphase, spätestens aber bei der Zertifizierung entdeckt und behoben werden. Die Post wurde bei Bekanntwerden des Mangels aufgefordert, die Ursachen zu analysieren und die Sicherheitsprozesse zu überprüfen. Die Post wird auch aufzeigen müssen, wie sie sicherstellt, dass entsprechende Mängel verhindert werden.

Die Zertifizierung ist in Artikel 7 der Verordnung der Bundeskanzlei über die elektronische Stimmabgabe sowie in Ziffer 5 des Anhangs dieser Verordnung geregelt. Die Zertifizierungsstelle muss über eine Akkreditierung der Schweizerischen Akkreditierungsstelle verfügen. Die Zertifizierung des künftigen wie auch des bestehenden Systems der Post wurde durch die KPMG vorgenommen. Das zugrunde liegende kryptografische Protokoll wurde durch die ETH Zürich geprüft. Auftraggeber ist die Post.

Der Bundesrat würde eine Publikation des Zertifizierungsberichtes durch die Post als Transparenzmassnahme begrüssen. Aus dem gefundenen Mangel lassen sich keine Rückschlüsse auf das aktuell eingesetzte System ziehen. Der Bund wird jedoch nach Abschluss des öffentlichen Intrusionstests den Zertifizierungs- und Zulassungsprozess prüfen. Er wird darüber hinaus klären, ob weitere Korrekturen am neuen System notwendig sind und ob beim bestehenden System ein Anpassungsbedarf besteht.