Maissen Theo · Ständerat · 2002-06-19
Maissen Theo · Ständerat · Graubünden · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-06-19
Wortprotokoll
Wir haben schon verschiedentlich von diesen Bildungsverordnungen gehört und auch davon, was alles in diese Verordnungen aufgenommen werden muss. Diese Verordnungen werden, wie wir aus Erfahrung wissen, in der Umsetzung zum Teil wichtiger sein als das Gesetz. Es ist klar, dass vorgesehen ist, dass die Kantone mit einbezogen werden, wenn diese Verordnungen erlassen werden.
Bei diesem Artikel geht es aber um etwas anderes; es geht hier darum, dass bei der Weiterentwicklung der Verordnungen entsprechende Anträge und Eingaben eingebracht werden können. Vorgesehen ist im zweiten Satz von Absatz 1, dass die Organisationen der Arbeitswelt oder bei Bedarf das Bundesamt von sich aus Anträge stellen können, um in diesen Verordnungen gewisse Änderungen oder Anpassungen an Weiterentwicklungen vornehmen zu können. Es ist an sich selbstverständlich, dass der Bund von sich aus solche Änderungen vornehmen respektive in Diskussion bringen kann. Ich sehe deshalb nicht ein, warum hier die Kantone nicht genannt sind. Die Kantone tragen immerhin über drei Viertel der Kosten für diese Schulen. Ich denke deshalb, dass auch den Kantonen die Möglichkeit gewährt werden sollte, solche Anträge zu stellen, nachdem dies aufgrund dieser Bestimmung die Organisationen der Arbeitswelt und das Bundesamt tun können. Für mich ist klar, dass die Kantone dies so oder so tun können. Aber ich denke, weil das Bundesamt auch so oder so von sich aus solche Änderungen der Verordnung oder Anpassungen an die Weiterentwicklung einleiten kann - und dennoch erwähnt sind -, sollten die Kantone ebenfalls erwähnt werden.
Ich bitte Sie deshalb, meinem Antrag zuzustimmen.