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Graf Maya · Nationalrat · 2019-03-19

Graf Maya · Nationalrat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion · 2019-03-19

Wortprotokoll

Die grüne Fraktion beantragt Ihnen Eintreten auf die Revision des Familienzulagengesetzes und Zustimmung zu den drei wichtigen Anpassungen, die der Bundesrat beantragt und die auch die vorberatende Kommission, die SGK, bestätigt hat.

Das Familienzulagengesetz ist seit 2009 in Kraft und unterstützt mit Kinderzulagen und Ausbildungszulagen Familien und Alleinerziehende. Es ist ein wichtiges sozialpolitisches Instrument für die Stärkung und Unterstützung unserer Familien in der Schweiz. "Ein Kind, eine Zulage" muss dabei immer das Ziel sein, dafür setzen wir Grünen uns schon lange ein.

Anspruchsberechtigt sind heute Arbeitnehmende, Selbstständigerwerbende sowie Nichterwerbstätige mit bescheidenem Einkommen. Für selbstständige Landwirte und Landwirtinnen und deren Arbeitnehmende besteht sogar seit 1953 ein spezielles Bundesgesetz über Familienzulagen in der Landwirtschaft.

Keinen Anspruch auf Familienzulagen haben aber heute arbeitslose alleinerziehende Mütter, solange sie Mutterschaftsentschädigung der Erwerbsersatzordnung beziehen. Das ist eine Lücke in diesem wichtigen Gesetz zur Unterstützung von Familien und ihren Kindern. Mit der vorliegenden Revision soll diese Lücke nun geschlossen werden, und auch arbeitslose alleinerziehende Mütter sollen Anspruch auf Familienzulagen erhalten.

Als zweite wichtige Anpassung sollen Ausbildungszulagen ab Beginn der nachobligatorischen Ausbildung möglich sein. Nach geltendem Recht erhalten Eltern Ausbildungszulagen, sobald ihre Kinder das 16. Altersjahr vollendet haben. Viele Kinder beginnen aber heute ihre Berufslehre oder weiterführende Schulen, also die nachobligatorische Ausbildung, bereits früher. Daher beantragt der Bundesrat, dass neu der Anspruch auf Ausbildungszulagen bereits ab dem vollendeten 15. Altersjahr besteht.Die Mehrheit der SGK stellt nun aber fest, dass heute der Schuleintritt auch früher erfolgt oder Kinder eine Klasse überspringen und es somit Kinder gibt, die bereits vor ihrem vollendeten 15. Altersjahr eine Berufslehre machen oder eine weiterführende Schule besuchen. Daher schlägt sie vor, dass neu der Anspruch auf Ausbildungszulagen bereits ab dem vollendeten 14. Altersjahr besteht. Die grüne Fraktion unterstützt hier den Antrag der Mehrheit der SGK und lehnt den Einzelantrag Aeschi Thomas ab.

Die Minderheit Feri Yvonne schlägt im selben Artikel vor, die Dauer des möglichen Bezugs von Ausbildungszulagen von heute bis zum vollendeten 25. Altersjahr [PAGE 426] neu bis zum vollendeten 29. Altersjahr zu erhöhen. Viele junge Menschen befinden sich in der heutigen Zeit auch nach dem 25. Altersjahr noch in der Erstausbildung. Daher ist dies eine zeitgemässe und wichtige Anpassung. Bitte bedenken Sie bei diesen Entscheiden, dass die Zulage nur dann beansprucht wird, wenn eben auch eine Ausbildung absolviert und belegt wird und nicht einfach generell bis zum vollendeten 29. Altersjahr. Die Grünen unterstützen daher die Minderheit Feri Yvonne.

Die dritte vorgeschlagene Änderung im Familienzulagengesetz betrifft die Finanzhilfen an Familienorganisationen. Hier will der Bundesrat ganz zu Recht die gesetzlichen Grundlagen für diese wichtigen Finanzhilfen schaffen, die Organisationen, die in den Förderbereichen "Begleitung, Bildung und Beratung von Familien" sowie "Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit" tätig sind, unterstützen. Die grüne Fraktion unterstützt hier die Minderheit Feri Yvonne, die die Kann-Formulierung zur Gewährung von Finanzhilfen verbindlicher formulieren will.

Die grüne Fraktion beantragt Ihnen also, diesen wichtigen Anpassungen im Familienzulagengesetz und den Anträgen der Minderheit Feri Yvonne zum Wohl der Familien und ihrer Kinder in der Schweiz zuzustimmen.

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