Schmid Martin · Ständerat · 2019-03-19
Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2019-03-19
Wortprotokoll
Die Argumente, die uns auch die Kommissionssprecherin vorgetragen hat, kann ich sehr gut nachvollziehen. Am Schluss, in der Abwägung, stehen wir auch vor der Frage: Sehen wir bei diesem Thema gesetzgeberischen Handlungsbedarf? Die Motion ist zugegebenermassen, wie das Herr Caroni gesagt hat, ein bisschen einseitig formuliert. Es ist eine Schwäche der Motion, dass sie sich auch begrifflich nur auf Dschihadisten bezieht. Das ist viel zu stark eingeengt.
Ich werde am Schluss dieser Abwägung dem Antrag von Herrn Minder zustimmen, damit der Bundesrat handeln muss, aber unter der Voraussetzung - und davon gehe ich aus -, dass er die Schranken der Bundesverfassung bei der Umsetzung der Motion beachten wird. Von der Kommissionssprecherin wurde zu Recht darauf hingewiesen, dass in Artikel 25 Absatz 3 der Bundesverfassung steht, dass niemand in einen Staat ausgeschafft werden darf, in dem Folter oder eine andere Art grausamer und unmenschlicher Behandlung oder Bestrafung droht. Die Motion bezieht sich aber auf unsichere Staaten. Für mich gibt es gegenüber dem heutigen Recht einen gesetzgeberischen Handlungsspielraum, der vonseiten des Bundesrates noch besser ausgenutzt werden kann. Die Spannbreite zwischen der Gesetzgebung und der Verfassungsbestimmung kann überprüft werden, ohne das Non-Refoulement-Prinzip zu brechen.
Aufgrund dieser Erwägungen bin ich eben der Auffassung, dass es ein Fehler von uns wäre, die Motion abzulehnen und das Thema ad acta zu legen. Vielmehr sollten wir der Frau Bundesrätin das Geschäft mit der Auflage übertragen, den von der Verfassung gegebenen Spielraum grösstmöglich zu nutzen, ohne das völkerrechtliche Prinzip zu brechen.
Mit dieser Begründung werde ich mir erlauben, der Motion zuzustimmen.