Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2019-03-19
Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2019-03-19
Wortprotokoll
Ich danke dem Berichterstatter, Herrn Ständerat Stöckli, für seine umfassende Berichterstattung und natürlich auch der Kommission für die positive Aufnahme dieses Geschäftes, das doch sehr wichtig ist.
Die Kontrolle an den Schengen-Aussengrenzen soll ab 2021 durch den Einsatz moderner Technologien verstärkt werden. Es soll ein Ein- und Ausreisesystem, eben das EES, eingeführt werden. Damit sollen die Ein- und Ausreisedaten wie auch die Einreiseverweigerungsdaten aller Drittstaatenangehörigen erfasst werden, wenn sie für einen kurzen Aufenthalt von höchstens 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen in den Schengen-Raum einreisen. Zudem soll ein freiwilliges System zur automatisierten Grenzkontrolle eingeführt werden. Schliesslich möchten wir - Herr Stöckli hat darauf hingewiesen - unabhängig von der Übernahme dieser Schengen-Weiterentwicklung eine Anpassung der Regelungen des Ausländer- und Integrationsgesetzes zu den Einreisevoraussetzungen vorschlagen; das betrifft Artikel 5 Absatz 3.
Eine weitere technische Neuerung im Schengen-Bereich, darauf möchte ich vielleicht noch kurz hinweisen, ist das zukünftige Europäische Reiseinformations- und Genehmigungssystem (Etias). Dieses ist nicht Gegenstand der heute zu beratenden Vorlage. Aber nach diesem System müssen sich ausländische Flugpassagiere, die nicht der Visumpflicht unterstehen, vor der Einreise im Internet anmelden und nähere Angaben zum geplanten Aufenthalt machen. Das ist ein System, das mit dem amerikanischen System vergleichbar ist. Hierzu wurde die Vernehmlassung am 13. Februar 2019 eröffnet.
Die Ziele der Einführung des EES sind die folgenden: Es geht um die Qualität der Grenzübertrittskontrollen. Diese wird durch die automatische Berechnung und Überprüfung der Dauer des zulässigen Aufenthalts im Schengen-Raum verbessert. Bis jetzt wusste man ja nicht, ob jemand ein "overstayer" war, sich also bereits 90 Tage im Schengen-Raum aufgehalten hatte. Jetzt weiss man automatisch, wie lange sich eine Person im Schengen-Raum aufgehalten hat. Damit können Personen, die keine Berechtigung mehr haben, sich im Schengen-Raum aufzuhalten, zuverlässig identifiziert werden. Die innere Sicherheit und die Möglichkeiten zur Bekämpfung des Terrorismus werden verbessert, indem den Strafverfolgungsbehörden Zugriff auf die erfassten Reisebewegungen gewährt wird. Es ist gerade bei sogenannten terroristisch motivierten Reisenden wichtig, dass man ihre Routen nachvollziehen kann, dass man allenfalls nachvollziehen kann, wo sie sich aufgehalten haben.
Im EES werden die Ein- und Ausreisedaten wie auch die Einreiseverweigerungen erfasst. Es werden Informationen zur Identität, zu den Reisedokumenten sowie biometrische Daten - es geht um vier Fingerabdrücke und das Gesichtsbild bei der ersten Einreise - im EES gespeichert. Die Daten von "overstayers" werden fünf Jahre lang gespeichert. Ich erwähne das, weil dies in der Kommission ein Thema war. Die Daten aller übrigen Drittstaatenangehörigen werden ab der letzten Ausreise aus dem Schengen-Raum drei Jahre lang gespeichert. Selbst bei jemandem, der nicht mehr im Schengen-Raum war, fängt also, sobald er ihn wieder betritt, diese Frist wieder an zu laufen. Das hilft natürlich bei der Identifizierung der Reisebewegungen.
