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Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2019-03-18

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2019-03-18

Wortprotokoll

Gerne möchte ich noch ein paar Worte zum Eintreten auf die Vorlage 18.068 sagen. Sie haben die Ausführungen von Herrn Bundesrat Cassis zur Vorlage 18.067 gehört.

Bei der Vorlage 18.068 geht es um die Änderung des Asylgesetzes zur Schaffung einer Kompetenzdelegation an den Bundesrat zum Abschluss von Abkommen mit EU-Mitgliedstaaten über die Umsetzung des Rahmenkredites Migration. Der Rahmenkredit Migration soll besonders belasteten EU-Mitgliedstaaten dabei helfen, besser mit irregulärer Migration und mit Asylgesuchen umgehen zu können, und sie sollen in ihren Anstrengungen unterstützt werden, damit sie Strukturen für die Aufnahme von Schutzsuchenden schaffen und ein effizientes Asylverfahren mit Rückkehrverfahren durchführen können. Damit ein solcher Rahmenkredit Migration die nötige Flexibilität hat und eben auch dort schnell eingesetzt werden kann, wo er benötigt wird, soll er grundsätzlich allen EU-Mitgliedstaaten offenstehen. Im Vordergrund stehen aber selbstverständlich die Mittelmeer-Anrainerstaaten, die besonders belastet sind. Wie bei der Umsetzung des Rahmenkredites Kohäsion wird die Schweiz auch zur Umsetzung des Rahmenkredites Migration mit jedem Partnerland ein bilaterales Abkommen abschliessen. Dort werden der Inhalt des Abkommens, die Modalitäten sowie verschiedene Grundsätze der Zusammenarbeit geregelt.

Es geht bei der vom Bundesrat vorgeschlagenen Änderung des Asylgesetzes also nicht darum, eine gesetzliche Grundlage für den Rahmenkredit Migration an sich zu schaffen; diese besteht bereits heute. Der neue Artikel 114 des Asylgesetzes soll dem Bundesrat lediglich die Kompetenz geben, die für die Umsetzung nötigen Rahmenabkommen mit Partnerstaaten abzuschliessen. Andernfalls müsste man jedes Mal für relativ kleine Beiträge an die Bundesversammlung gelangen. Es geht ja um einen Kredit von insgesamt 190 Millionen Franken, der über zehn Jahre in verschiedenen Tranchen verwendet wird. Es werden hier verschiedene Programme abgeschlossen, wahrscheinlich etwa drei Programme mit einer Laufzeit von drei bis vier Jahren.

Nun, die Mehrheit Ihrer Staatspolitischen Kommission folgt dem Beschluss des Ständerates vom Dezember 2018 und beantragt Eintreten und Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates. Eine Minderheit Ihrer Kommission, eine Minderheit Glarner, beantragt, auf die Vorlage nicht einzutreten. Ich bitte Sie jetzt schon, diesen Nichteintretensantrag abzulehnen und dann dem Bundesrat und der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen.

Nun noch ganz kurz zu den Schwerpunkten, aufgrund derer man diese Programme überhaupt im Migrationsbereich einsetzen möchte: Es geht einerseits um die Unterstützung der Asylverfahren und um die Verbesserung der Aufnahmeinfrastruktur für Asylsuchende und Migranten, andererseits um eine Unterstützung im Bereich der Rückkehr und der Reintegration. Der Fokus einer Zusammenarbeit soll eben auch gerade auf jene Bereiche gelegt werden, in welchen die Schweiz eine spezifische Expertise und Erfahrung bereitstellen kann. Das ist vor allem im Bereich der Rückkehr und der schnellen Asylverfahren der Fall.

Ich möchte Sie also bitten, auf die Vorlage 18.068 betreffend das Asylgesetz einzutreten und ihr zuzustimmen.