preparatory:AB 243393
Stöckli Hans · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2019-03-20
Wortprotokoll
Ich spreche als Präsident der Subkommission Gerichte/Bundesanwaltschaft zu drei Themen.
Ich komme als Erstes zum elektronischen Gerichtsdossier. Bereits vor drei Jahren hat der Bundesgerichtspräsident uns darüber informiert, dass die Einführung des E-Dossiers in den kommenden Jahren die grösste Herausforderung für die Justiz in der Schweiz darstelle. Leider hat dann der Bundesrat aus Spargründen auf eine Bundeslösung verzichtet, was aus heutiger Sicht als nicht sehr klug angeschaut wird. Dementsprechend musste dann das Bundesgericht zusammen mit der Justizkonferenz sowie der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren das Projekt starten. Das Projekt wurde gestartet, und im Herbst 2017 hat uns das Bundesgericht über den aktuellen Stand berichtet und gesagt, es brauche noch eine gesetzliche Grundlage des Bundes. In der Zwischenzeit - dies nur zur Information - hat das Bundesgericht zusammen mit den Partnern das Projekt aufgegleist, und bereits vor einem Monat haben sich verschiedenste Kreise eingefunden, um die Kommunikationsstrategie zu erfahren. 15[NB]000 Richterinnen und Richter und 12[NB]000 Anwältinnen und Anwälte gibt es in unserem Land, und diese sind direkt betroffen, und sie gilt es einzubeziehen.
Die Subkommission wollte dann vom Bund wissen, wie weit die Arbeiten betreffend die Gesetzgebung fortgeschritten sind. Die damalige Vorsteherin des EJPD teilte uns mit Schreiben vom 3. Januar 2018 mit, dass im EJPD das Gesetzgebungsprojekt gestartet worden sei, in welchem ein Bundesgesetz über die elektronische Kommunikation mit Gerichten und Behörden ausgearbeitet werden soll. Laut EJPD sind die Vorschläge des Bundesgerichtes in diese Arbeit einbezogen worden. Es wurde uns damals in Aussicht gestellt, dass die Vernehmlassung zu diesem Gesetzentwurf noch im Verlauf des Jahres 2018 stattfinden würde. Bis heute ist die Vernehmlassung zu diesem Gesetz noch nicht gestartet worden, obwohl dies aus der Sicht des Bundesgerichtes und auch aus der Sicht der Subkommission dringend wäre. Wir bleiben am Ball.
Das Zweite sind die Folgen des grossen Verfahrens von Dieter Behring, der gegen verschiedenste Vertreter der Justiz Strafanzeigen eingereicht hatte. Dabei hat sich gezeigt, dass es bei den Kompetenzen gesetzliche Lücken gibt, einerseits bezüglich der Einsetzung eines ausserordentlichen Staatsanwaltes, andererseits auch bezüglich der Praxis der ständigen parlamentarischen Kommissionen zur Aufhebung der Immunität. Diese Lücken sind detektiert, und wir haben in einem intensiven Austausch sowohl mit dem Präsidenten des Bundesgerichtes wie auch mit dem neuen Präsidenten der Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft vereinbart, dass diese beiden Institutionen uns Vorschläge unterbreiten, die aufzeigen, wie diese Lücke geschlossen werden könnte. Es wurde uns in Aussicht gestellt, dass wir im Rahmen der nächsten Sitzungen im April solche Projekte diskutieren können.
Schliesslich noch zum bekannten Fall betreffend die Ressourcen des Bundesverwaltungsgerichtes zur Erledigung der neuen Aufgaben aus dem Nachrichtendienstgesetz: Es ist bekannt, dass das Bundesverwaltungsgericht vor einem Jahr bei der Kommission für Rechtsfragen des Ständerates beantragte, zwei befristete Richterstellen zu schaffen, um die Aufgaben erfüllen zu können. Die Kommission für Rechtsfragen und dann auch die GPK haben sich dieser Frage angenommen. Als dann die Subkommission Gerichte/Bundesanwaltschaft der GPK-SR die entsprechenden Anhörungen machen wollte, hat das Bundesverwaltungsgericht seinen Antrag zurückgezogen. Daraufhin haben wir intensive Aussprachen geführt und das Bundesverwaltungsgericht gebeten, sich Gedanken zu machen, wie es solche allfälligen Überbelastungen künftig regeln könnte. Auf der anderen Seite ist auch die Geschäftsprüfungsdelegation in die Diskussion eingestiegen, um sicherzustellen, dass die Aufgaben gemäss Nachrichtendienstgesetz auch erfüllt werden können.
In der Zwischenzeit haben wir das Bundesverwaltungsgericht aufgefordert, seine interne Planung und Organisation der Gerichtsschreiber zu verbessern. Dafür ist das Gericht selbst verantwortlich - natürlich immer unter Vorbehalt des Budgets. Zusätzliche Gerichtsschreiberinnen und Gerichtsschreiber müssen über das Budget beantragt werden. In diesem Zusammenhang sei auch auf das Projekt Equitaf hingewiesen, welches jetzt unter der neuen Präsidentin des Bundesverwaltungsgerichtes läuft. Wir bleiben in diesem Bereich ebenfalls am Ball.
Das sind die drei wichtigsten Themen aus der Subkommission Gerichte/Bundesanwaltschaft.