Einen direkten Zugang zu den im EES gespeicherten Daten haben die Grenzkontrollbehörden, die Visumbehörden, dann die Behörden, die überprüfen, ob die Drittstaatenangehörigen die Voraussetzungen für die Einreise oder für den Aufenthalt im Schengen-Raum erfüllen. Für die Verhütung, Aufdeckung und Untersuchung terroristischer oder sonstiger schwerer Straftaten erhalten gewisse Strafverfolgungsbehörden der Schengen-Staaten auf begründeten Antrag an eine nationale Kontaktstelle auch Einsicht in die im EES gespeicherten Daten. In der Schweiz wird das Fedpol die Funktion der Einsatzzentrale übernehmen.
Der Schengener Grenzkodex wird aufgrund der Einführung des EES angepasst. Zusätzlich enthält diese Revision des Schengener Grenzkodexes folgende wichtige Neuerungen: erstens eine Automatisierung der Grenzkontrollen und zweitens ein nationales Erleichterungsprogramm für vielreisende Drittstaatenangehörige beim Grenzübertritt. Es besteht also neu die Möglichkeit zur automatischen Grenzkontrolle. Diese Möglichkeit besteht nicht nur bei Personen, die vorgängig im EES registriert wurden; sie ist bei allen in den Schengen-Raum Reisenden möglich, unabhängig von der Aufenthaltsdauer und der Nationalität. Voraussetzung dafür ist aber, dass die Personen älter als zwölf Jahre sind und über einen Reisepass verfügen, der mit einem Chip ausgestattet ist.
Die Vorlage des Bundesrates enthält die für die Automatisierung der Grenzkontrolle notwendigen gesetzlichen Grundlagen. Die zuständigen Grenzkontrollbehörden können in [PAGE 184] Zusammenarbeit mit den Flughafenbetreibern jedoch selber entscheiden - und das scheint mir wichtig -, ob sie diese Systeme einführen wollen oder nicht. Der Bundesrat - das hat Herr Stöckli gesagt - verzichtet auf die Einführung des nationalen Erleichterungsprogramms für vielreisende Drittstaatenangehörige, weil das Nutzerpotenzial aus Sicht des Bundesrates gering ist, die Prüfung der Anträge viele Ressourcen binden würde, die Wirtschaftlichkeit angesichts der Einführungskosten fragwürdig ist und zahlreiche andere Vorhaben im Schengen-Kontext anstehen, die wir umsetzen müssen. Dabei sollte man sich etwas konzentrieren. Bei Bedarf sollte dieses System, das NFP, nach Einführung des EES eingeführt werden. Es kann für alle Schengen-Staaten wieder geprüft werden.
Herr Stöckli hat es bereits erwähnt: Unabhängig von den erwähnten Schengen-Weiterentwicklungen wird eine zusätzliche Anpassung des Ausländer- und Integrationsgesetzes vorgeschlagen. Sie betrifft die Voraussetzungen für die Einreise in die Schweiz für die Angehörigen von Drittstaaten. Die schon heute bestehende Kompetenz des Bundesrates, insbesondere aus humanitären Gründen Ausnahmen von den allgemeinen Einreisevoraussetzungen vorzusehen, soll im Ausländer- und Integrationsgesetz ausdrücklich geregelt werden. Diese Ausnahmemöglichkeit entspricht auch dem Schengener Grenzkodex.
Nun, ich habe es dargelegt, und der Berichterstatter Ihrer Kommission hat das ebenfalls getan: Das EES verbessert das Aussengrenzenmanagement und vereinfacht den Grenzübertritt für die Reisenden. Das EES hilft bei der Verhinderung und Aufdeckung von irregulärer Migration und unterstützt die Bekämpfung des Terrorismus sowie die Verfolgung von schweren Straftaten. Die zusätzliche Möglichkeit einer Automatisierung der Grenzkontrollen bei allen Reisen kann die Arbeit der Grenzkontrollbehörden deutlich erleichtern, insbesondere auch im Hinblick auf die in den nächsten Jahren zu erwartende Steigerung bei den Passagierbewegungen. Wir sprechen für 2025 von 650 Millionen Bewegungen, davon allein 250 bis 350 Millionen Bewegungen aus Drittstaaten.
Ich möchte Sie bitten, Ihrer Kommission und dem Bundesrat zu folgen und das vorliegende Geschäft gutzuheissen.