Müller Philipp · Ständerat · 2019-03-19
Müller Philipp · Ständerat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2019-03-19
Wortprotokoll
Erlauben Sie, dass ich die Motion Dobler in einen etwas grösseren migrationspolitischen Zusammenhang stelle. Wir hatten im Jahre 2018 eine Wanderungsbilanz von 54 763 Menschen. 44 Prozent dieser Menschen kamen aus Drittstaaten. Das eigentliche Problem - wenn man in diesem Bereich von Problem sprechen will - ist nicht mehr die EU mit ihrer Personenfreizügigkeit, sondern sind zunehmend Drittstaaten. Da spielt auch der Asylbereich eine Rolle, und der Familiennachzug spielt eine Rolle, insbesondere aus Gebieten des Balkans. Der zweite wichtige Aspekt ist, dass nicht einmal die Hälfte all dieser Leute - ich rede von der ständigen ausländischen Wohnbevölkerung - zum Arbeiten in die Schweiz gekommen ist. Daher ist auch die Aussage richtig, wie man sie in letzter Zeit wieder vermehrt liest, dass wir ein Problem beim Bruttoinlandprodukt pro Kopf haben. Es werden immer mehr Leute, und es kommen nicht alle zum Arbeiten respektive zum Beitragen an diesen Kuchen der Wertschöpfung.
In diesem Zusammenhang muss man sehen, was Kollege Dobler genau will. Wenn man die Zahlen anschaut, sieht man, dass seine Motion, was die Zahlen betrifft, eine sehr geringe Auswirkung hat. Wir wissen aber auch, dass wir in Artikel 121a der Bundesverfassung Kontingente haben; neustens steht das in der Verfassung, früher stand es nur im Gesetz. Zu diesen Kontingenten heisst es in Artikel 20 des Ausländergesetzes, der Bundesrat könne - er muss nicht, aber er kann - Höchstzahlen festlegen. Mittlerweile, nachdem es in der Verfassung steht, muss er das tun. Das tut er für Drittstaaten, nicht aber für die Europäische Union, mit der die Personenfreizügigkeit gilt. In diesem Sinne müsste der Bundesrat - und da verstehe ich ihn, wenn er die Ablehnung der Motion empfiehlt - eigentlich konsequenterweise sagen: "Nein, wir öffnen diese Türe nicht!" Auf der anderen Seite bin ich ganz klar der Meinung: Doch, wir sollten das tun! Wenn Sie, wie ich erwähnt habe, die Zahlen insgesamt anschauen, fällt die Auswirkung nicht ins Gewicht, und vor allem betrifft es eben Leute, die wir wollen, die wir brauchen, die wir benötigen und die helfen, dass bei uns Wertschöpfung entsteht, dann auch im Folgebereich. Daher stellt sich die Frage, warum der Bundesrat nicht beispielsweise Sonderkontingente für solche Doktoranden und ausländische Masterabsolventen - um diese geht es: Masterabsolventen und Doktoranden - einrichtet. Er könnte ja etwas kreativer sein. Es stellt sich die Frage, warum der Bundesrat hier nicht etwas kreativer ist und, statt einfach die Motion mit Hinweis auf die Kontingentspolitik zur Ablehnung zu empfehlen, halt eben vielleicht Sonderkontingente für diese Leute einrichtet.
Ob es dann juristisch richtig ist, wenn man sie einfach nicht den Kontingenten unterstellt, wie das der Motionär fordert, das möchte ich jetzt einmal dahingestellt lassen. Aber es findet sich sicher eine Möglichkeit. Der Bundesrat ist ja auch sehr flexibel, wenn er die jährlichen Kontingente festlegt. Mal sind es 3500, mal sind es 4500 usw. Es waren auch schon mehr bei der ständigen ausländischen Wohnbevölkerung, ohne die kurzen Aufenthaltsbewilligungen.
In diesem Zusammenhang scheint mir die gesamte Migrationspolitik in der Schweiz nicht sehr intelligent. Es tut mir leid, aber wenn ich die Zahlen anschaue, muss ich zu diesem Schluss kommen. Ich müsste sogar weiter gehen und zum Schluss kommen, dass ein ausländischer Masterabsolvent oder Doktorand, wenn er in der Schweiz bleiben will, doch ein Asylgesuch einreichen soll, damit er sicher bleiben kann, mindestens für eine gewisse Zeit. Das war jetzt etwas [PAGE 186] provokativ, aber es ist ja eigentlich der Spiegel unserer Migrationspolitik, die wir heute betreiben.
In Würdigung der gesamten Migrationspolitik bitte ich Sie, die Motion Dobler im Sinn der Kommissionsmehrheit und im Sinn dessen, was die Kommissionspräsidentin gesagt hat, zu unterstützen.