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AB 243435

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2019-03-20

Wortprotokoll

Wie Frau Schneider Schüttel soeben ausgeführt hat, gibt es keine Listen von Offshore-Finanzplätzen, weder vom IWF noch von der OECD, noch vom FSB. Es gibt tatsächlich diese entsprechenden Berichte, denen wir auch unsere Hinweise entnehmen.

Wenn Sie die Geschichte der Geldwäscherei in der Schweiz beziehungsweise die ihrer Überwachung nachvollziehen, stellen Sie fest, dass wir die Länder, die ein erhöhtes Risiko darstellen, bereits 2011 bezeichnet haben. Für die Überwachung ist die Finma verantwortlich. Wir stellen fest, dass die Arbeit der Finma auch international gewürdigt wird; die Finma gehört zu den achtbaren Aufsichtsbehörden und erhält auch ein entsprechend gutes Zeugnis. Ich weise Sie auch darauf hin, dass auf den 1. Januar 2020 die revidierte Geldwäschereiverordnung der Finma in Kraft tritt.

Sie sehen also: Wir sind in einem ständigen Prozess, passen aufgrund neuer Erkenntnisse die entsprechenden Vorschriften an und führen die Kontrollen risikobasiert durch. Ich denke, die Ergebnisse, die wir hier erzielen, geben uns eigentlich Recht; sie zeigen, dass der eingeschlagene Weg richtig und wichtig ist. Weitere Massnahmen sind im Moment aus unserer Sicht nicht notwendig.

Ich bitte Sie also, die Motion abzulehnen.