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Müller Damian · Ständerat · 2019-03-18

Müller Damian · Ständerat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2019-03-18

Wortprotokoll

Ich habe dieses Postulat letztes Jahr eingereicht, weil die Vernehmlassung zur Teilrevision der Kernenergieverordnung mehrheitlich kritisch ausgefallen ist; nicht nur vonseiten der Gesundheits- und Umweltverbände, sondern auch vonseiten der Vertreter des Bevölkerungsschutzes sowie natürlich einer grossen Anzahl unserer Kantone, aber auch von Anwaltsverbänden und sogar der Eidgenössischen Kommission für Strahlenschutz. Wir haben bereits im letzten Sommer darüber debattiert. Damals haben wir beschlossen, dass wir mein Postulat - wie das schon mein Vorredner ausgeführt hat - der Kommission zur Vorberatung zuweisen. Aus meiner Sicht hat die Kommission eine ausführliche Debatte über mein Postulat geführt und den nachvollziehbaren, einstimmigen Entscheid getroffen, ein Kommissionspostulat einzureichen. Trotz dieses offenen Kommissionspostulates hat der Bundesrat im letzten Dezember das Inkrafttreten der revidierten Kernenergieverordnung beschlossen, ohne dass bei den in der Kritik stehenden Aspekten eine Anpassung erfolgt wäre.

Ich muss sagen, dass mich dieses Vorgehen überrascht hat und dass ich es als schlechten Stil erachte, wenn die Kommission und einige Fachexperten für Strahlenschutz derart übergangen werden! Die offenen Fragen haben sich mit dem Beschluss nicht aufgelöst, vielmehr wurden die bisherigen Argumente im Beschluss einfach wiederholt. Die damalige Bundesrätin und das Bundesamt für Energie begründeten die Dringlichkeit der Teilrevision unter anderem mit einem hängigen Gerichtsverfahren gegen das Atomkraftwerk Beznau in genau den Punkten, die in der Revision unter anderem angepasst wurden. Unter anderem wurde auch davon gesprochen, dass je nach Entscheid des Gerichtes der Betrieb sämtlicher AKW in diesem Land infrage gestellt wäre. Im Lichte dieses Horrorszenarios wurde auch mein Postulat gesehen, was mich einigermassen erstaunte - als ob man mit einem Postulat alle AKW abschalten könnte. Das sei den Berichterstattern von den Medien verziehen, aber ich muss trotzdem erwähnen, dass mein Postulat, das eine vertiefte Überprüfung der Auswirkungen einer Verordnungsrevision auf die Bevölkerung durch unabhängige Fachleute fordert, wirklich nicht dazu führt, dass alle Kernkraftwerke in diesem Land infrage gestellt würden. Erst recht sollte man dann ein Fragezeichen setzen. Auch zeugt das Vorpreschen von wenig Vertrauen in unsere Gerichte, die ja unter anderem auch angewiesen sind, Treu und Glauben und die Verhältnismässigkeit in ihren Urteilen zu berücksichtigen.

Dass nicht alles so heiss gegessen wird, wie es gekocht wird, hat sich mittlerweile gezeigt. Die Revision hat sich nämlich mittlerweile als relativ unnötig erwiesen, hat doch noch vor Inkrafttreten der neuen Kernenergieverordnung im Januar das Bundesverwaltungsgericht der Atomaufsicht Ensi und der Axpo als Betreiberin des AKW Beznau auf die alte Verordnung bezugnehmend in allen Punkten Recht gegeben. Der Weiterbetrieb des AKW Beznau und erst recht der übrigen Kernkraftwerke war damit nie auch nur eine Sekunde lang infrage gestellt.

Ein ungutes Gefühl aufgrund der ungeklärten Fragen bleibt dennoch bei mir zurück. Wie steht es um den Schutz der Bevölkerung, und wie verhält es sich nun mit den erwähnten Massnahmen für den Strahlenschutz? War die, wie es sich im Nachhinein gezeigt hat, unnötige Aufhebung des Ausserbetriebnahmekriteriums in der Revision auch richtig? Ich plädiere sehr dafür, dass die damit verbundenen offenen Fragen jetzt gerade umso mehr angegangen werden. Der Weiterbetrieb der Kernkraftwerke ist nicht gefährdet. Wir können die Widersprüche sachdienlich angehen. Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes wurde zwar angefochten, und das Bundesgericht hat nun in der Causa zu urteilen. Doch für mich gilt, was ich auch immer gesagt habe: Ich halte es für gescheiter, die offenen Fragen nicht nur durch die Richter, sondern durch unabhängige Fachleute beantworten zu lassen. Mit der Kommission für Strahlenschutz gibt es bereits ein ausgewiesenes Fachgremium, das sich der Fragen annehmen und sich noch vertiefter mit diesen Widersprüchen befassen könnte, als es das im Rahmen der Vernehmlassung und der Anhörungen tun konnte. Ich kann mir auch einen Ausschuss der Kommission vorstellen, der zum Beispiel durch weitere Fachleute ergänzt würde.

Ich habe mich aber entschlossen, mein Postulat zugunsten des Kommissionspostulates zurückzuziehen, das meine zentralen Anliegen auch enthält. Ich möchte Sie dazu aufrufen, das Kommissionspostulat anzunehmen und einen Prüfbericht in Auftrag zu geben.