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Hadorn Philipp · Nationalrat · 2019-03-19

Hadorn Philipp · Nationalrat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2019-03-19

Wortprotokoll

Nach zwanzig Jahren gilt es nun, die NAD, die Neat-Aufsichtsdelegation, zu Grabe zu tragen. Auf Ende dieser Legislatur beantragen Ihnen dies Ihre Finanzkommission, aber auch die Stammkommissionen.

Rufen wir uns nochmals kurz in Erinnerung, worum es geht. Die Neue Eisenbahn-Alpentransversale, die Neat, ist ein Projekt mit drei Tunnels, das die Durchstiche durch den Lötschberg mit dem Lötschberg-Basistunnel, durch den Gotthard mit dem Gotthard-Basistunnel und durch den Ceneri mit dem Ceneri-Basistunnel beinhaltet.

Der Volkswille war klar: Am 27. September 1992 stimmten die Schweizer Stimmberechtigten der Neat-Vorlage mit 64 Prozent Jastimmen zu. Ziel: Der Güterverkehr sollte mit diesen Massnahmen von der Strasse auf die Schiene verlagert werden. Während die Tunnels durch den Lötschberg und den Gotthard bereits den Betreibern BLS bzw. SBB übergeben wurden, ist dies für den Ceneritunnel auf Ende 2020 vorgesehen. Die Kosten für das ambitiöse Vorhaben belaufen sich auf 24 Milliarden Schweizerfranken, dies inklusive Finanzierungskosten wie auch Teuerung, Mehrwertsteuer und Bauzinsen.

Einige Eckwerte: Die Oströhre des Lötschberg-Basistunnels hat eine Länge von 34,5 Kilometern, die Weströhre mit dem Rohbau eine Länge von 27,2 Kilometern. Baubeginn war 1994, eröffnet wurde der Tunnel 2007. Der Gotthard-Basistunnel hat eine Länge von 57,1 Kilometern. Baubeginn war[NB]1999, eröffnet wurde er im Juni 2016. Der Ceneri-Basistunnel hat eine Länge von 15,4 Kilometern. Baubeginn war[NB]2006, die Eröffnung ist geplant für 2020. Natürlich beinhalteten diese grossen Projekte unzählige Herausforderungen, Verzögerungen, Projektanpassungen und Kostendiskussionen, aber auch gerichtliche Verfahren, Todesopfer auf den Baustellen, technische Probleme sowie Abgrenzungsfragen zwischen Erstellern, zukünftigen Betreibern, aber auch dem Bundesamt für Verkehr.

Fragen stellten sich auch immer wieder zu Nachforderungen von Unternehmen, die zum grössten Teil nicht anerkannt werden konnten. Gelegentlich mussten auch Gerichte beigezogen werden. Vergabeverfahren führten ebenfalls zu gerichtlichen Auseinandersetzungen, was entscheidenden Einfluss auf Verzögerungen hatte und zu Zusatzkosten führte.

Seit 2011 bin ich nun Mitglied der Neat-Aufsichtsdelegation und durfte ihr zweimal als Präsident vorstehen. Aus dieser Erfahrung darf ich sagen: Natürlich hat sich eine Oberaufsicht mit vielen Problemen, Hindernissen, Herausforderungen und Streitereien auseinanderzusetzen. Versuchen wir aber gelegentlich, zwei Schritte zurückzutreten und das Gesamtbild zu betrachten, löst das Fazit Begeisterung aus. Wir haben ein einzigartiges Verkehrssystem auf der Schiene, das uns gerade auch heute, in den Diskussionen um Klimawandel, Emissionen und Nachhaltigkeit, besonders wichtig sein darf, ja sein muss. Verschiedene Delegationen aus anderen Ländern versuchten, von uns in Erfahrung zu bringen, wie es der Schweiz möglich war und ist, derartige Infrastrukturprojekte, deren Umsetzung faktisch eine Generation dauert, so erfolgreich umzusetzen. Allen Mitwirkenden sei an dieser Stelle herzlich gedankt, also auch den Denkenden, Planenden und Handelnden, oft unter Rahmenbedingungen, die Herausforderungen anderer Aufgaben massiv überschreiten - denken wir auch an die Arbeiten unter Tag.

