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Heer Alfred · Nationalrat · 2019-03-19

Heer Alfred · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2019-03-19

Wortprotokoll

Ich möchte kurz über die Arbeit der Geschäftsprüfungsdelegation berichten. Wie Sie wissen, besteht die Geschäftsprüfungsdelegation aus drei Ständerätinnen und Ständeräten sowie drei Nationalrätinnen und Nationalräten. Wir überwachen im Rahmen der parlamentarischen Oberaufsicht die Aktivitäten des zivilen Nachrichtendienstes, also des Inland- und des Auslandnachrichtendienstes, sowie des militärischen Nachrichtendienstes.

Diese Kontrolltätigkeit umfasst diverse Punkte. Ich möchte hier nicht den ganzen Bericht wiederholen, aber wichtig ist einerseits die Beobachtungsliste des Bundesrates in Kapitel 4.2, d. h. die Liste der Organisationen, die beobachtet werden. Der Bundesrat muss diese Liste genehmigen und der Geschäftsprüfungsdelegation zur Kenntnis bringen. Wichtig ist andererseits die Zusammenarbeit mit ausländischen Behörden, über die wir ebenfalls informiert werden. Wir wurden vom neuen Direktor des NDB auch über die Zusammenarbeit im Grenzgebiet informiert. Einige Kantone pflegen ja Kontakte zu ausländischen Behörden; diese müssen aber vom NDB bewilligt werden, respektive der NDB muss von den Kantonen informiert werden.

Mit dem Inkrafttreten des neuen Nachrichtendienstgesetzes hat der Nachrichtendienst die Möglichkeit, Trojaner usw. einzusetzen, welche aber genehmigungspflichtig sind. Eine grosse Aufgabe der Geschäftsprüfungsdelegation im letzten Jahr bestand darin, den Prozess der Genehmigungsgesuche zusammen mit dem Bundesverwaltungsgericht eng zu begleiten. Einerseits muss sichergestellt werden, dass dieser Prozess natürlich absolut geheim und vertraulich erfolgt. Andererseits muss natürlich auch die Rechtssicherheit gewährleistet sein. Die Geschäftsprüfungsdelegation ist sich einig, dass man mit der Arbeit sehr zufrieden ist. Es hat jetzt allerdings eine personelle Änderung gegeben: Frau Salome Zimmermann wurde altershalber pensioniert, und die Genehmigungsgesuche sind jetzt in neuen Händen. Wir sind aber zuversichtlich, dass die Arbeit gut ausgeführt wird.

Die einzige Frage, die sich stellte, betraf die Personalpolitik unseres Parlamentes bezüglich des Bundesverwaltungsgerichtes. Es ist doch ein erheblicher neuer Aufwand für das Bundesverwaltungsgericht, diese Gesuche zu überprüfen. Hier hat sich das Bundesverwaltungsgericht jetzt so organisieren können, dass eine hohe Qualität und eine zeitgerechte Behandlung gewährleistet sind.

Die Funk- und Kabelaufklärung finden Sie unter Rubrik 4.4. Auch hier ist es für die Geschäftsprüfungsdelegation natürlich wichtig, dass die Aufsicht der UKI funktioniert.

Dann hatten wir im letzten Jahr als einen der Hauptschwerpunkte die Affäre um den sogenannten Spion Daniel M., also die Verwerfungen, die wir mit der Bundesrepublik Deutschland hatten. Wir haben den Bericht bereits verfasst und veröffentlicht, und er wurde auch breit abgehandelt. Hier ist einer der Schwerpunkte für die Geschäftsprüfungsdelegation immer noch die Frage, wie der Nachrichtendienst, der Quellen hat, mit seinen Quellen umgeht. Es ist wichtig, dass er diese Quellen nach Beendigung auch darüber informiert, dass die Zusammenarbeit tatsächlich beendet ist. Der Bericht zu Daniel M. hat ergeben, dass dies eben nicht der Fall war. Hier muss unbedingt Klarheit geschaffen werden.

Im Weiteren ist das NDG natürlich auch ein Thema für die kantonalen Behörden, denn die Kantonspolizeien unterhalten ebenfalls Abteilungen für den Staatsschutz. Hier ist eine gute Zusammenarbeit zwischen den Nachrichtendiensten wichtig. Die Kantonspolizeien unterstehen selbstverständlich den Geschäftsprüfungskommissionen der jeweiligen Kantone. Hier hatten wir dieses Jahr eine Aussprache, wie wir diese Zusammenarbeit zur Zufriedenheit aller organisieren können.

Jetzt ist leider meine Redezeit bereits abgelaufen. Ich würde Ihnen raten, den Bericht zu lesen. Er enthält weitere interessante Details, auch über den militärischen Nachrichtendienst und über die Möglichkeit des Eindringens in fremde Computersysteme: Wer kann diesen Befehl erteilen, wer ist dafür zuständig? Ich darf nicht mehr weiter ausführen, sonst schickt mich die Präsidentin zwar nicht gerade zum Teufel, wohl aber vom Pult weg. Darum: Lesen Sie den Bericht, wenn Sie weitere Informationen möchten. Ansonsten stehen Ihnen Frau Graf, meine Wenigkeit oder auch Hugues Hiltpold von der FDP-Fraktion gerne zur Verfügung.