Sauter Regine · Nationalrat · 2019-03-19
Sauter Regine · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2019-03-19
Wortprotokoll
Im Namen der Minderheit unserer Kommission beantrage ich Ihnen, hier dem Ständerat zu folgen - mit anderen Worten: diese Bestimmung zu streichen.
Ich habe zu dieser Bestimmung bereits in der letzten Runde gesprochen, und die Argumente bleiben die gleichen. Es geht hier darum, unsere Gesetzgebung jener der EU anzupassen, damit der Marktzugang für die Schweizer Produzenten von Medizinalprodukten nach wie vor gewährleistet bleibt. Wir wollen hier keinen Swiss Finish, d. h. keine speziellen Regelungen, die nur den Schweizer Markt betreffen - das ist hier nicht nötig.
Im Übrigen versprechen wir uns von diesen Bestimmungen auch nicht wirklich viel. Die Mehrheit argumentiert mit einem Gewinn an Sicherheit. Wir von unserer Seite können nicht sehen, wo dieser Gewinn sein sollte, wenn ein Arzt einem Patienten oder einer Patientin zuerst sagt, dass er eine Beteiligung an dieser oder jener Firma halte, und dann empfiehlt, dieses oder jenes Hüftgelenk einzusetzen. All die Skandale, die in den letzten Jahren passiert sind, hätten mit einer solchen Transparenzbestimmung sicher auch nicht verhindert werden können. Wenn schon, und das hat mein Kollege Philippe Nantermod vorhin bereits ausgeführt, müsste eine solche Bestimmung im Bundesgesetz über die universitären Medizinalberufe eingeführt werden - also dort, wo sie alle Berufsgruppen betrifft. Hier, im Bundesgesetz über Arzneimittel und Medizinprodukte, ist eine solche Bestimmung einfach nicht am richtigen Platz.
Zusammenfassend bitten wir Sie, hier dem Ständerat zu folgen - mit anderen Worten: die Differenz auszuräumen und das Gesetz zu bereinigen. [PAGE 432]