Ihre Neat-Aufsichtsdelegation setzt sich aus zwölf Mitgliedern zusammen, je zwei Mitgliedern der Finanzkommissionen, der Geschäftsprüfungskommissionen und der Kommissionen für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates und des Ständerates. Die Aufgaben, Rechte und Pflichten, Zusammensetzung, Wahl der Mitglieder und des Präsidenten bzw. der Präsidentin sowie die Rechenschaftspflicht der NAD sind in Artikel 20 Absätze 3 bis 5 des Alpentransit-Gesetzes vom 4. Oktober 1991 geregelt. Die NAD prüft, ob die vom Bund bestellten Leistungen in der erforderlichen Qualität realisiert und der Kostenrahmen, die Termine, die vom Parlament gesprochenen Kredite sowie die rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen eingehalten werden. Dazu gehört die Prüfung der Projekt- und Aufsichtsorganisation sowie der Wahrnehmung der Aufsichts- und Steuerungsfunktionen durch den Bundesrat, das Eidgenössische Departement für Umwelt, Energie, Verkehr und Kommunikation und das Bundesamt für Verkehr.

Das Projekt mit einem Investitionsvolumen von rund 24 Milliarden Franken zeigt auf, dass Vorhaben wie solche gigantischen Jahrhundertwerke in unserem Land aller Kritik zum Trotz durchaus möglich sind. Dank der Konstrukte der Alptransit AG und der Oberaufsicht gelang es sicherzustellen, dass die Risiken technischer und finanzieller Art in den vergangenen Jahren kontinuierlich zurückgingen. Über die Erfolge und Schwierigkeiten wurde regelmässig gegenüber den Stammkommissionen und jährlich in den beiden Räten berichtet.

Heute erachten es die Stammkommissionen und die NAD als zweckmässig, die NAD per Ende der laufenden Legislatur aufzuheben und die Finanzdelegation mit der Oberaufsicht für diese Schlussphase zu betrauen. Es ist davon auszugehen, dass die Schlussabrechnung 2026 erfolgen wird. Um die NAD aufzulösen, müssen die Absätze 3, 4 und 5 von Artikel 20 des Alpentransit-Gesetzes aufgehoben werden. Die Details wird vielleicht mein Kollege noch erwähnen, oder ich kann noch Fragen dazu beantworten, wenn es gewünscht wird. Auch Ihre Finanzkommission unterstützt die Aufhebung.

Die NAD hat die Vorbereitungsaufgaben zur Sicherstellung eines reibungslosen Übergangs angegangen. Dieser soll im Herbst 2019 mit einem Schlussbericht erfolgen, der die Periode seit dem letzten Bericht bis zu diesem Zeitpunkt abdecken wird. Ich gehe davon aus, dass der Schlussbericht auch in diesem Rat dann noch behandelt wird.

Es ist uns ein grosses Anliegen, dass die Oberaufsicht nahtlos und mit der erforderlichen Aufmerksamkeit bis zur Schlussabrechnung erfolgen kann und wird. Wir befinden uns nun in der zweiten Phase der parlamentarischen Initiative. Sie wurde nach interner Absprache von der FK-SR am 9. Oktober 2017 eingereicht. Am 14. November 2018 nahm der Bundesrat Stellung. Die FK-NR stimmte am 12. Dezember 2017 zu. Am 19. Oktober 2018 legte die FK-SR ihren Bericht vor. Am 11. Dezember 2018 beschloss der Ständerat einstimmig, die Auflösung auf Ende der Legislatur festzulegen. Vorher war noch von 2020 die Rede gewesen, was als weniger zweckdienlich erachtet wurde, da die NAD kurz nach Beginn der neuen Legislatur wohl mit neuen Mitgliedern besetzt worden wäre.

Am 17. Januar 2019 stimmte Ihre Finanzkommission der Vorlage einstimmig zu, und heute ist der Ball bei Ihnen, dem Ständerat zu folgen.